Verkehr
10.11.2023
Von vorOrt.news

Gelbe Tafel entspricht nicht den Vorgaben

Ministerium: Ausnahme wäre erforderlich – Gemeinde Tutzing in Kontakt mit Fachabteilung

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Eines der Schilder an der Greinwaldstraße © L.G.

Knallgelbe Schilder mit der Aufschrift „Achtung, Schule!“ stehen seit einiger Zeit neben der Tutzinger Grundschule. Für die Verwendung einer solchen Farbe wäre aber eine Ausnahmegenehmigung erforderlich gewesen, wie Andeutungen von Bürgermeisterin Marlene Greinwald auf einer der Podiumsdiskussionen zur Bürgermeisterwahl zu entnehmen war. Wir haben uns beim bayerischen Innenministerium nach dem Hintergrund erkundigt.

Bei dem Schild handelt es sich nach Angaben des Ministeriums um ein so genanntes Gefahrenzeichen (VZ 136 „Kinder“) mit einer gelb eingefärbten Trägertafel. Hinsichtlich der Ausgestaltung von Verkehrszeichen seien insbesondere die bundeseinheitlichen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sowie der hierzu ergangenen bundeseinheitlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu beachten. „Mit Blick auf die Ausgestaltung von Verkehrszeichen ist in § 39 Abs. 4 Satz 1 StVO geregelt, dass diese auf einer weißen Trägertafel angebracht werden können“, so das Ministerium. Auch die Verwaltungsvorschriften zur StVO schreiben nach seinen Angaben in Ziffer III. 1 eine weiße Farbgebung der Trägertafel vor. „Die Verwendung einer farblichen Trägertafel entspricht damit grundsätzlich nicht den bundesrechtlichen Vorgaben“, folgert das Ministerium: „Dementsprechend wäre für die Verwendung einer solchen eine Ausnahme erforderlich.“ Dazu stehe die Gemeinde Tutzing bereits in Kontakt mit der zuständigen Fachabteilung.

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