
Hier zeige ich ein konkretes und aktuelles Beispiel für - in meinen Augen - unnötige Flächenversiegelung hier in Tutzing.
-> Links der bisherige, knapp 50-jährige Weg, der zwar ein paar kleinere Schönheitskorrekturen gut gebrauchen könnte, ansonsten aber seine Grundfunktion erfüllt fast wie am 1. Tag.
-> Rechts der schöne neue Weg des neuen Grundstücknachbarn. Beide Wege führen auf ein paar Meter genau nachezu parallel.
Schade, dass sich alte und neue Nachbarn offensichtlich diesbezüglich nicht abgesprochen haben?
Eine für beide Seiten sinnvolle Lösung hätte beinhalten können, dass man mit einem Teil des Kostenbudgets für den neuen Weg, den alten Weg hätte sanieren können; und für die Zukunft hätte man sich die Unterhaltskosten (Reinigung, Winterdienst, Reparaturen, etc.) hälftig teilen können. Mehr Natur, bei weniger Kosten.
Als Laie frage ich mich auch, ob das niemanden während der Bauplanung, bzw. im Baugenehmigungsverfahren aufgefallen ist? Seltsam.

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Kommentare
Gewiss gäbe es dafür aber auch machbare Lösungen.
Vielleicht über ein eingetragenes Wegerecht bei paralleler Kostenteilung.
Wenn beide Seiten die diversen (ökologischen und ökonomischen) Vorteile erkennen, sollte man sich doch hoffentlich auch in 99 % aller Fälle entsprechend absprechen und einigen können.
Und wie sollte das in diesem konkreten Fall aussehen?