Verkehr
21.8.2024
Von vorOrt.news

Mehrere Arbeitsbereiche parallel

Auch zwischen Hallbergerallee und Greinwaldstraße halbseitige Sperrung - Einbahnregelungen aufgehoben

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Während die Vollsperrung zwischen Bahnhofstraße und Hallbergerallee (links) weiter besteht, wird auch schon zwischen der Hallbergerallee und der Greinwaldstraße (rechts) unter halbseitiger Sperrung gearbeitet

In der „Verkehrsphase 1“ der Tutzinger Straßensanierung laufen zurzeit mehrere Arbeitsbereiche parallel. Zum einen besteht weiterhin die Vollsperrung der Hauptstraße (Staatsstraße 2063) zwischen den Einmündungen Bahnhofstraße und Hallbergerallee. Zudem wird unter halbseitiger Sperrung zwischen Hallbergerallee und Greinwaldstraße gearbeitet, wie das Staatliche Bauamt Weilheim mitteilt.

Anlieger der Greinwaldstaße und der Hallbergerallee haben aus diesem Grund auf eine eingeschränkte Erreichbarkeit hingewiesen. Die Gemeinde Tutzing hat deswegen Maßnahmen ergriffen und die Einbahnstraßenregelung im unteren Teil der Greinwaldstraße sowie in der Hallbergerallee aufgehoben. Zwar sollen die halbseitigen Sperrungen jeweils nur von kurzer Dauer sein, doch eine durchgängige Erreichbarkeit dieser Straßen habe nicht garantiert werden können, erläutert die Gemeindeverwaltung in einer eigenen Mitteilung. Die Aufhebung der Einbahnregelungen soll nach ihren Angaben analog zu den Verkehrsphasen 2 und 3 und dem damit fortschreitenden Baufeld Bestand haben.

Analog zur Verlegung der Gasleitung zwischen Hallbergerallee und Greinwaldstraße werde seit Montag, dem 19. August 2024 die Wasserleitung halbseitig mit kurzen Baufeldern verlegt, teilt das Staatliche Bauamt Weilheim mit. Grund hierfür seien Verzögerungen durch zusätzlich notwendige Spülungen und Beprobungen im Trinkwasserleitungsbau in der ersten Verkehrsphase. Sobald die erwünschten Untersuchungsergebnisse der neu verlegten Trinkwasserleitung vorliegen, könne an das Hauptnetz angeschlossen werden.

Nach derzeitigem Stand der Arbeiten soll Verkehrsphase 1 (Vollsperrung der Hauptstraße zwischen den Einmündungen Bahnhofstraße und Hallbergerallee) nach Angaben des Bauamts bis etwa Mitte September 2024 mit einer Neuasphaltierung in diesem Bereich beendet werden. Anschließend soll die „Verkehrsphase 2“ mit Vollsperrung der Hauptstraße zwischen den Einmündungen Hallbergerallee und Greinwaldstraße starten.

Das Staatliche Bauamt bittet weiterhin um Verständnis sowohl für eingeschränkte Erreichbarkeiten, als auch für eventuell weitere, notwendige Änderungen im Bauablauf.

Zentrale Kontaktadresse:
Weiterhin fungiert ortsdurchfahrt@tutzing.de als zentrale Kontaktadresse für Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger per E-Mail.

Verkehrsphase 1: Ende etwa Mitte September

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Vollsperrung der Hauptstraße Bahnhofstraße bis Hallbergerallee: Die "Verkehrsphase 1" soll bis Mitte September beendet werden © Staatliches Bauamt Weilheim

Verkehrsphase 2: Start anschließend

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Vollsperrung der Hauptstraße Hallbergerallee bis Greinwaldstraße: Die "Verkehrsphase 2" soll nach Fertigstellung der Verkehrsphase 2 starten. Die Hallbergerallee soll in dieser Zeit in beiden Richtungen befahrbar sein, die Einbahnregelung also aufgehoben werden (grün). Die Umleitung über die Bahnhofstraße, die Kirchenstraße und die Oskar-Schüler-Straße (blau) soll bestehen bleiben. © Staatliches Bauamt Weilheim
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