Bräuhausstraße: Ein STA-Cabrio kam in falscher Richtung entgegen. Da wurde es ganz schön eng.
Unterführung in der Kustermannstraße: Ein STA-SUV kam in falscher Richtung entgegen, die Fahrerin mit Eis in der Hand, Kinder im Auto.
Tutzinger Erlebnisse an einem Tag. Das sei doch nicht so schlimm, sagen die jeweiligen Falschfahrer, wenn man sie drauf anspricht – bei der aktuellen Verkehrslage in Tutzing.

Klar stellt diese Situation für Einheimische wie Auswärtige eine besondere Herausforderung dar. Hier und da verleitet sie, wie man oft beobachten kann, zu kreativen Ausweich- und Fahrmanövern. So ganz gefahrlos ist das Befahren von Einbahnstraßen als schnelle Abkürzung mal eben in falscher Richtung allerdings nicht – und strafbedroht obendrein (siehe unten). In Einbahnstraßen aneinander vorbei zu fahren, ist vielfach kaum oder gar nicht möglich. Und alle anderen Verkehrsteilnehmer rechnen nicht damit, dass unerwartet Gegenverkehr kommt.
Ein kleiner Umweg und der damit verbundene zeitliche Mehraufwand ist schnell vergessen. Aber ein Unfall mit Verletzten kann für Betroffene schwerwiegend sein. Daher bitte einfach an die Einbahnstraßenregelung halten - auch als Vorbild für die Kinder. Damit wir alle die herausfordernde Verkehrslage in Tutzing sicher und heil überstehen.
Info:
Das Fahren in die falsche Richtung ist eine Gefährdung für den Straßenverkehr und gilt deshalb als Straftat. Das ist in Deutschland in § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Wer also gegen die Fahrtrichtung fährt, muss mit einer Strafe rechnen.
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Kommentare
Inzwischen macht in Tutzing jeder was er will. Ist ja auch kein Wunder bei den fehlenden Kontrollen. Apropos fehlende Kontrollen… Geschwindigkeitskontrollen oder zumindest Smiley Displays würden in der Bahnhofstrasse auch nicht schaden.
eine auswärtige Autofahrerin parkte ggü. Evangelischen Akademie in der Schloßstraße im absoluten Halteverbot "Rettungsweg" ; ich war mit einer Freundin zu Fuß unterwegs und wir wurden von ihr angesprochen: "Das wird ja nicht zu teuer, wenn ich hier stehenbleibe." Wir konnten sie noch überzeugen, woanders Parkplatz zu suchen - nicht im Bereich Rettungsweg.
Bis heute gab es aber keine Geschwindigkeitskontrollen an den neuralgischen Punkten - dafür aber Verkehrsunfälle und mehrere bedrohliche Situationen für Fußgänger.
PS: Es gab nach unserem Aufruf zwar prompt einen "Blitzer" - aber an der Hauptstraße. Sehr sinnvoll erschien uns das nicht (Baustelle, Stau).
Wenn jetzt aber Verbote und Gebote demokratisch erarbeitet wurde, dann finde ich es sinnvoll diese auch zu beachten.
Denn da waeren wir wieder: Wenn jeder sein subjektives Empfinden zum Mass aller Dinge macht, dann sind Regeln irgendwie irrelevant.
Nur richtet sich all der Ärger gegen die Falschen. Zur Verantwortung sollten diejenigen Politiker gezogen werde, die über Jahrzehnte hinweg die Abhängigkeit vom PKW mit Milliardensubventionen aufgebaut haben. Eine Abhängigkeit, die uns nicht nur unfassbar teuer zu stehen kommt, sondern nun in den Dauerstau mündet und den Planeten in den Kollaps treibt. Der nächste Bürgermeister oder die nächste Bürgermeisterin sollten daran gemessen werden, wie sie Tutzings Mobilität zukunftssicher gestalten wollen.
Ob eine zeitweise 2-seitige Befahrung der umliegenden Einbahnstraßen hier wirklich hilft? Zur Verfügung stehen bei detaillierter Betrachtung von Osten Hauptstraßenseite: 1. Hallberger Allee Richtung Kirchenstraße, 2. Greinwaldstraße Richtung Kirchenstraße, 3. Traubingerstraße Richtung Kirchenstraße. Von Westen gibt es nur den letzten Teil der Kustermannstr. / Unterführung Heinrich-Vogel-Str. der noch 1-seitig befahrbar ist. Doch dieser Teil wird mit "Öffnung der Einbahnstraße" nicht gemeint worden sein. Dieser Teil ist ohnehin bereits gefährlich genug. Mit der derzeitigen Umleitung möchte man sich nicht vorstellen was passiert, wenn die Unterführung für den von Filmtaverne und Kino abfließenden Verkehr (+zusätzlichen) beidseitig geöffnet würde. Daher geht es wohl um erste 3. Öffnung Nummer 1. HAllee: hilft bei dem Problem mit Sperrung Brücke Kirchenstraße nicht weiter. Man käme wieder an der falschen Seite raus. Öffnung Nummer 2. GWStr.: bei Betrachtung der Position des derzeitigen Lochs an der Hauptstr. erschließt sich mir dieser Vorschlag einfach nicht. Also dachte ich es geht um die Zeit während dem Baufeld 1 und 2 während der Sanierung Hauptstraße. Doch Voraussetzung, um damit starten zu können, ist die Öffnung der Kirchenstraße (= das ursprüngliche Problem). Also fehlt auch bei der Betrachtung die Substanz. Es bliebe Öffnung Nummer 3. TStr.: dies betrifft den motorisierten Verkehr von Norden kommend, der ohnehin problemlos über die Oskar-Schüler-Str. zur Kirchenstraße gelangt. Also frage ich mich, wo wir hier mit Öffnung einer dieser Einbahnstraßen, die zudem viele für die 1-seitige Befahrung schätzen, eine Lösung erzielen. Bei der gesamten obigen Betrachtung, die alleine ausreicht, um den Vorschlag zur Öffnung der Einbahnstraßen ernsthaft zu hinterfragen, fehlt bisher noch ein weiterer Aspekt. Nummer 2 und 3 führen direkt an unserer Grund- und Mittelschule entlang. Zum Zeitpunkt des Kommentars sind keine Schulferien mehr im Ort, also ist diese Betrachtung nicht relevant. Würde der fragwürdige Nutzen die tatsächlichen Kosten in Form der unweigerlich zunehmenden Gefahr für Schülerinnen und Schüler bei 2-seitiger Öffnung der umliegenden Einbahnstraßen (Greinwaldstraße, Traubingerstraße) übersteigen? Die Antwort dürfte aus dieser anderen Perspektive ziemlich eindeutig sein. Dass eine Gemeinde diese Regelungen "einfach so" aufheben darf und mag kann bezweifelt werden. Zumal die zuständigen Vertreter, die zustimmen müssten, eine Mehrheit vertreten sollten. Fraglich, ob diese Aufhebung überhaupt von einer Mehrheit im Ort befürwortet würde.
Und ebenso meinen Dank an Frau Rehm, dass Sie dieses Thema mal so direkt angegangen ist.