Eigenheiten der Tutzinger Hanglage: Der nah bei Garatshausen befindliche Sprungleitenweg führt in seiner Mitte recht steil hinunter in Richtung See. Die idyllische Verbindung von der Hauptstraße zum Ufer ist – unter finanzieller Beteiligung der meisten Anlieger - bereits deutlich verbessert worden. Nun soll es auch neue Regelungen geben, wie der Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Gemeinderats in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Polizei beschlossen hat.
Von der Hauptstraße bis hinunter zum Ebersweg, wie der Seeuferweg in diesem Bereich heißt, war der Sprungleitenweg bisher nach Angaben der Gemeinde als „Ortsstraße“ gewidmet. Das sei so nicht richtig, berichtet die Gemeinde, denn von der Hausnummer 4 an handele es sich um einen reinen Fußweg. Die Hausnummer 4 ist dort, wo eine kurze Zufahrtsstraße zu den dort befindlichen Häusern in Richtung Süden abzweigt. Von dieser Stelle an wird der Sprungleitenweg nun deshalb bis zum Seeuferweg hinunter als Fußweg ausgewiesen.
Dass die bisherige Widmung des gesamten Sprungleitenwegs als „Ortsstraße“ nicht korrekt war, hatte man im Zuge der Sanierung im vergangenen Jahr festgestellt. Das abschüssige bisherige Schotterstück von der Hausnummer 4 an wurde sogar als so steil eingestuft, dass an dieser Stelle zur Entschärfung eine Stufenanlage eingebaut wurde. Sie mache eine Umwidmung umso mehr nötig, folgert die Gemeinde. Manche Radfahrer sind an dieser steilen Stelle früher keuchend bis hinauf gestrampelt. Das werden nun wohl nur noch wenige versuchen, denn eine schmale Rampe neben den Stufen ist eher zum Schieben gedacht, wenn sich damit auch manche schwer tun und ihre Räder lieber über die Stufen bugsieren.
Zum Fußweg umgewidmet wird aber nur der untere Teil des Sprungleitenwegs. Der obere Teil, von der Hauptstraße bis zur Hausnummer 4, kann weiterhin befahren werden. Doch auch dort gibt es eine Änderung: Für diesen Bereich wird eine Gewichtsbeschränkung auf 20 Tonnen erlassen. So hofft man den derzeitigen Zustand der neuen Asphaltfläche mit Entwässerungsrinnen möglichst lange erhalten zu können.
Die Straße sei nicht von Grund auf neu errichtet, sondern saniert worden, erläutert die Gemeinde. Für eine Neuerrichtung wäre nach ihren Angaben ein kompletter Bodenaustausch nötig gewesen, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden gewesen wäre. Die Straße mit schwerem Gerät zu befahren, sei war erlaubt. Doch der Zustand vorher und anschließend werde kontrolliert werden - und im Fall von Beschädigungen werde man Ersatzmaßnahmen verlangen können.
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