Am Ende des Weidenwegs in Traubing liegen zwei Grundstücke, auf denen seit Jahren nicht gebaut werden darf - nicht, weil niemand bauen wollte, sondern weil die Straße davor zu schmal ist. Eines der beiden Grundstücke ist in Privateigentum, das andere gehört der Gemeinde Tutzing.
Der Eigentümer des privaten Grundstücks hat für ein Bauvorhaben zwar einen Bauvorbescheid der Gemeinde Tutzing erhalten. Das Landratsamt Starnberg hat diese Entscheidung jedoch wieder aufgehoben. Begründung: Die Erschließung sei angesichts der Enge der Straße nicht gegeben, insbesondere im Hinblick auf einen möglichen Feuerwehreinsatz. Der Eigentümer klagt dagegen.
Das der Gemeinde gehörende Grundstück ist knapp 9000 Quadratmeter groß. Was mit dieser Fläche geschehen soll, ist seit Jahren nicht klar. Auf dem Grundstück liegt ein Drumlin - ein kleiner, von eiszeitlichen Gletschern geformter Hügel –, zudem sind Teile der Fläche feucht und torfig.
Für eine Gewerbenutzung gilt die Gemeindefläche eher als zu klein und ungünstig gelegen
Ein vor einiger Zeit eingeholtes Bodengutachten kam zu einem wenig ermutigenden Ergebnis: Der Untergrund gelte als problematisch, ein Bodenaustausch wäre mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden. Ob und in welchem Umfang dort tatsächlich gebaut werden könnte, ist offen. Um zu klären, wie tragfähig der Untergrund wirklich ist, wären Probebohrungen nötig. Die bisherigen Überlegungen gingen eher in Richtung Verkauf als in Richtung Bebauung.
Die Gemeinde hat eine Planung in Auftrag gegeben, wie der Weidenweg regulär erschlossen werden könnte. Nötig wären dafür eine breitere Straße, die Erneuerung einer Brücke und eine ordentliche Straßenentwässerung. Nach den bisherigen Erkenntnissen würden die Kosten dafür knapp 700 000 Euro brutto betragen.
Ob sich der hohe Erschließungsaufwand lohnt, ist im Gemeinderat umstritten. Für eine gewerbliche Nutzung wird die gemeindliche Fläche als eher zu klein und verkehrlich ungünstig angebunden eingeschätzt, etwa im Vergleich zu Lagen an der Bundesstraße 2.
Wie es mit dieser Angelegenheit weitergeht, ist offen. Der Ausbau des Weidenwegs soll weiter verfolgt werden. Parallel dazu soll der Umfang der Bebaubarkeit des gemeindlichen Grundstücks per Probebohrung ermittelt und eine fundierte Bewertung der Fläche und ihrer tatsächlichen Bebaubarkeit eingeholt werden. Ob die Gemeinde dann dort selbst investiert oder die Fläche verkauft, soll anschließend entschieden werden. Der Rechtsstreit des privaten Eigentümers läuft unabhängig davon weiter.
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