Vom kommenden Winter an wird der Bauhof der Gemeinde Tutzing keine Privatstraßen und Privatwege mehr räumen und streuen. Das hat der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss der Gemeinde beschlossen. Bisher hat die Gemeinde den Räum- und Streudienst auf manchen Privatstraßen übernommen.
Das hing offenbar nicht damit zusammen, dass die einen in den Genuss bestimmter Leistungen kamen und die anderen nicht. Als wesentlichen Grund nennt Bürgermeister Ludwig Horn vielmehr unterschiedliche rechtliche Verhältnisse. Es gibt nicht nur öffentliche und private Straßen, sondern auch andere Konstellationen, so etwa private Straßen, die öffentlich gewidmet sind. Nicht selten sind die Regelungen in uralten, mit der Schreibmaschine geschriebenen Karteien festgehalten, wie Horn sagt. Den genauen Sachstand herauszufinden, scheint nicht immer ganz einfach zu sein.
Um öffentlich gewidmete Straßen muss sich die Gemeinde kümmern
Schon seit geraumer Zeit bemüht sich die Gemeinde Tutzing um die öffentliche Widmung solcher Privatstraßen, die für das Allgemeininteresse eine gewisse Bedeutung haben. Wenn die Straßen und Wege öffentlich gewidmet sind, dann ist die Gemeinde der Lastträger. Sie muss dann für sie sorgen, vom Winterdienst bis zur Kanalreinigung. Andernfalls müssen sich die jeweiligen Privateigentümer um das alles kümmern. Nicht immer gelingt eine öffentliche Widmung aber, weil nicht alle Privateigentümer damit einverstanden sind.
Die Gemeinde wird die Eigentümer von Privatstraßen über die Änderung informieren
Manche Straßen sind komplett in Privateigentum. Teils handelt es sich um „Splitterbesitz“ mit vielen verschiedenen Eigentümern. Selbst auf einigen Durchgangsstraßen in Tutzing gibt es Privatflächen. Dabei handelt es sich meist um kleinere Flächen und Ecken.
Nach dem aktuellen Beschluss müsste die Gemeinde die privaten Flächen beim Winterdienst eigentlich aussparen. Bürgermeister Ludwig Horn hofft aber in solchen Fällen bald sinnvolle Regelungen finden zu können, wie er auf Nachfrage sagt: „Wir wollen, dass die Durchgangsstraßen komplett in unserem Eigentum sind.“ Gerade bei Gehwegen spielt oft auch die Erschließung von Häusern eine Rolle. „Wir haben durchaus Interesse", sagt Horn, "es rechtlich überprüfen zu lassen.“
Dass die Gemeinde Privatstraßen nicht mehr räumen will, hängt auch damit zusammen, dass die kommunale Haftpflichtversicherung nicht für solche Schäden aufkommt, die Räumfahrzeuge in „nicht hoheitlichen“ Aufgabenbereichen verursachen – und das trifft auf Privatstraßen zu.
Die Gemeindeverwaltung hat eine Liste der bisher vom kommunalen Bauhof angefahrenen Privatstraßen und -wege erstellt. Sie wird die Eigentümer dieser Straßen und Wege nun direkt kontaktieren.
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