Verkehr
18.2.2020
Von Martin Held & Claus Piesch

Vielbahnstraßen und selbstfahrende Räder

Spaß und Ernst streiten um die Vorfahrt - mit historischen und aktuellen Bezügen zu TutzingDie Autoren sind 1. und 2. Ortssprecher der Tutzinger ADFC-Ortsgruppe

Verkehr einmal ganz anders. Die Tutzinger Ortsgruppe des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) gab am 6. Februar bei einem Abend mit historischen Reminiszenzen zum Verkehr kombiniert mit Verkehrsschildern Anlass zum Schmunzeln. Der Abend im Roncallihaus stand unter dem Motto „Wenn sich Spaß und Ernst um die Vorfahrt streiten“.

Im ersten Teil las Claus Piesch historische Verkehrsnachrichten aus Tutzing und der Region, wie sie im Land- und Seeboten (ab 1925 Tutzinger Tagblatt) standen. Er untermalte die Zeitungsauszüge mit Bildern aus der Zeit von etwa 1890 bis 1926. In dieser Zeit gab es regelmäßig Unfallberichte. Offenkundig war der Berg hinunter nach Monatshausen besonders unfallträchtig. Die Bedeutung der Eisenbahn für den Ort spiegelt sich in den Meldungen ebenso wie die beginnende Straßenmotorisierung in Tutzing und Umgebung. Im Bahnhof war eine stattliche Zahl Leute beschäftigt. Die Schifffahrt am See war eine wichtige Verbindung zwischen West- und Ostufer. Es gab sogar schon kurzzeitig ein Wasserflugzeug, mit dem von Tutzing aus Rundflüge angeboten wurden. Auch darüber wurde natürlich ausführlich berichtet.

Wenn Radler über die Köpfe der Fußgänger hinweg fahren

Besonders eindrücklich waren die Bilder aus Tutzing der 1920er Jahre. Die Hauptstraße war ungeteert. Sie diente nicht vorrangig zur Durchfahrt, sondern war Aufenthaltsraum für die Bürgerinnen und Bürger. Die Häuser der Hauptstraße hatten noch Vorgärten und Tutzing war noch Luftkurort.

„Das Rad im Schilderwald“ - unter diesem Motto führte Walter Kärcher, Tutzing, anschließend mit Bildern in die Welt der heutigen Verkehrsschilder ein. Zum Teil musste man einfach schmunzeln, wenn etwa der Eigentümer eines Bootshafengeländes Radler mit einem Schild abschrecken will, auf dem ein Hund den Radler verfolgt und schon fast am Hosenboden erreicht hat.

Ihren Witz entfalteten eine ganze Reihe von Schildern durch ihre Abfolge. So ist das Verbotsschild für Radler genau genommen den selbstfahrenden Fahrrädern gewidmet: der Radler selbst ist nicht zu sehen. Dagegen sind im Schild „Reiten verboten“ Ross und Reiter gemeinsam dargestellt, wie es sich gehört. Auch Verbote für Motorradfahren zeigen den Fahrer samt Motorrad auf dem Schild. Autofahren-Verbotsschilder sind dagegen eine Vorwegnahme der selbstfahrenden Autos: Nicht mal ein Fahrgast auf dem Beifahrersitz ist abgebildet, der vom selbstfahrenden Auto gefahren wird (nach dem Motto: „Freude am gefahren werden“). Schilder zum Verbot des Zufußgehens stellen keineswegs nur die Schuhe als Verkehrsmittel da, vergleichbar zum Rad ohne Radlerin, sondern den ganzen Kerl, der da nicht zu Fuß gehen darf.

Besonders interessant sind die Schilder, die das Verhältnis von Fußgängern und Radlern regeln. Mal sind die Fahrradler obenauf auf den blauen Schildern, unter ihnen die Fußgängerin mit Kind an der Hand. Die bange Frage hinterlassend: Wie gelingt es, als Radler den Fußgängern über die Köpfe hinweg zu fahren? Oder umgekehrt: die Frau mit Kind zu Fuß obenauf, das Fahrradsymbol darunter. Auch nicht einfach umzusetzen. Da darf die dritte, leichter realisierbare Variante nicht fehlen: ein blaues Schild mit Rad links (natürlich wieder ohne eigentliche Radlerin) und die obligatorische Fußgängerin mit Kind an der Hand rechts. Die vierte Va-riante, Radler rechts, Fußgängerin mit Kind links gibt es in der Straßenverkehrsordnung auch. In Tutzing findet man nur die beiden „Oben/Unten“-Varianten.

Anzeige
Theodor-Muttertasg-2024-B.png
Spa-2.jpg
Radfahrer und Fußgänger (aus Wikipedia: Sinnbilder nach § 39 Absatz 7 StVO) © Walter Kärcher

Freundlich gebetene Fußgänger und ermahnte Radfahrer

Spa-1.JPG
Höflicher Umgang: Bitte um f a h r e n - nicht u m fahren (Aufnahme: Tutzing 29.1.2020)

Das ist aber noch lange nicht alles zur Regelung des Verhältnisses von Fußgängern und Radlern. So findet sich ein blaues Schild für den Fußweg oben angebracht; darunter ein kleines w e i ß e s Schild mit dem Symbol Fahrrad und dem Text „frei“.

Es geht auch deutlich schärfer: Ein blaues Schild, oben Fußgängerin mit Kind an der Hand, drunter das Fahrradsymbol. Während für die Fußgänger der Text unter dem Schild noch einigermaßen freundlich gehalten ist „Fußgänger bitte rechts gehen“, werden Radler ermahnt „Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen“.

Die alternative Beschilderung unterhalb des Johannishügels zeigt, dass die Straßenverkehrsordnung auch einen Hinweis auf gegenseitige Rücksichtnahme ermöglicht: Unter dem uns nunmehr vertrauten blauen Schild (nur mal wieder das Rad obenauf) steht: „Radfahrer und Fußgänger nehmen aufeinander Rücksicht.“ Vielleicht hat es damit etwas zu tun, dass darunter noch das grüne Schild Vorsicht „Naturdenkmal“ angebracht ist.

Warnung vor einem hybriden Verkehrsmittel

Spa-3.JPG
Hilft uns die Gentechnik? (Aufnahme: Tutzing 14.11.2019) © Walter Kärcher

Man könnte denken, das wäre alles an Vielfalt. Weit gefehlt. Walter Kärcher entdeckte auf seinen Streifzügen durch Tutzing noch eine weitere Variante, auch nicht uninteressant: Das uns bekannte blaue Fußgängerschild - Frau mit Kind; Männer als Fußgänger finden sich als Verbotszeichen, doch nicht als Zufußgehende im Schilderwald, sie sollen vielleicht gar nicht zu Fuß gehen laut Straßenverkehrsordnung und dessen Anwendung, doch das nur als Nebenbemerkung - mit einer klaren Ansage darunter: „Radverkehr Schrittgeschwindigkeit“.

Geradezu hintersinnig wirkt eine weitere Schilderkombination, die Kärcher ebenfalls in Tutzing entdeckte: Oben das blaue Fußwegschild. Drunter das schon bekannte Schild „Fahrrad frei“. Abgerundet wird das ganze drunter mit einem großen Warnschild „Vorsicht Rad“.

Nicht weniger hintersinnig ist eine weitere Beobachtung Walter Kärchers: Das Radfahren ist das einzige Verkehrsart, bei der die das Verkehrsmittel Nutzenden ausdrücklich aufgefordert werden, das Verkehrsmittel zu wechseln: „Radfahrer absteigen.“ Verwandle dich in einen Fußgänger. Nicht auszudenken, so Kärcher, würde dieses Prinzip auf alle anderen Verkehrsmittel angewandt: „Schiffe kieloben fahren“ oder „Auto seitwärts schieben.“

Interessanterweise gibt es auch das vielsagende rote Dreieckschild Vorsicht drunter mit Text „Fußgänger u. Radfahrer kreuzen“. Also eine Art Warnung vor einem hybriden Verkehrsmittel, vielleicht dem berühmten Laufrad des Baron Karl von Drais, der das Laufrad bekanntlich vor nunmehr über 200 Jahre im schönen Mannheim erfunden und auf die Straße gebracht hat.

Nur in einer oder in beiden Richtungen? Alles ist erlaubt!

Spa-4.JPG
Die Vielbahnstraße (Aufnahme: Tutzing 3.6.2019) © Walter Kärcher

Eine richtiggehende Fülle von Verkehrsschildern entdeckte Kärcher bei Einbahnstraßen. Erfreulicherweise gibt es in Tutzing inzwischen einige Einbahnstraßen, bei denen die Radlerinnen und Radler in die Gegenrichtung fahren dürfen.

So ist ein entsprechendes Schild eigentlich ein erfreuliches Zeichen. Interessant und zum Nachdenken anregend wird die Beschilderung jedoch dadurch, dass über dem Schild „Einbahnstraße“ ein gegenläufiges Schild angebracht ist: Vorsicht Verkehr in beiden Richtungen. Doch dadurch lassen sich die Tutzinger Verkehrsteilnehmer nicht ernsthaft aufhalten.

Abgerundet wurde der Bilderreigen mit einer kleinen Kostbarkeit: Der Test, wie schnell Verkehrsteilnehmer eine große Fülle von Informationen in kurzer Zeit aufnehmen können. Eine der zahlreichen schönen Baustellen in Tutzing, die mit Verkehrsschildern vielfacher Art umrahmt werden.

Firmen dürfen sich bei Baustellen-Beschilderungen kreativ zeigen

Spa-5.JPG
Rad und Schilderwald (Aufnahme: Tutzing Juni 2019) © Walter Kärcher

Nach dem kurzweiligen Bilderreigen gab es einen angeregten Austausch über Beschilderungen im Allgemeinen und Beschilderungen in Tutzing im Besonderen. Dabei ergaben sich einige Überlegungen, die über den heiteren Abend hinausgehend von Interesse sind.

Die Beschilderung bei Baustellen wird offenkundig vielfach den Baufirmen überlassen. Die erledigen diese Aufgabe immer wieder mit einer besonderen Kreativität, die aber bezogen auf die Aufgabe nur zum Teil zielführend ist. Eine klarere Vorgabe und gegebenenfalls kurze Abnahme durch die zuständige Verkehrsbehörde wären vorteilhaft. Daneben würde es sich anbieten, die Schilder bezogen auf kombinierte Geh- und Radwege in Richtung einer gegenseitigen Rücksichtnahme zu vereinheitlichen.

An anderer Stelle fehlt in Tutzing ein Radverbotsschild: Die Beschilderung für Radler und Fußgänger wurde auf der Brahmspromenade im vergangenen Jahr erheblich verbessert. Es fehlt jedoch ein eindeutiges Fahrradverbotsschild an dem Knick, an dem der asphaltierte Weg schräg links abbiegt und der Fußweg Richtung Spielplatz nur ein Schild bezüglich Hunde aufweist. Radler, die möglichst nah am See radeln wollen, werden zum Weiterfahren animiert. Hier sollte in Richtung Spielplatz eindeutig ein Schild „Radfahren verboten“ aufgestellt werden.

Ein Teil der Beschilderung ist in sich nicht einheitlich: So ist die Beschilderung zum Teil in die eine Richtung unterschiedlich zur Gegenrichtung, ohne dass es dafür einen erkennbaren Grund gäbe. An anderen Stellen ist die Beschilderung widersprüchlich (siehe oben Einbahnstraße kombiniert mit Schild Vorsicht Verkehr in beiden Richtungen).

„Mühlfeldstraße für Radler in Gegenrichtung öffnen“

Von Teilnehmern der abendlichen Runde wurde ferner auf eine Stelle hingewiesen, an der offensichtlich seit langer Zeit kein blaues Schild mehr steht (Radfahrer und Fußgänger) und im Prinzip Autos fahren dürften: Die Lindemannstraße nach der Bahnunterführung Richtung Weilheim - Staatsstraße macht einen Knick bergauf. Am kleinen Weg geradeaus fehlt das Fahrverbotsschild für motorisierte Fahrzeuge. Auf diesem engen Weg haben Fahrzeuge schneller als 25 km nichts verloren!

Erfreulich ist, so wurde an diesem Abend angemerkt, dass nach langer Zeit endlich die Verlagerung des Ortsschilds Tutzing in der Lindemannstraße in Aussicht gestellt wurde. Eine Verlagerung, die seit dem Ausbau des Viertels Am Kallerbach überfällig ist.

Nach dem Austausch gab es noch einen schönen Ausklang mit weiteren Gesprächen. Dazu hatten wir auch eine große Ortskarte ausgelegt. Ein Teilnehmer schrieb als Wunsch auf die bereit gelegten Zettel: „Mühlfeldstraße für Radler in Gegenrichtung öffnen“. Damit ist ein weiteres Thema benannt, das in Tutzing Verbesserungspotenziale hat. Wie erwähnt, ist in Tutzing zwischenzeitlich in einigen Einbahnstraßen das Radeln in Gegenrichtung zugelassen. In weiteren Einbahnstraßen bietet es sich an, eine entsprechende Änderung in Erwägung zu ziehen und zu realisieren.

ID: 2565
Über den Autor

Martin Held & Claus Piesch

Kommentar hinzufügen

Anmelden , um einen Kommentar zu hinterlassen.

Kommentare

Im Zusammenhang mit o. a., auf einen Zettel geschriebenen Wunsch zur Mühlfeldstraße ist mein Kommentar v. 10. 10. 2019 (Artikel "Debatte über Einbahnregelung für Radfahrer") zu dem dortigen Gesamtbereich eventuell auch von Interesse?!
Feedback / Fehler melden