Von vorOrt.news

Eigentümerin froh, "dass der Spuk vorbei ist"

Gehweg an der Oskar-Schüler-Straße: „Für gefahrlose Abwicklung des Verkehrs nicht erforderlich“

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"Für gefahrlose Abwicklung des Verkehrs nicht erforderlich": Der abgesperrte Gehweg

„Ich bin sehr froh, dass der Spuk mit dem Enteignungsverfahren endlich vorbei ist und ich mein Grundstück behalten kann.“ Mit diesen Worten hat sich Dr. Beatrice Rösch-Wanner zur neuen Entwicklung am Gehweg vor ihrem Grundstück an der Tutzinger Oskar-Schüler-Straße geäußert.

Die Gemeinde Tutzing hat den Antrag auf Enteignung dieses Bereichs zurückgenommen. Keine Enteignung des Gehwegs Als Begründung dafür hat die Gemeinde die zu erwartende Höhe der Entschädigung genannt, für die wohl Baulandpreise von heute festgesetzt würden. Der Gemeinderat sei nicht bereit die Gemeinde mit einer derartigen Entschädigung und weiteren Aufwendungen für nachfolgende Rechtsstreitigkeiten zu belasten.

Der Gehweg vor dem Haus des früheren Tutzinger Bürgermeisters Dr. Stephan Wanner und seiner Frau Dr. Beatrice Rösch-Wanner ist seit Jahren gesperrt. Wanner und seine Frau haben dies damit begründet, dass die Gemeinde Tutzing den Grund, der privat sei, über lange Zeit für öffentliche Zwecke genutzt habe, ohne dafür eine Erlaubnis gehabt zu haben. Der Streit reicht bis vor die Bürgermeister-Zeit von Wanner (2008-2014) zurück.

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"Verfehltes Projekt der Enteignung": Tutzings früherer Bürgermeister Dr. Stephan Wanner Mitte 2018 an der Absperrung © Fotos: L.G.

„Ich freue mich, dass mein Grundrecht auf Eigentum schließlich respektiert wurde“, erklärt Beatrice Rösch-Wanner weiter in einer Pressemitteilung, die ihr Mann, selbst Rechtsanwalt, verfasst hat. Und weiter: „Bedauerlich ist allerdings, dass meine Verfahrensvertreter der Gemeinde Tutzing im Enteignungsverfahren den Respekt vor meinem Eigentumsrecht erst beibringen mussten.“ Im Enteignungsverfahren habe die Eigentümerin durch ein Gutachten nachgewiesen, dass ihr Grundstück für den öffentlichen Zweck der gefahrlosen Abwicklung des Verkehrs auf der Oskar-Schüler-Straße nicht erforderlich sei.

Trotz „offenkundig verschwindender Erfolgsaussichten“ habe die Gemeinde „verbissen“ an dem Enteignungsverfahren festgehalten und den Antrag erst im März dieses Jahres zurückgenommen, wird in der Pressemitteilung ausgeführt. Nun müsse die Gemeinde auch die Kosten des Enteignungsverfahrens tragen: „Das verfehlte Projekt der Enteignung des Grundstücks für den Gehsteig in der Oskar-Schüler-Straße dürfte die Gemeinde im Ergebnis einen fünfstelligen Betrag kosten.“ Dieses Geld, so Wanner, „hätte die Gemeinde an anderer Stelle sinnvoll zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger verwenden können“.

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Die Pressemitteilung von Dr. Stephan Wanner im Wortlaut:

Gemeinde Tutzing gibt auf: keine Enteignung des Gehwegs in der Oskar- Schüler-Straße

Das Grundstück, auf der der südliche Gehweg im Bereich des Anwesens Oskar- Schüler-Straße 1 verläuft, steht im privaten Eigentum von Frau Dr. Beatrice Rösch- Wanner, der Ehefrau des früheren Tutzinger Bürgermeisters Dr. Stephan Wanner.

Die Gemeinde Tutzing wollte sich das Eigentum an diesem Privatgrundstück verschaffen, ohne ernsthaft mit der Eigentümerin zu verhandeln. Am 15.09.2016 beantragte die Gemeinde bei dem Landratsamt Starnberg die Enteignung. Am 22.11.2016 schob die Gemeinde den Antrag auf Einweisung in den vorzeitigen Besitz an dem Grundstück nach, um im Wege dieses Eilverfahrens die Herrschaft über das betreffende Privatgrundstück zu gewinnen.

Bereits mit Beschluss vom 30.06.2017 wies das Landratsamt Starnberg den Antrag der Gemeinde auf vorzeitige Besitzeinweisung zurück und bürdete der Gemeinde die Verfahrenskosten auf.

Die Eigentümerin wies im Enteignungsverfahren durch ein Gutachten nach, dass ihr Grundstück für den öffentlichen Zweck der gefahrlosen Abwicklung des Verkehrs auf der Oskar-Schüler-Straße nicht erforderlich ist. Die zuständige Fachstelle des Landratsamts teilte diesen Befund. Die Gemeinde selbst hat seit 16.09.2015 durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen eine sichere und flüssige Verkehrsführung in der Oskar-Schüler-Straße ins Werk gesetzt, die ohne das Grundstück der Dr. Frau Rösch-Wanner auskam.

Trotz offenkundig verschwindender Erfolgsaussichten hielt die Gemeinde verbissen an dem Enteignungsverfahren fest. Erst im März dieses Jahres beugte sie sich besserer Einsicht und nahm den Enteignungsantrag zurück.

„Ich bin sehr froh“, so Frau Dr. Rösch-Wanner, „dass der Spuk mit dem Enteignungsverfahren endlich vorbei ist und ich mein Grundstück behalten kann. Ich freue mich, dass mein Grundrecht auf Eigentum schließlich respektiert wurde. Bedauerlich ist allerdings, dass meine Verfahrensvertreter der Gemeinde Tutzing im Enteignungsverfahren den Respekt vor meinem Eigentumsrecht erst beibringen mussten.“

Die Gemeinde muss nach der Rücknahme des Enteigungsantrags nun auch die Kosten des Enteignungsverfahrens tragen. Das verfehlte Projekt der Enteignung des Grundstücks für den Gehsteig in der Oskar-Schüler-Straße dürfte die Gemeinde im Ergebnis einen fünfstelligen Betrag kosten. Dieses Geld hätte die Gemeinde an anderer Stelle sinnvoll zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger verwenden können.

Dr. Stephan Wanner
Rechtsanwalt

Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1719
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Kommentare

Um es einmal deutlich auszudrücken: Den Antrag des Gehwegs an der Oskar-Schüler-Straße auf Enteignung zurückzunehmen ist eine Kapitulation der Gemeinde Tutzing. Eine weitere Niederlage in ihrem Krieg gegen den früheren Bürgermeister Dr. Stephan Wanner.. 40 € pro Quadratmeter wollte die Verwaltung für den Gehweg zahlen. Die Gutachter haben fast 1000 € errechnet. Jetzt werden wieder einmal die Tutzinger Bürger zur Kasse gebeten. Die Verfahrenskosten werden sich diesmal auf mindestens 50.000 € belaufen. Dabei hatte die Gemeinde schon am 30.6.2017 blechen müssen, weil das Landratsamt Starnberg den Antrag auf vorzeitige Besitzanweisung zurückgewiesen hat. Hass macht blind und wird immer von dem Wunsch begleitet, dem anderen zu schaden. In diesem Fall Stephan Wanne, der als Bürgermeister von Tutzing in der Gemeinde etwas bewegen wollte. Mahatma Gandhi hat einmal gesagt: "Wo Liebe wächst, gedeiht Leben - wo Hass aufkommt droht der Untergang
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