Verkehr
22.10.2019
Von vorOrt.news

Parkverbot auf der Ostseite der Bräuhausstraße

Auf der westlichen Seite sollen Anhänger und Wohnmobile ausgeschlossen werden

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Bräuhausstraße: Auf der Ostseite (links) dürfen künftig keine Fahrzeuge mehr parken, auf der Westseite (rechts) wahrscheinlich nur noch Pkws © L.G.

Die Bräuhausstraße wird auf der östlichen Seite fürs Parken gesperrt. Das hat der Umwelt-, Energie und Verkehrsausschuss des Tutzinger Gemeinderats am Dienstag einstimmig beschlossen. Vorangegangen war eine Ortsbesichtigung. Zusätzlich soll die Parkerlaubnis auf der westlichen Seite der Bräuhausstraße eventuell auf Pkws beschränkt werden. Bürgermeisterin Marlene Greinwald begründete dies damit, dass das Parken von Anhängern und Wohnmobilen dort zunehme. Nicht entschließen wollten sich die Ausschussmitglieder zu einem beidseitigen Parkverbot, für das sich Dr. Toni Aigner (Freie Wähler) einsetzte.

Bürgermeisterin Marlene Greinwald kündigte bei dieser Gelegenheit an, dass die Einbahnregelung in der Bräuhausstraße während der Sanierung der Hauptstraße sehr wahrscheinlich umgedreht werden wird.

Am Parkplatz bei der Gaststätte „Tutzinger Keller“ wird voraussichtlich eine Parkzeitbegrenzung an Vormittagen von 9 bis 12 Uhr erlassen werden, wie der Ausschuss weiter beschlossen hat. Grund sind die dort stehenden Glascontainer, die bisher häufig wegen dauerparkenden Autos schwer erreichbar sind.

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Kommentare

Liebe Ausschussmitglieder ,

M.E. geht es nicht nur um die Parksituation.

Es würde auch Sinn machen die Einbahnstraßenregelung in der Bräuhausstraße ab der Sudetendeutsche Straße in Richtung Lindemannstraße für beide Fahrrichtungen freizugeben bzw. aufzuheben. Leider müssen aufgrund der jetzigen Regelung viele Anrainer in MFH und EFH für den Bedarf des täglichen Lebens über die Bahnhofstraße / Hauptstraße ( da ja auch die Durchfahrt zum Gröberweg gesperrt ist ) in den Ort rein fahren. Das ganze hat mit Verkehrsberuhigung leider überhaupt nichts zu tun.

MfG
W. Schießl