
Die Gemeinde Tutzing prüft die Möglichkeit „verkehrsberuhigter Bereiche“. Dabei handelt es sich um so genannte Mischflächen, die von Fußgängern, Fahrzeugen und spielenden Kindern gleichzeitig benutzt werden, Infolgedessen haben sich nach Angaben der Gemeinde keine „Fahrbahn“ im Rechtssinn.
Konkrete Pläne für verkehrsberuhigte Bereiche gibt es bisher in Tutzing nicht. Im Zuge der Vorbereitungen für die Sanierung der Hauptstraße sind immer wieder Wünsche nach „Aufenthaltsqualität“ in der Ortsmitte, besonders bei der Einmündung der Marienstraße in die Hauptstraße, aufgetaucht. Dabei wurde auch gelegentlich die Entwicklung hin zu einem „Shared Space“ ins Gespräch gebracht, einem Verkehrsraum, den sich alle miteinander ohne größere Begrenzungen teilen - Autofahrer, Zweiradfahrer, Fußgänger. Ein solches Konzept wurde aber bei den für Tutzing vorgesehenen Neugestaltungen bisher nicht verfolgt.
Als das Thema verkehrsberuhigte Bereiche kürzlich im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Gemeinderats zur Sprache kam, fragte Caroline Krug (ÖDP) nach der Eignung der Marienstraße für so eine Regelung. Dort gebe es bereits eine „nahezu verkehrsberuhigte Situation“, erwiderte Dr. Joachim Weber-Guskar. Hotels und Gewerbe dort sorgten auch für Durchgangsverkehr, gab Claus Piesch (Freie Wähler) zu bednken. Eher für verkehrsberuhigte Bereiche in Frage kämen nach seiner Meinung Siedlungen wie Luswiese, Bareisl oder Höhenberg.
Verkehrsberuhigte Straßen müssen überwiegend Aufenthaltsfunktion haben
Gebote und Verbote für verkehrsberuhigte Bereiche nach der Straßenverkehrsordnung Anlage 3 zu Paragraf 42 Absatz 2 hat die Gemeinde in ihren Unterlagen aufgeführt:
- Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, muss gewartet werden.
- Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zu Beladen oder Entladen. Dies gilt auch vor Grundstückszufahrten für deren Eigentümer.
- Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt.
- Beim Ausfahren ist Paragraf 10 der Straßenverkehrsordnung zu beachten: Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Dabei dürfen die Straßen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden. Zudem müssen sie über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen.
Außerdem müssen sie durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein. Da nur dort geparkt werden darf, wo es ausdrücklich gestattet ist, muss bei der Planung eines verkehrsberuhigten Bereichs ausreichend Vorsorge zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs getroffen werden.
In verkehrsberuhigten Bereichen sollen keine weiteren Verkehrszeichen mit Ausnahme von Parkflächen-Markierungen angeordnet werden.

Kommentar hinzufügen
Kommentare
Sobald es aber daran geht, die Rechte der PKWs an die Rechte von Rad- oder Fußverkehr anzugleichen - was nachweislich die Aufenthaltsqualität steigern würde - gibt es allerhand Ausreden die Maßnahmen nicht durchzuführen.
Dabei gilt - auch in Tutzing - wer Straßen baut, wird Verkehr ernten. Also: Wenn wir Fahrbahnen in untergeordneten Straßen einplanen, wird dort gefahren und nicht flaniert.
Wollen wir mehr Leben im Ortskern, brauchen wir weniger Verkehr, müssen also Fuß- und Radverkehr erleichtern und sicherer machen.
In Wohnvierteln sind verkehrsberuhigte Bereiche leichter einzuführen, klar. Das ändert jedoch nichts an der Aufenthaltsqualität im Ortskern selbst und verschiebt nur die Diskussion auf "weniger kritische Bereiche".
Nur mit Mut zur Veränderung bekommen wir mehr Leben in die Straßen und schaffen einen Ort des Miteinander.