Häufige Berichte über Fälle von Fahrerflucht auf vorOrt.news sind dem "Verband für bürgernahe Verkehrspolitik" aufgefallen. Er weist darauf hin, "dass eine Unfallsituation für die meisten Menschen nervenaufreibend und oft fern vom Alltäglichen ist". Dass es hier zu unlogischen Reaktionen kommen könne, sei daher nicht selten. Die Fahrerflucht gehöre hierbei zu den wohl folgenreichsten Reaktionen.Nach einer forsa-Umfrage im Auftrag der Versicherungsgruppe CosmosDirekt hat jeder fünfte deutsche Autofahrer beim Parken bereits versehentlich das Nachbarauto beschädigt.
Auf einer Seite https://www.bussgeldkatalog.net/fahrerflucht/ findet man umfangreiche Informationen zum Thema “Fahrerflucht: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort”. Beleuchtet werden dabei unter anderem folgende Aspekte:
• Unfall mit Fahrerflucht: Strafmaß & Folgen
• Fahrerflucht in der Probezeit: Das kann passieren
• Fahrerflucht & Versicherungsschutz
Bei Personenschaden droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre
Bei Verkehrsunfällen mit Verletzungen einer Person wird die Schwere der Verletzungen als unerheblich bezeichnet: "Entfernt sich der Unfallverursacher dann unerlaubt vom Unfallort ohne Hilfe für die Verletzten zu leisten oder zu holen und auch ohne für die Aufklärung wichtige Personalien zu hinterlassen, handelt es sich um Fahrerflucht mit Personenschaden." Dieses Verhalten sei nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat und werde entweder mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
Kommentar hinzufügen
Kommentare