An Tempo-30-Schildern ist in Tutzing kein Mangel. Sie stehen inzwischen an vielen Stellen des Ortszentrums - allerdings überwiegend auf Gemeindestraßen. Für die kann die Gemeinde solche Anordnungen selbst treffen.
Auch für die Hauptstraße werden immer wieder Geschwindigkeitsbeschränkungen gefordert. Aber da gelten andere Regeln: Die Hauptstraße ist eine Staatsstraße - und für verkehrsrechtliche Anordnungen auf so einer Straße ist das Landratsamt zuständig.
Darauf hat Tutzings Bürgermeister Ludwig Horn auch am Freitag bei einer Besichtigung der Straßenbaustelle wieder hingewiesen, als Wünsche nach einem Tempolimit auf der Hauptstraße nach deren Fertigstellung laut wurden. Die Gemeinde könne so etwas anstoßen, doch anordnen könne dies nur das Landratsamt. Aber eine Gesetzesänderung schafft für Kommunen bessere Möglichkeiten, Regelungswünsche durchzusetzen.
Bisher sind die Verkehrsbehörden bei Forderungen nach innerörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Staatsstraßen sehr zurückhaltend. In dieser Hinsicht hat sich aber in jüngerer Zeit schon viel geändert. So gab es auch in Tutzing auf der Hauptstraße schon Tempo-30-Regelungen, so beim Gymnasium. Dort steht die betreffende Tafel noch, sie ist aber zurzeit leer. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer gilt aber derzeit mitten im Tutzinger Ortszentrum. Das hängt mit der Baustelle dort zusammen, weil wegen der Baustelleneinrichtung die Hauptstraße verengt worden ist.
Novelle des Straßenverkehrsgesetzesschafft schafft mehr Möglichkeiten für Kommunen
Wenn Kommunen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf innerörtlichen Staatsstraßen wie der Tutzinger Hauptstraße erreichen wollen, schafft ihnen eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes und der untergeordneten Straßenverkehrsordnung dafür bessere Möglichkeiten als bisher. Einen „Freibrief“ für Tempolimits gibt es zwar nicht, und mehrere Aspekte müssen dabei berücksichtigt werden: flüssiger und sicherer Verkehr ebenso wie Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung.
Doch die Gesetzesänderung zieht mittlerweile schon mehr und mehr solche Entscheidungen nach sich. Einer von der Gemeinde beantragten Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer auf der Staatsstraße 2078 in Feldkirchen-Westerham beispielsweise hat das zuständige Landratsamt Rosenheim kürzlich zugestimmt – nach jahrelangen Forderungen aus der Bevölkerung. Dort gilt eine nächtliche Lärmreduzierung für Anwohner als Ziel.
Schwerpunktmessungen an Brennpunkten
Neben Tempo-30-Strecken beispielsweise entlang viel befahrener Schulwege oder rund um Spielplätze sind nach der neuen Gesetzeslage auch die Voraussetzungen für Busspuren, Radwege oder Fußgängerflächen besser. Denkbar ist auch die Verbindung zweier Tempo-30-Strecken, wenn sie nicht mehr als 500 Meter voneinander entfernt sind. Kommunen können auch Bewohnerparkzonen bei drohendem Parkraummangel anordnen.
Der Tutzinger Gemeinderat wird sich unter den neuen Bedingungen wohl mit solchen Geschwindigkeitsregelungen befassen, wie Bürgermeister Horn erwartet. An Brennpunktstellen, wo häufig zu schnelle Fahrer beobachtet werden, können nach seinen Worten zunächst Schwerpunktmessungen vorgenommen werden, die dann als Grundlage für die Einführung konkreter Regelungen dienen können.
Inwieweit solche Tempolimits allzu rasantes Fahren verhindern werden, ist eine andere Frage. Trotz der Tempo-30-Schilder an den Tutzinger Gemeindestraßen wird immer wieder über viel höhere Geschwindigkeiten geklagt.
Bei der Besichtigung der Hauptstraße berichtete ein Anwohner der Greinwaldstraße, dass Motorräder dort nicht selten auf bis zu 80 Stundenkilometer beschleunigt würden - am Tempo-30-Schild vorbei. Manche Autofahrer haben in dieser Hinsicht ebenfalls bemerkenswert wenig Hemmungen.
Auch ein Anwohner der Hauptstraße klagte bei der Straßenbesichtigung über erhebliche Belastungen durch sehr schnell auf diesem Straßenabschnitt fahrende Motorräder - „meist Harley-Davidson“, wie er sagte.
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