
Können Autos ohne KFZ-Kennzeichen einfach so auf öffentlichem Grund stehen? Das können sie. In Tutzing ist das zum Beispiel an der Traubinger Straße der Fall und auch auf dem Parkplatz zwischen der Greinwaldstraße und der Traubinger Straße. Die beiden Fahrzeuge stehen dort schon seit längerer Zeit. Ihre Nummernschilder sind entfernt worden. Die Polizei hat die Autos auch schon registriert - und sie markiert: Auf beiden Fahrzeugen hat sie rote, runde Aufkleber angebracht.
Mit diesen Aufklebern wird „der Verfügungsberechtigte“ - also Halter oder Eigentümer - aufgefordert, das "verbotswidrig" abgestellte Fahrzeug "unverzüglich zu entfernen“. Für den Fall, dass er dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird ihm angekündigt, dass das Fahrzeug auf seine Kosten „sichergestellt und verwertet“ werden kann. Ausdrücklich steht außerdem auf dem Aufkleber: „Das Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne gültiges amtliches Kennzeichen auf öffentlichen Verkehrsflächen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 1000,- EUR geahndet werden.“ Das Fahrzeug gelte „als Abfall, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dieser Aufforderung entfernt worden“ sei.
Die beiden Autos gelten als Abfall

Da die beiden Autos in Tutzing schon deutlich länger stehen, gelten sei demnach als Abfall. Und hierzu wird auf dem Aufkleber weiter bemerkt: „Wer Abfälle zum Zwecke der Beseitigung außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder Einrichtung (Abfallbeseitigungsanlage) behandelt, lagert oder ablagert, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000,- EUR belegt werden.“
Ungeachtet all dieser behördlichen Feststellungen stehen die beiden Autos weiter in Tutzing an den betreffenden Stellen. Von einer „unverzüglichen“ Entfernung, wie gefordert, kann keine Rede sein. Aber die Behörden haben bisher trotzdem nichts unternommen, um die die Autos sicherzustellen und zu verwerten, wie sie auf dem Aufkleber angekündigt haben.
Auf Nachfrage teilt die Polizei dazu mit, dass so etwas sehr lange dauern könne. Es sei häufig schwierig, den Halter solcher Fahrzeuge zu ermitteln. Wenn ein Halter festgestellt werde, komme es zum Beispiel oft vor, dass er behaupte, das Auto verkauft zu haben, er könne aber nicht sagen, an wen.
So dürften die beiden Autos das Tutzinger Straßenbild noch eine ganze Weile „zieren“.

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