In der Waldschmidtstraße ist mit einem größeren Bauprojekt begonnen worden, was bereits zu erheblichen Beeinträchtigungen des Fußgängerverkehrs aber auch des fließenden Verkehrs geführt hat. Die Gemeinde Tutzing hat daher aus Gründen der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr in Absprache mit der Polizeiinspektion Starnberg folgende Verkehrsregelung angeordnet: Ab 2. Juli 2019 gilt eine Einbahnstraßenregelung in der Waldschmidtstraße und in der Von-Kühlmanns-Straße.
Die Einfahrt ist in dieser Phase über die Hauptstraße in die Waldschmidtstraße möglich, die Ausfahrt über die Von-Kühlmann-Straße in die Hauptstraße. Zudem dient der Gehweg vor dem Baugrundstück sowie ein Teil der Fahrbahn als Anlieferzone und Baustellen-Ein- und -Ausfahrt. Als Ersatz wird ein Notgehweg auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite eingerichtet.
Am 2. Juli gilt in der Zeit von 6 Uhr bis 15 Uhr ein absolutes Haltverbot beidseits in der Waldschmidtstraße und in der Von-Kühlmann-Straße, damit die Einbahnstraßenschilder aufgestellt werden können und keine Fahrzeuge entgegen der Einbahnstraße stehen oder ausfahren. Die Anwohner werden durch die ausführende Baufirma gesondert informiert. Die Gemeinde Tutzing bittet um Verständnis für diese Maßnahme.
Verkehr
26.6.2019
Einbahnregelung wegen Bauprojekt
Verkehr in Waldschmidtstraße und Von-Kühlmann-Straße ab 2. Juli nur in einer Richtung
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Kommentare
Meine Bitte um Durchfahrmöglichkeit für Radfahrer entgegen der Einbahnrichtung habe ich an den Bauträger Schrobenhauser in München sowie an die Gemeinde Tutzing Frau Heidinger gestellt.
Bei der langen Bauzeit von bald 2 Jahren wäre es für Fahrradfahrer sehr ärgerlich, wenn sie bergauf den langen Umweg strampeln bzw. bergab den Drahtesel schieben müßten; nicht alle verfügen über ein eBike.
Vielleicht könnte eine Regelung wie in anderen Straßenabschnitten in Tutzing auch hier vorgesehen werden.