Verkehr
23.5.2024
Von Markus Schüren

Diskussionen über „Anschlussstelle Tutzing“

Bürgerinitiative gegen den B2-Ausbau plädiert für Ampel statt umfangreicher Maßnahmen

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Vorbild für die Anschlussstelle Tutzing? Die Ampel auf der B2 bei Wielenbach © Markus Schüren

Die „Anschlussstelle Tutzing“ an der Bundesstraße 2 bei Wielenbach sollte eine Ampel-Regelung erhalten. Dafür plädiert die Bürgerinitiative gegen den Ausbau der B2 in diesem Bereich, der eine Verlängerung der dritten Fahrspur und umfangreiche Bauwerke an der Einmündung der von Tutzing zur B2 führenden Staatsstraße vorsieht.

Bei einem Treffen haben Mitglieder der Bürgerinitiative über positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung zur neuen Ampelanlage in Wielenbach auf Höhe der Abzweigung Pähl/Herrsching auf der B2 berichtet. Entgegen Befürchtungen im Vorfeld gebe es dort keine großen Rückstaus, keine langen Wartezeiten und auch keine merkliche Erhöhung der Lautstärke durch das Beschleunigen. Alle zeigten sich vom Vorteil der Ampel positiv überrascht.

Laut Straßenbauamt soll die Ampel nur eine vorübergehende Lösung sein, bis der zweite Abschnitt der B2 ausgebaut wird. „Aber manchmal zeigt es sich, dass ein Provisorium eine Ideallösung sein kann“, erklären Mitglieder der Bürgerinitiative. Eine solche Lichtanlage sei nach einem Härtetest mit 20 000 Autos pro Tag für alle problematischen Kreuzungen eine preiswerte, platzsparende und damit umweltbewusste Lösung. Die Schwere und die Häufigkeit der Unfälle beschränke sich bisher auf ein paar Auffahrunfälle.

Der Appell der Bürgerinitiative: „Noch besteht die Möglichkeit - mit Vernunft und Mut zur Zukunft -, auch die Anschlussstelle Tutzing mit einer Ampel auszubauen“. Eine Ampel dieser Art koste inklusive aller Arbeiten etwa 250 000 Euro, ergänzt die Bürgerinitiative unter Berufung auf Erfahrungen mit einer Ampel bei Ohlstadt. Der erste Abschnitt des B2-Ausbaus koste dagegen laut Planfeststellungsbeschluss von 2021 - ohne Preissteigerungen - etwa 16 Millionen Euro. „Mit dem Geld ließen sich also 64 gefährliche Kreuzungen entschärfen“, folgert die Bürgerinitiative.

Eine Vorrichtung zur Verkehrszählung, mit der die neue Ampel bei Wielenbach ausgestattet werden sollte, ist laut Straßenbauamt momentan noch nicht lieferbar. Andrea Jochner-Weiß, die Landrätin von Weilheim-Schongau, sei mit dem Straßenbauamt im Kontakt, um den Startschuss zur Zählung bekannt zu machen.

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Die Vorteile der Lichtsignalanlage bei Wielenbach haben die Mitglieder der Bürgerinitiative positiv überrascht © Markus Schüren
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Kreisverkehr, Brückenbauwerk, Seitenrampen: Die Planung für die Einmündung der Staatsstraße Tutzing-Diemendorf in die B2 sieht größere Maßnahmen vor. © Staatliches Bauamt Weilheim

Bei ihrem Treffen hat die Bürgerinitiative auch bewertet, was in Sachen B2-Ausbau in den letzten Monaten alles passiert ist. Danach wurden in den Wintermonaten im großen Umfang die Randstreifen gerodet. Eine schützenswerte Eiche an der B2, in der Nähe der landwirtschaftlichen Unterführung, sei ordnungsgemäß verschont worden. Im Frühling haben die Erkundungsgrabungen des Denkmalamts begonnen, um eventuelle Bodendenkmäler zu sichern. Anschließend muss noch die Trassenführung der Gashochdruckleitung verlegt werden. Erst, wenn die provisorischen Ausweichstrecken neben der zukünftigen Straße gebaut worden sind, kann mit dem tatsächlichen Bau begonnen werden. Diese Vorbereitungen werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Gemeinde Wielenbach hatte sich mit einer Anfechtungsklage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den B2-Ausbau gewehrt, war damit aber gescheitert. Die Gemeinde Wielenbach und die Bürgerinitiative wenden sich nicht grundsätzlich gegen kreuzungsfreie Anschlüsse zwischen Staats- und Gemeindestraßen, sie halten aber die Dimensionen dieses Straßenausbaus für viel zu groß. Beim Treffen der Bürgerinitiative kamen die Anwesenden zu dem Schluss, dass das Gericht nicht anders urteilen konnte, weil die Überprüfung lediglich auf die Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinde beschränkt war.

Eine vollständige Überprüfung des Planfeststellungverfahrens sei deshalb nicht möglich gewesen, folgert die Bürgerinitiative. Unberücksichtigt blieben in dem B2-Verfahren aus diesem Grund bedauerlicherweise sowohl das Klimaschutzgesetz als auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2021, nach dem das Klimaschutzgesetz des Bundes von 2019 mit den Grundrechten unvereinbar ist, weil es keine ausreichenden Vorgaben für die Senkung der Emissionen von 2031 an enthält.

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Markus Schüren

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Kommentare

Ich danke jedenfalls Herrn Neidhardt für seine Recherche und die Infos.
Sie haben mit ihrer Aussage zum Schadstoffausstoß beim Anhalten und Beschleunigen sicher Recht. Die neue Ampel an der B2 ist intelligent und reagiert auf das Verkehrsaufkommen. Schaltzyklen von 80 Sekunden sind die Regel. Dabei registriert die Anlage, ob überhaupt Verkehr auf einer der Spuren ist. Nur dann wird in den Verkehrsfluss eingegriffen. Die Menge der Fahrzeuge läßt sich dadurch natürlich nicht beeinflussen. Lediglich die Möglichkeit zum sicheren Abbiegen wurde geschaffen. Dies sollte aber das oberste Ziel des Verkehrsausbaues sein.
Astrid Schamper, BI Wielenbach
Die Tatsache, dass das wiederholte Anhalten und Beschleunigen von Kraftfahrzeugen, insbesondere Lastwägen an Ampeln erhebliche Emissionen verursacht, sehe ich hier nicht aufgeführt.

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben die Situation zu einer ähnlichen Frage ausgearbeitet, was für die Bürgerinitiative sicherlich interessant sein könnte.
https://www.bundestag.de/resource/blob/850678/e4d3c79692a63a34196774ae2a6cebe9/WD-8-052-21-pdf-data.pdf
Ich wünsche der Bürgerinitiative weiterhin Durchhaltevermögen.
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