Die Gemeinde Tutzing warnt vor dem Kauf von vermeintlichen Baugrundstücken in Traubing an der Andechser Straße. Bei angebotenen Grundstücken handele es sich derzeit nicht um Bauland. Zahlreiche Anfragen hinsichtlich der Bebaubarkeit sind nach Angaben von Bürgermeister Ludwig Horn bereits bei der Gemeinde eingegangen. Um die betreffenden Grundstücke bebaubar zu machen, wären aber ein Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig, erläutert der Tutzinger Rathauschef in einer Pressemitteilung. Doch beides sei nicht geplant, ebenso wenig eine zur Erschließung erforderliche Straße.
Die Pressemitteilung der Gemeinde Tuzing im Wortlaut:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Bauamt der Gemeinde Tutzing gehen momentan zahlreiche Anfragen hinsichtlich der Bebaubarkeit von Grundstücken an der Andechser Straße am westlichen Ortsrand von Traubing ein.
Es könnte sein, dass der Eigentümer sein landwirtschaftliches Grundstück in einzelne Parzellen und eine Erschließungsstraße aufgeteilt hat und möglicherweise jetzt versucht, diese Parzellen zu verkaufen. Nach unserem Kenntnisstand könnte er den potenziellen Käufern mitteilen, dass es sich scheinbar um Bauland oder Bauerwartungsland handelt, das in etwa drei Jahren bebaubar sein könnte.
Die Gemeinde Tutzing möchte hiermit alle Interessenten informieren, dass es sich bei den angebotenen Grundstücken gegenwärtig nicht um Bauland handelt. Die Flurstücke befinden sich aktuell im planungsrechtlichen Außenbereich und stellen keine Baulücken dar. Zur Herstellung einer Bebaubarkeit wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungs-planes notwendig. Beides ist seitens der Gemeinde Tutzing für die betreffenden Grundstücke aktuell nicht angedacht. Auch der Bau einer Straße, die für die Erschließung notwendig wäre, ist momentan nicht in Planung.
Für Auskünfte und Fragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Tutzing gerne unter der Telefon-nummer 0 81 58 / 25 02 – 2 61 oder per E-Mail unter bauamt@tutzing.de zur Verfügung.
Ludwig Horn
Erster Bürgermeister
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