In der „Verkehrsphase 1“ der Tutzinger Straßensanierung laufen zurzeit mehrere Arbeitsbereiche parallel. Zum einen besteht weiterhin die Vollsperrung der Hauptstraße (Staatsstraße 2063) zwischen den Einmündungen Bahnhofstraße und Hallbergerallee. Zudem wird unter halbseitiger Sperrung zwischen Hallbergerallee und Greinwaldstraße gearbeitet, wie das Staatliche Bauamt Weilheim mitteilt.
Anlieger der Greinwaldstaße und der Hallbergerallee haben aus diesem Grund auf eine eingeschränkte Erreichbarkeit hingewiesen. Die Gemeinde Tutzing hat deswegen Maßnahmen ergriffen und die Einbahnstraßenregelung im unteren Teil der Greinwaldstraße sowie in der Hallbergerallee aufgehoben. Zwar sollen die halbseitigen Sperrungen jeweils nur von kurzer Dauer sein, doch eine durchgängige Erreichbarkeit dieser Straßen habe nicht garantiert werden können, erläutert die Gemeindeverwaltung in einer eigenen Mitteilung. Die Aufhebung der Einbahnregelungen soll nach ihren Angaben analog zu den Verkehrsphasen 2 und 3 und dem damit fortschreitenden Baufeld Bestand haben.
Analog zur Verlegung der Gasleitung zwischen Hallbergerallee und Greinwaldstraße werde seit Montag, dem 19. August 2024 die Wasserleitung halbseitig mit kurzen Baufeldern verlegt, teilt das Staatliche Bauamt Weilheim mit. Grund hierfür seien Verzögerungen durch zusätzlich notwendige Spülungen und Beprobungen im Trinkwasserleitungsbau in der ersten Verkehrsphase. Sobald die erwünschten Untersuchungsergebnisse der neu verlegten Trinkwasserleitung vorliegen, könne an das Hauptnetz angeschlossen werden.
Nach derzeitigem Stand der Arbeiten soll Verkehrsphase 1 (Vollsperrung der Hauptstraße zwischen den Einmündungen Bahnhofstraße und Hallbergerallee) nach Angaben des Bauamts bis etwa Mitte September 2024 mit einer Neuasphaltierung in diesem Bereich beendet werden. Anschließend soll die „Verkehrsphase 2“ mit Vollsperrung der Hauptstraße zwischen den Einmündungen Hallbergerallee und Greinwaldstraße starten.
Das Staatliche Bauamt bittet weiterhin um Verständnis sowohl für eingeschränkte Erreichbarkeiten, als auch für eventuell weitere, notwendige Änderungen im Bauablauf.
Zentrale Kontaktadresse:
Weiterhin fungiert ortsdurchfahrt@tutzing.de als zentrale Kontaktadresse für Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger per E-Mail.
Verkehr
21.8.2024
Mehrere Arbeitsbereiche parallel
Auch zwischen Hallbergerallee und Greinwaldstraße halbseitige Sperrung - Einbahnregelungen aufgehoben
Kommentar hinzufügen
Kommentare