Die Planungen für die Verbesserung der Verkehrsführung in der Unterführung der Heinrich-Vogl-Straße gehen weiter. Wie die Verwaltung in der Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses am 16.12.2020 unter der Leitung der 1. Bürgermeisterin Marlene Greinwald berichtete, hält die Polizei einen Zebrastreifen an der östlichen Seite für möglich, wenn - weil nicht optimal anzulegen - er nicht primär als Schulweg genutzt wird, sondern der Erleichterung des Fußgängerverkehrs dient. Ein westlicher Zebrastreifen in Richtung Martelsgraben wäre erst dann möglich, wenn der Gehweg auf der Westseite erweitert wird.
Ein breiterer Gehweg in der Unterführung wird ebenfalls für möglich gehalten. Die Fortsetzung des verbreiterten Gehwegs in Richtung Beringerweg darf nur zu Lasten der Böschung vorgenommen werden; hier spricht die Verwaltung mit dem Eigentümer.
Die geplante Beschilderung zur Vorfahrtsregelung sei ebenfalls möglich. Einstimmig beschlossen wurde dazu, dem gemeindlichen Verkehrsplaner Benjamin Neudert aufzugeben, westlich der Bahn die Vorfahrtsregelung in der Heinrich-Vogl-Straße mit dem Vorrang zu ändern.
Wie berichtet, hatte die TL in einem Brief der Bürgermeisterin einen Vorschlag zur Verbesserung der Situation gemacht, der dann in der Sitzung des Ausschusses am 27.10.2020 zu einem Prüfungsauftrag an die Verwaltung führte. Es geht voran!
Klarzustellen ist, dass die künftige einspurige Verkehrsregelung keine „echte“ Einbahnstraßenregelung ist. Diesbezügliche Presseberichte wurden von manchen Bürgern missverstanden. Die Unterführung an der Heinrich-Vogl-Straße bleibt für die beidseitige Befahrung offen, künftig jedoch nur für gleichzeitig ein Fahrzeug. Dagegen bleibt die „echte“ Einbahnstraßenregelung an der Unterführung in der Kustermannstraße erhalten.
Hintergrundinformation:
Am 22. September hat die Tutzinger Liste das bereits viele Jahre bestehende Bürgeranliegen zur Verbreiterung und Verlängerung des Gehwegs an der Bahnnterführung an der Heinrich-Vogl-Straße dem Tutzinger Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuß vorgelegt. Damit das Anliegen nicht wie zuletzt 2014 von der Verwaltung abgewiesen wird – damals mit dem Verweis, dass die Unterführung kein Unfallschwerpunkt sei und es keine größeren Beschwerden gegeben hätte – haben wir am 12.10.2020 eine Empfehlung zur Neuregelung der Verkehrsführung vorgelegt.
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