Verkehr
25.6.2021
Von vorOrt.news

Abgeschleppziel: Parkplatz am Waldfriedhof

In Tutzing drohen Falschparkern künftig schneller Konsequenzen als bisher

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Völlig normal scheint für viele Autofahrer das Parken im absoluten Halteverbot und auf Rettungswegen zu sein: Solche Beobachtungen kann man beispielsweise an der Schlossstraße praktisch täglich machen © L.G.

Falschparker müssen in Tutzing demnächst schneller mit Konsequenzen rechnen. Verbotswidrig - beispielsweise in Feuerwehranfahrtszonen oder auf Rettungswegen - abgestellte Autos wurden bisher nicht so schnell abgeschleppt. Erst mal musste die Polizei kommen und sich die Sachlage genau anschauen. Doch künftig soll das alles viel schneller gehen.

Die kommunalen Verkehrsüberwacher müssen nur noch die Polizei telefonisch kontaktieren, die dann das Abschleppen anordnet - und schon passiert’s. Es gibt auch schon einen Zielort für die falsch geparkten Fahrzeuge: Sie sollen zum Parkplatz am Waldfriedhof „versetzt“ werden, von dem ihre Besitzer sie dann wieder abholen können - gegen Bezahlung natürlich: Beträge in dreistelliger Höhe werden dann üblicherweise fällig.

Die vereinfachte Abschleppmethode ist ein recht neues Modell, das in diversen Pilotprojekten schon erprobt wird, so etwa in München, Aschaffenburg und Landshut - und in Zukunft auch in Tutzing. Den Vertrag hat Bürgermeisterin Marlene Greinwald schon unterschrieben, wie sie im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss des Gemeinderats mitgeteilt hat. Mit dafür eingesetzt hatte sich CSU-Gemeinderat Florian Schotter, der selbst Polizist ist Künftig soll schneller abgeschleppt werden

Die Methode soll in ganz bestimmten, genau definierten Bereichen gelten. Gemeinsam mit der Polizei und der Verkehrsüberwachung hat die Gemeinde hierfür sämtliche Halteverbotsstrecken festgelegt, mit dem Verkehrszeichen 283 „Absolutes Halteverbot“ gekennzeichnet sind. Betreffen soll das schnelle Abschleppen die Stichstraßen zum See, alle Behindertenparkplätze und die Fahrradschutzstreifen entlang der Hauptstraße, die Vorplätze der Feuerwehren, den Wochenmarkt vor den dort aufgestellten Schranken und den Vorplatz der öffentlichen Bootslände.

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