Für die Tutzinger Bahnhofstraße wird eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern angeordnet. Das hat der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen beschlossen. Er ist damit einem entsprechenden Empfehlungsbeschluss des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses vom Februar gefolgt, der 7:1 ausgegangen war.
Bei einer Sitzung des selben Ausschusses im Oktober vorigen Jahres war Tempo 30 für die Bahnhofstraße noch abgelehnt worden. Zahlreiche Mitglieder der Bürgerinitiative hatten damals als Zuschauer an der Ausschusssitzung teilgenommen und sich entrüstet gezeigt - sowohl wegen des Beschlusses als auch, weil sie in der Sitzung nicht das Wort ergreifen durften. Nur einer von ihnen durfte damals kurz etwas sagen, weitere Wortmeldungen aus dem Publikum wurden unterbunden. Auch eine geforderte Abschaffung der Einbahn-Regelung in der Bräuhausstraße wurde damals vom Ausschuss abgelehnt.
Bahnhofstraße: In acht Tagen hätten acht Fahrer Fahrverbote erhalten
Nach der damaligen Ausschusssitzung waren in der Hauptstraße und in der Bahnhofstraße Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen worden. Deren Ergebnisse gab Bürgermeisterin Marlene Greinwald, wie bereits im Verkehrsausschuss, nun auch im Gemeinderat bekannt.
An den acht Tagen der Messungen - vom 6. bis zum 13. Dezember 2017 - fuhren in der Hauptstraße nach ihren Angaben 64 693 Fahrzeuge, 987 von ihnen zu schnell. In der Bahnhofstraße fuhren im selben Zeitraum 25 283 Fahrzeuge, davon 100 zu schnell.
Die "Beanstandungsquoten" liegen damit in der Hauptstraße bei weniger als zwei Prozent und in der Bahnhofstraße bei 0,4 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in dem betreffenden Zeitraum in beiden Straßen eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern galt. Nach Angaben der Bürgermeisterin hätten 21 Fahrer in der Hauptstraße und acht Fahrer in der Bahnhofstraße Fahrverbote erhalten, wenn sie bei Kontrollen erwischt worden wären.
Tempo-30-Zone nicht im Ortszentrum, aber auch in einem Teil der Hauptstraße
Bei der für die Bahnhofstraße beschlossenen Regelung handelt es sich um eine so genannte Einzelanordnung. Nicht zur Debatte stand im Gemeinderat am Dienstag die Einführung einer Tempo-30-Zone für einen größeren Bereich des Tutzinger Ortszentrums, mit der sich der Verkehrsausschuss ebenfalls befasst hatte. Eine solche von den Grünen beantragte Zone für die Straßen zwischen der Bahnlinie und der Hauptstraße, verbunden mit einer Rechts-vor-Links-Regelung, war vom Ausschuss mit 6:2 Stimmen abgelehnt worden. Auch die Polizeiinspektion Starnberg hatte sich in einer Stellungnahme gegen eine Tempo-30-Zone ausgesprochen.
Tempo 30 soll dagegen auch in der Hauptstraße im Bereich zwischen Gröberweg und Schlösserweg, also vor dem Gymnasium und vor der Realschule, angeordnet werden. Das hatte das Landratsamt der Gemeinde kürzlich mitgeteilt und damit eine Kehrtwende eingelegt, denn eine solche Regelung war zuvor von der Kreisbehörde stets abgelehnt worden.
Vizebürgermeisterin mahnt Eltern, mehr auf Verkehrssicherheit zu achten
Vizebürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg appellierte bei dieser Gelegenheit an die Eltern, mehr auf die Verkehrssicherheit zu achten, wenn sie ihre Kinder zur Schule bringen, und beispielsweise das Parken im absoluten Haltverbot zu unterlassen. Dies gelte fürs Gymnasium in der Hauptstraße ebenso wie für die Grund- und Hauptschule in der Greinwaldstraße.
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