Verkehr
22.5.2021
Von Klaus Sperber / vorOrt.news

„Tutzing als großer Abstellplatz“

Dauerparkende Fahrzeuge gelten als „Abfall“ - aber oft bleiben sie trotzdem lange stehen

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Offenbar beliebt als Dauerparkplatz: Die Straße "Am Pfaffenberg" neben den Bahngleisen © Klaus Sperber

Öffentlicher Grund als Lager- und Abfallfläche für alle Zwecke? Vielen Tutzingern werden die Auswüchse zu groß, wie Reaktionen auf die Berichterstattung beispielsweise über dauerhaft an Straßenrändern abgestellte Wohnmobile und Bootsanhänger zeigen.

„Tutzing als großer Abstellplatz“ - so fasst jemand gegenüber vorOrt.news seine Eindrücke zusammen. Besonders beliebt scheine in dieser Hinsicht die Gegend um den Pfaffenberg zu sein. Parkmöglichkeiten gesucht werden offenbar gerade für Fahrzeuge, die über längere Zeit nicht mehr benötigt werden. Solche mobilen Untersätze stammen nicht selten gar nicht aus Tutzing, sondern aus ganz anderen Gegenden, wie an den betreffenden Kennzeichen unschwer zu erkennen ist.

Viele Bürger wundern sich darüber, dass die öffentliche Hand solche Fahrzeuge nicht entfernt, aber das ist, wie immer wieder beteuert wird, rechtlich gar nicht so einfach. Über längere Zeit stehen beispielsweise immer wieder auch Autos ohne KFZ-Kennzeichen an den Straßen oder auf Parkplätzen.

Die Polizei versieht sie dann üblicherweise mit roten, runden Aufklebern. Mit denen fordert sie die jeweiligen „Verfügungsberechtigten“ auf, ihre "verbotswidrig" abgestellten Fahrzeuge "unverzüglich zu entfernen“. Für den Fall, dass sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird ihnen sogar angekündigt, dass die Fahrzeuge auf ihre Kosten „sichergestellt und verwertet“ werden können.

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Sogar kleine Buchten laden neben den Bahngleisen zum Dauerparken ein © Klaus Sperber
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Geldbuße bis 100 000 Euro

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Zahnlose Tiger? Solche Aufkleber kann man oft an abgestellten Fahrzeugen sehen - aber die dort angekündigten Maßnahmen werden häufig nicht in die Tat umgesetzt © L.G.

Die Angaben auf den Aufklebern sind eigentlich unmissverständlich. So steht dort zum Beispiel: „Das Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne gültiges amtliches Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,- EUR geahndet werden.“ Das Fahrzeug gelte „als Abfall, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dieser Aufforderung entfernt worden“ sei. Und nicht nur das. „Wer Abfälle zum Zwecke der Beseitigung außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder Einrichtung (Abfallbeseitigungsanlage) behandelt, lagert oder ablagert, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000,- EUR belegt werden“ – auch das steht auf dem Aufkleber.

Sind die behördlichen Hinweise zahnlose Tiger? Manchmal werden dauerparkende Fahrzeuge nach längerer Zeit tatsächlich entfernt, und vielleicht erhalten deren Besitzer sogar die angedrohten Bußgeldbescheide. Doch keineswegs in allen Fällen geschieht das wirklich. Die deutlichen Warninformationen auf den Aufklebern scheinen oft erfolglos zu verpuffen, die betreffenden Fahrzeuge bleiben nicht selten monatelang stehen.

Auf Nachfrage hat die Polizei dazu in früheren Fällen erklärt, dass so etwas sehr lange dauern könne. Es sei häufig schwierig, die Halter solcher Fahrzeuge zu ermitteln. Wenn ein Halter festgestellt werde, komme es zum Beispiel oft vor, dass er behaupte, das Auto verkauft zu haben, er könne aber nicht sagen, an wen. Bei dauerhaft an Straßenrändern abgestellten Wohnmobilen versucht es die Gemeinde Tutzing zurzeit mit einem Angebot: Über den Winter können sie auf den Parkplätzen beim Südbad abgestellt werden. Nun müssen die betreffenden Wohnmobil-Besitzer diese Möglichkeit nur noch in Anspruch nehmen.

Auch sonst zeigen sich Ansätze für Änderungen. Die kommunale Verkehrsüberwachung soll, wenn sie Falschparker entdeckt, schnell, telefonisch oder auf andere Weise, mit der Polizei Kontakt aufnehmen können, die dann das Abschleppen anordnen kann, ohne selbst erst einmal zum jeweiligen Ort fahren zu müssen. Vielleicht kann diese Methode auch bei Dauerparkern etwas bewirken.

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