Umwelt
13.7.2023
Von Lorenz Goslich

Wasser

Entwurf zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Relaunch App „Trinkwasser Unterwegs"
2Das EU-Parlament fordert in der novellierten Trinkwasserrichtlinie, den Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum zu verbessern.

Das EU-Parlament fordert in der novellierten Trinkwasserrichtlinie den Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum zu verbessern. In Deutschland ist das Angebot an öffentlichen Trinkwasserbrunnen schon jetzt groß. Die BDEW-App „Trinkwasser Unterwegs“ ist jetzt neu als Web-App verfügbar und zeigt Verbraucher*innen den Weg zu diesen öffentlichen Trinkwasserbrunnen.

Die Anwendung „Trinkwasser unterwegs“ erhält positive Rückmeldungen von den Nutzern. Wer unterwegs ist – sei es in einer Stadt oder auf dem Land - kann mithilfe der App den nächstgelegenen Trinkwasserbrunnen finden, um sich dort zu erfrischen oder seine Flasche mit Trinkwasser zu befüllen. Vielerorts in Deutschland betreiben Wasserversorgungsunter-nehmen und Kommunen schon heute öffentliche Trinkwasserbrunnen. Wer diese kostenfrei für die App registriert hat, dessen Anlagen sind über die App www.trinkwasser-unterwegs.de bereits jetzt zu finden.

Melden Sie Ihre öffentlichen Trinkbrunnen kostenlos an
Interessierte Wasserversorger können ihre Brunnen kostenlos anmelden. Ziel ist es, möglichst viele Brunnen deutschlandweit in die App einzubinden, um einen hohen Nutzen für die Ver-braucher*innen zu erzielen. Wenden Sie sich dazu gerne an Tamara Lange (lange@wvgw.de">lange@wvgw.de).

App jetzt neu mit Navigation
Mit dem Relaunch ist die App jetzt als progressive Web-App auf dem neuesten Stand. Neu ist auch die Funktion, den Trinkbrunnen per Routenplaner anzusteuern. Für Nutzer von Android-Geräten steht die App im Google Play Store zur Installation zur Verfügung. Nutzer anderer Systeme installieren sich die App in wenigen Schritten von der Website direkt auf Ihrem Han-dy.
Entwickelt wurde die App im Auftrag des FA Öffentlichkeitsarbeit Wasser/Abwasser im BDEW. Eine Karte zeigt den Standort der aktuell mehr als 550 registrierten Trinkbrunnen. Der Nutzer kann den von seinem aktuellen Standort aus den nächstgelegenen Brunnen oder ge-zielt nach Trinkwasserbrunnen in bestimmten Orten und Regionen suchen. Darüber hinaus erhält er Informationen zum Betreiber, zu den Öffnungszeiten und manchmal auch zur Ge-schichte eines Brunnes.

EU fordert Zugang zu Wasser im öffentlichen Raum
Im Rahmen der Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie wird diskutiert, den Zugang zu Was-ser weiter zu fördern und die Möglichkeiten, Trinkwasser anbieten zu können, zu erweitern: kostenlos oder gegen kleines Entgelt in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen beispielsweise mit Trinkbrunnen oder Wasserspendern. Wasserversorger, die hier aktiv sind oder werden, können mithilfe der App Ihr Engagement bekannter machen.

Ansprechpartnerin
Tamara Lange
Telefon 0228 9191-413
lange@wvgw.de">lange@wvgw.de


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Städte und Gemeinden müssen Trinkwasser im öffentlichen Raum kostenlos bereitstellen


Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums vom 10. August 2022

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass künftig Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an möglichst vielen öffentlichen Orten frei verfügbar sein muss. Kommunen sollen künftig Trinkwasserbrunnen beispielsweise in Parks, Fußgängerzonen und in Einkaufspassagen aufstellen, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Die neue Regelung zielt darauf ab, möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern öffentlichen Zugang zu qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu gewähren. Leicht verfügbares Trinkwasser ist darüber hinaus auch ein wichtiger Baustein kommunaler Hitzeaktionspläne. So können sich die Menschen besser vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze schützen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Zugang zu Trinkwasser muss für alle Menschen in Deutschland so einfach wie möglich sein. Die letzten trockenen und heißen Sommer haben uns gezeigt: Andauernde Hitzewellen sind kein seltenes Ereignis mehr in Deutschland. In Zukunft werden Extremwetterereignisse wie Hitzewellen und Trockenperioden häufiger und intensiver sein. Trinkbrunnen mit Leitungswasser gehören zudem zu den Basisbausteinen einer guten Hitzevorsorge. Wenn Kommunen jetzt aktiv werden, dann leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Gesundheits- und vor allem Hitzeschutz von Bürgerinnen und Bürger. Leitungswasser ist ein kontrolliertes Lebensmittel, es spart Energie und wird am Trinkbrunnen verpackungsfrei bereitgestellt – so profitiert auch die Umwelt."

Der heute beschlossene Gesetzesentwurf legt fest, dass künftig zur öffentlichen Wasserversorgung, als einer Aufgabe der Daseinsvorsorge, auch die Bereitstellung von Leitungswasser durch Trinkwasserbrunnen an öffentlichen Orten gehört. Städte und Gemeinden müssen die neue Regelung mit Inkrafttreten des Gesetzes umsetzen. Dabei haben sie weitgehende Flexibilität, was Lage, Zahl und Art der Trinkwasserbrunnen angeht. Trinkwasserbrunnen sollten möglichst an zentralen, frequentierten und für die Allgemeinheit gut erreichbaren öffentlichen Orten, wie Plätzen, Fußgängerzonen oder Parks, aufgestellt werden. Derzeit gibt es deutschlandweit bereits schätzungsweise mehr als 1.300 öffentliche Trinkwasserbrunnen. In einem ersten Schritt sollen Städte und Gemeinden nun etwa 1.000 zusätzliche Trinkwasserbrunnen aufstellen.

Öffentliche Trinkbrunnen sind überdies eine wirkungsvolle Maßnahme, um Menschen vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze zu schützen. Daher sind sie auch Teil der für Kommunen empfohlenen Maßnahmen für regionale und lokale Hitzeaktionspläne. Ziel ist es, hitzebedingte Erkrankungen und Todesfälle durch Prävention zu vermeiden. Fachleute des Zentrums KlimaAnpassung unterstützen zahlreiche Städte und Gemeinden bei der Ausarbeitung von Konzepten zum Hitze- und UV-Schutz. Die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Hitzeaktionsplans lässt das Bundesumweltministerium in einem eigenen Forschungsvorhaben erkunden.

In den meisten Bundesländern bestehen bereits landesrechtliche Vorschriften, die die öffentliche Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge den Kommunen zuweisen. Mit der neuen Regelung leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag, um Ziel 6 der UN-Ziele für die nachhaltige Entwicklung (SDGs) und die damit verbundene Zielvorgabe, den Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser für alle, zu erreichen.

ID: 5992
Über den Autor
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Lorenz Goslich

Wirtschafts- und Lokaljournalist, Diplom-Kaufmann, Dr. oec. publ. Schreibt für diverse Medien und liebt seinen Heimatort Tutzing.

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