Verkehr
30.7.2021
Von vorOrt.news

Radverbot auf dem Johannishügel

Tutzinger Anhöhe ist zum beliebten Revier geworden - Lindenallee bleibt befahrbar

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Eine Spur führt auf den Johannshügel - Beleg für kräftige Benutzung durch Radfahrer © Gemeinde Tutzing

Der Tutzinger Johannishügel erfüllt viele Funktionen. Spaziergänger lieben ihn ebenso wie Badelustige, Nordic-Walking-Fans oder Schlittenfahrer im Winter. In jüngerer Zeit ist er auch mehr und mehr zum Paradies für Radfahrer geworden. Gerade für Mountainbike-Fahrer bietet die Anhöhe in der Nähe des Seeufers mit ihren teils recht steilen Hängen ihre Reize. Spuren auf der Wiese belegen die offenkundig recht regelmäßige Nutzung. Doch das gefällt nicht allen.

Immer wieder kommt es auf dem schmalen Weg oben am Grat des Hügels zu Konflikten zwischen Nutzern von Fahrzeugen und Menschen, die dort einfach nur promenieren und in Ruhe die grandiose Aussicht auf den See und die Berge genießen wollen. Die einen wollen schnell durchfahren, die anderen aber nicht zur Seite springen, um ihnen das zu ermöglichen.

Wie solche unliebsamen Aufeinandertreffen verhindert werden können, das hat nun die Mitglieder des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses im Tutzinger Gemeinderat beschäftigt. Ein Vorschlag war ein Stangengeländer, um die Durchfahrt für Radfahrer zu verhindern. Dazu haben sich die Ausschussmitglieder aber nun doch nicht entschlossen. Sie wollen stattdessen mit Beschilderungen ein Radfahrverbot auf dem Johannishügel erreichen.

Zweiradfahrer sollen weiterhin die unten vorbeiführende Lindenallee benutzen können, den Weg oben über die Anhöhe aber meiden. Ob das mit Hilfe von Schildern durchzusetzen ist, daran gab es im Ausschuss gewisse Zweifel, aber nun soll es zunächst mit entsprechenden Hinweisen im Süden und im Norden des Johannishügels versucht werden.

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Kommentare

Ich danke Frau Eisenmann für Ihren sehr informativen Beitrag inkl. dem Dokument aus 1979.
Laut §§ 2 und 3 der Verordnung ist allerdings längst nicht alles auf ewig verboten.

Insbesondere wenn wir auch das berechtigte Interesse auf einen barrierefreien Zugang zu unserem Tutzinger Naturdenkmal ernst nehmen!
Da müssen wir uns fragen: Ist die schöne Aussicht oben am Johannishügel gut zugänglich auch für Rollstuhlfahrer, auch mit dem Kinderwagen, auch mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen? ... Am ehesten noch von Norden her; alle anderen Zu- oder Abgänge können diese Mitbürger bislang leider nur unter Schwierigkeiten oder gar nicht benutzen.

So gesehen sollte man bitte eher darüber nachdenken, wie man den Zugang, den Übergang von Nord nach Süd und das bekömmliche Miteinander auf unserem Naturdenkmal Johannishügel für alle Mitbürger behutsam verbessern könnte, statt neue, zusätzliche Barrieren und Verbote zu errichten.
(Für ein solches Konzept sollten auch entsprechende Genehmigungen nach § 3 der Verordnung durch das LRA möglich sein.)

Die Beobachtungen von Herrn Ruess zum Johannishügel kann ich ebenfalls rundum bestätigen.
Nun haben wir also ein unsinniges Verbot für Radfahrer mehr. Unsinnig weil unverständlich und nicht durchsetzbar. Und damit führt dieses Verbot erst recht zu Konflikten, denn nun fühlen sich Fußgänger im Recht und werden auch rücksichtsvolle Radfahrer zurechtweisen.

Zur Situation: Auch ich bin öfters auf dem Johannishügel. Radfahrer sehe ich ab und zu, alle von mir beobachteten Fälle waren rücksichtsvoll und langsam unterwegs. Offenbar handelte es sich um “Anlieger”, also Radfahrer die eine Bank auf dem Hügel anstrebten, und mir bekannte “Einheimische”, die diese Stelle kennen und einen Blick über die Alpenkette in ihre Tour einbauen. Der Trampelpfad existiert schon lange, Fußgänger nutzen diesen gerne, um die Stolperfalle (Treppe ist wohl das falsche Wort) zu umgehen. Jugendliche habe ich persönlich nicht auf dem Rad beobachtet.

Man muss klar anerkennen, dass die Allee (Georg-Roth-Weg) die am wenigsten attraktive Zufahrt nach Tutzing aus Süden ist. Man sieht die Berge nicht, man sieht den See nicht. Man muss sich dennoch durch den Kies und einen leichten Hügel hinauf arbeiten (ja, es gibt noch Radfahrer mit Muskelkraft). Auch Radfahrer möchten effizient von A nach B kommen und die Natur genießen.

Ein paar weitere Beispiele für unsinnige Verbote:
- Verbindung Bräuhausstr./Lindemannstr. mit Fortsetzung zur Bernrieder Str.
Die Alternative ist die Verkehrsader Hauptstraße bergab, um dann die Lindemannstr. Wieder hinaufzutreten, und dabei auf Grund der Geschwindigkeit hier zur lebenden Pilone für Autofahrer zu werden.

- Verbindung Buchengrabenweg zur Hofmairstr.
die Alternative für Radfahrer ist mir hier nicht so ganz klar, eventuell ist die Erwartung Radfahrer sollten einmal um die ehemalige Standortverwaltung schnaufen (Ziegeleistr.) oder sich auf der Lindemannstr. zamfahren lassen.

Beide Wege sind breit und problemlos mit Rücksicht gemeinsam nutzbar, aber eine Gruppe befindet sich im illegalen… Ich persönlich bringe meinen Kindern sogar bei diese Strecken zu nutzen, alles andere wäre unverantwortlich.
Ich stimme Herrn Rekus zusammenfassend vollkommen zu: Wir müssen mehr für das Miteinander tun, anstatt einseitige Verbote auszusprechen.

Die Idee, das Naturdenkmal mit wirkungslosen Stangen zu verbauen, kommentiere ich erst gar nicht...
Der Johannishügel ist übrigens ein Naturdenkmal, https://de.wikipedia.org/wiki/Johannishügel, dieser Aspekt könnte ev in die Diskussion mit einfließen,
Kann man schon mal vergessen, insbesondere, da dieses Jahr viel zu früh gemäht wurde, um die Verteilung reifer Samen zu ermöglichen (viele Pflanzen blühen diese Jahr deutlich später im Vergleich zum Vorjahr zB)
S. auch https://www.lk-starnberg.de/media/custom/613_4862_1.PDF?1164635537

(Bearbeitet)
…so sehe ich das auch - weil halt leider wie auch in der Brahmspromenade -> „Rowdys“ unterwegs sind - lieber solche Leute mal - „Anstand“ beibringen - ich warte nur bis weitere Bereiche für normale Radfahrer „gestrichen“ werden - Platz ist genug da - und mit „etwas Hirn“ - sollten beiden Parteien gut auskommen…hoffe Tutzing macht nicht so weiter und schießt sich weitere Eigentore durch solche Aktionen…;)
Schade. Grundsätzlich wäre doch reichlich Platz für alle; wie die verschiedenen, von Spaziergängern, Gassigehern und Radlern gleichermaßen benutzten Spuren belegen.
Vielleicht sollte man am Johannishügel statt dem Radfahren besser gleich grundsätzlich das Streiten per Beschilderung verbieten?

Ich behaupte: Tutzing fehlt eine ganz bewusst "streitfrei gestaltete Zone" !
Klingt erst mal seltsam, aber je länger man darüber nachdenkt...
Jeder, der diese Zone aufsucht und sich darin aufhält, ist angehalten alle Konflikte zu vermeiden. Streitereien sind ausdrücklich verboten!
Bin gespannt, ob solch ein Experiment in Tutzing klappen könnte?
Der Johannishügel wäre dafür doch ideal: mit den schönen, beruhigenden und Kraft spendenden Ausblicken über den See und die Berge...
Einfach hingehen, sich wohl fühlen, Rücksicht nehmen, selbst freundlich sein, das eigene Ego entspannen...
(Bearbeitet)
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