Verkehr
26.5.2024
Von vorOrt.news

Parkplätze für Klinik-Beschäftigte gefunden

Stellflächen am Bahnhof zu Sonderkonditionen ans Krankenhaus vermietet

Das Parkproblem für Beschäftigte des Benedictus-Krankenhauses scheint gelöst zu sein. An die zur Artemed-Gruppe gehörende Klinik sind zu Sonderkonditionen Parkplätze am Bahnhof vermietet worden, wie wir erfahren haben. Der bisher für die Krankenhaus-Belegschaft zur Verfügung stehende Parkplatz neben dem Gröberweg wird wegfallen, wenn demnächst auf der so genannten Klosterwiese eine neue Wohnanlage für Asylsuchende errichtet wird. Anlage für Asylsuchende vor dem Baustart

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Der Parkplatz fürs Krankenhaus-Personal fällt weg, wenn die Wohnanlage für Asylsuchende gebaut wird © L.G.
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Das Krankenhaus konnte zu Sonderkonditionen Parkplätze am Bahnhof mieten © L.G.
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Die Wohnanlage soll schon in diesem Jahr fertig werden

Die Wohnanlage auf der Klosterwiese soll in Modulbauweise errichtet werden. Die Erschließungsmaßnahmen sollen nach den Pfingstferien beginnen, der Bau im Juli. Mit einer Fertigstellung der Anlage wird noch in diesem Jahr gerechnet.

Bezahlkarte für Asylbewerber im Landkreis Starnberg ab Juli

Wie das Landratsamt Starnberg unterdessen mitgeteilt hat, werden im Juli die im Landkreis Starnberg untergebrachten Asylbewerber erstmalig ihre nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Leistungen nicht mehr bar, sondern mittels Bezahlkarte erhalten. Um die Asylbewerber umfassend über die Handhabung informieren zu können, erfolgt die Ausgabe der Karten im Laufe des kommenden Monats bei persönlichen Terminen im Landratsamt. Das Landratsamt rechnet derzeit mit rund 500 Bezahlkarten. Landrat Stefan Frey: „Ob die Bezahlkarte ihren Hauptzweck erfüllt, Fluchtanreize zu senken, bleibt letztlich abzuwarten. Die Zahl der geflüchteten Menschen ist nach wie vor sehr hoch. Das bringt uns an die Grenzen der Unterbringungs- und Integrationsfähigkeit. Besondere Herausforderungen sind der Spracherwerb, die Integration in unsere Schulen und in den Arbeitsmarkt.“

Bei einem Gespräch im Landratsamt wurden die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Helferkreise über die Einführung sowie die Vorgehensweise informiert. Die Bezahlkarte wird in der Regel an alle Personen ausgegeben, die Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben und mindestens 14 Jahre alt sind. Bezahlt werden kann mit dieser Karte in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren. Abgehoben werden können 50 Euro Bargeld pro Person im Monat. Für Online-Käufe (ausgenommen ÖPNV), Glücksspiel oder die Verwendung bei Geldübermittlungsdienstleistern ist die Karte gesperrt. Nach der Einführungsphase ist zeitnah ein weiteres Treffen mit den Helferkreisen geplant, um sich über die ersten Erfahrungen austauschen zu
können.

Mit der Bezahlkarte soll nicht nur der erhebliche Verwaltungsaufwand bei der bisherigen Barauszahlung reduziert werden, sondern auch den Missbrauch der Leistungen wie etwa durch Geldtransfers ins Ausland oder an Schleuser und Schlepper verhindern. Auch der Zuwanderungsreiz soll damit abgeschwächt werden.

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