Die Parkplätze an der Hauptstraße sollen nach Beendigung der Sanierungsarbeiten eventuell gebührenpflichtig werden. Der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Tutzinger Gemeinderats hat die Prüfung einer so genannten Parkraumbewirtschaftung am Dienstag einstimmig beschlossen.
Für den Fall, dass eine Gebührenpflicht eingeführt wird, soll es an den Parkautomaten, die dann in bestimmten Abständen aufgestellt werden sollen, eine „Semmeltaste“ für 30 Minuten, 45 Minuten oder eine Stunde kostenloses Parken geben. Über die genaue Dauer des kostenlosen Parkens sollen noch Gespräche mit der Aktionsgemeinschaft Tutzinger Gewerbetreibender (ATG) geführt werden. Die Ausschussmitglieder schienen eher zu 30-minütigem kostenlosen Parken zu neigen.
Gebührenpflicht bei Auto-Stellplätzen gilt rundherum bereits auf anderen Straßen. Sie ist aber für einige Bereiche - Traubinger Straße, Greinwaldstraße, Parkplatz zwischen Greinwaldstraße und Traubinger Straße - ausgesetzt worden, bis die Straßenbauarbeiten in der Ortsmitte beendet sind. Stattdessen ist dort das Parken derzeit mit Parkscheibe sechs Stunden lang kostenfrei erlaubt. Generell gilt in der Gemeinde aber das Ziel, bei der Parkraumbewirtschaftung den „inneren Ring“ von Tutzing zu schließen.
Die Tutzinger Parkraumbewirtschaftung begann auf dem alten Volksfestplatz
Bei der Ausschusssitzung gab es angesichts der Diskussionen in der aktuellen Sitzung einige verwunderte Hinweise darauf, dass auch für die Hauptstraße bereits eine Parkraumbewirtschaftung von 9 bis 18 Uhr samt einer Semmeltaste beschlossen worden sei. Lediglich wegen der Sanierungsmaßnahmen sei die Hauptstraße bisher nicht in die Parkraumbewirtschaftung einbezogen worden. „Wir drehen uns im Kreis“, kommentierte Dr. Joachim Weber-Guskar (FDP). Er verwies auf das Ziel der Parkraumbewirtschaftung, im Ortszentrum veine hohe Fluktuation zu ermöglichen, also dem Dauerparken entgegenzuwirken. „Ich halte das für einen effektiven Vorteil für die Geschäftsleute“, sagte er.
Angefangen worden war mit gebührenpflichtigen Parkplätzen vor Jahren auf dem alten Volksfestplatz und beim Südbad. Die kostenpflichtigen Stellflächen dort waren zunächst oft erstaunlich leer: Viele Autofahrer entdeckten schnell die Seestraße als Ausweg, auf der sie ihre Fahrzeuge damals noch kostenlos abstellen konnten. Dann wurde aber bald auch dort die Gebührenpflicht eingeführt.
Später wurden in die Parkraumbewirtschaftung auch nach und nach Straßen im Ortszentrum einbezogen. Los ging es damit in der Bahnhofstraße und der Kirchenstraße. Im Lauf der Zeit kamen weitere Parkautomaten hinzu, so in der Greinwaldstraße der Kirchenstraße, der Oskar-Schüler-Straße, in der Traubinger Straße, im Bereich Schlossstraße/Monsignore-Schmid-Straße/Graf-Vieregg-Straße, in Seenähe an der Seestraße beim Südbad und rund um die Sportanlagen, an der Nordbadstraße, an der Simone-Ferber-Straße, an der Midgardstraße, an der Hans-Albers-Straße sowie auf den Parkplätzen beim Kino, zwischen Greinwaldstraße und Traubinger Straße sowie beim Freibadegelände.
Parkgebühren bringen der Gemeinde Tutzing im Jahr mehr als 60 000 Euro Einnahmen
Die Steuerung des Parkens, besonders das Verhindern von Langzeitparken, gilt dabei als vorrangig, doch auch finanziell wirkt sich dies für die Gemeinde Tutzing aus: Sie nimmt zurzeit durch Parkgebühren 60 000 bis 70 000 Euro im Jahr ein, wie Bürgermeister Horn im Ausschuss sagte. „Angesichts der Haushaltslage sei die Parkraumbewirtschaftung „durchaus interessant“.
Die Parkgebühren und die für sie geltenden Zeiten sind unterschiedlich (siehe Parkgebührenverordnung, pdf unten). Caroline Krug (ÖDP) sprach sich für einheitliche Regelungen im Ort aus. Bürgermeister Ludwig Horn vertrat dagegen die Auffassung, verschiedene Parkbereiche könne man auch unterschiedlich regeln.
Parkgebührenverordnung der Gemeinde Tutzing:
https://www.tutzing.de/wp-content/uploads/11-2024_Lesefassung_Verordnung.pdf
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Auf Antrag können von der Gemeinde Saisontickets und Jahrestickets für die Bereiche 6,7,8 und 9 ausgestellt. Die Gebühr für ein Saisonticket wird auf 80,00€ und die Gebühr für ein Jahresticket auf 150,00€ festgesetzt. Saison und Jahrestickets sind nur für den auf dem Ticket ausgeführten Parkbereich (siehe Anlagen) und den zwei angegebene KFZ-Kennzeichen gültig.
Zutat Ende.
Die betroffenen Straßen:
Hans Albers
Freibad
Nordbad
Simone Ferber
Seestraße
Wurde das mit der neuen Regelung aufgehoben, oder gilt das weiter?
Wenn ja frage ich mich warum für Parker in diesen Straßen Sonderegeln bestehen und es nicht für alle Straßen gilt ? Und dann auch noch gleich für zwei Autos.