Am Tutzinger Bahnhof werden weitere Flächen in die Parkgebühren-Regelung einbezogen. Die Gemeinde Tutzing erlässt eine entsprechende Verordnung, wie der Gemeinderat beschlossen hat.
Parkgebühren werden künftig auf dem alten Bus-Stellplatz am Beringerweg erhoben. Er grenzt an die Park-and-Ride-Plätze, für deren Nutzung seit Oktober vorigen Jahres zu zahlen ist. Während sie von dem Unternehmen Contipark Parkgaragengesellschaft mbH betrieben werden, ist beim früheren Bus-Stellplatz die Gemeinde Tutzing zuständig. Sie orientiert sich an den von Contipark verlangten Gebühren. Für einen Tag sind maximal 1,50 Euro zu bezahlen.
Weniger Ausweichmöglichkeiten bei der Parkplatzsuche im Ort
Wegen der Ferienzeit sind die Park-and-Ride-Plätze am Tutzinger Bahnhof zurzeit oft nicht voll belegt. An den Straßen im näheren und weiteren Umfeld des Bahnhofs sind unterdessen etliche kostenlose Parkmöglichkeiten weggefallen, gerade auch wegen der Umleitungen in Zusammenhang mit den Bauarbeiten an der Hauptstraße. Das gilt beispielsweise für die Bräuhausstraße. Damit gibt es beim Parksuchverkehr abseits des Bahnhofs weniger Ausweichmöglichkeiten. Wie sich in der Folge das Parkverhalten der Bahnpendler weiter entwickelt, das wird man in nächster Zeit beobachten können.
Fast so viele Bahnpendler aus dem Landkreis Weilheim wie aus Tutzing
Nach einer so genannten Bedarfsprüfung durch den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) kommen etwa 45 Prozent der in Tutzing startenden Bahnnutzer aus dem Gemeindegebiet Tutzing, 23 Prozent aus Weilheim, Bernried und Seeshaupt sowie 16 Prozent aus Wielenbach, Raisting und Fischen. Der Anteil von Parkplatz-Nutzern aus dem Landkreis Weilheim-Schongau ist nach dieser Berechnung mit insgesamt 39 Prozent nur wenig geringer als der aus Tutzing.

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