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Bedingungen für Erholungsort

Tutzing strebt Prädikat an - 70 000 Gäste-Übernachtungen und "geeignete" Einrichtungen

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Für einen Erholungsort bringt Tutzing zweifellos viele Voraussetzungen mit. Ob sie ausreichen, muss sich nun zeigen.

Um die Bedeutung für den Tourismus zu unterstreichen, will sich Tutzing um das Prädikat „Erholungsort“ bemühen. Schon Mitte vergangenen Jahres hat der Gemeinderat dies beschlossen. Auf Initiative der Vorsitzenden im Förderverein für Tourismus, Kristina Danschacher, hatten die Gemeinderäte Dr. Toni Aigner und Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg den Antrag im Mai 2018 in den Gemeinderat eingebracht. Für so ein Prädikat gibt es klare Voraussetzungen. Sie stehen in der „Verordnung über die Anerkennung als Kur- oder Erholungsort und über die Errichtung des Bayerischen Fachausschusses für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ oder kurz der „Bayerischen Anerkennungsverordnung“ (BayAnerkV). Nach dieser Verordnung gibt es unterschiedliche Prädikate wie Kurort, Luftkurort, Erholungsort, Heilbad, Kneippheilbad, Schrothheilbad oder Bad.

Hoffnungen liegen auf den Ferienwohnungen

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"Landschaftliche bevorzugte Lage": Daran dürfte kein Zweifel bestehen, wenn es um Tutzing geht

Für all diese Prädikate werden konkrete Voraussetzungen gefordert. Eine davon ist eine ausreichende Zahl von Gäste-Übernachtungen. Die sollte sieben Mal so hoch sein wie die Zahl der Einwohner. Bei 10 000 Einwohnern bedeutet das also 70 000 Gäste-Übernachtungen.

Die Tutzinger Hotels allein bringen es nicht auf diese Größenordnung. Nach den letzten bekannten Informationen sind es in den Tutzinger Hotels, Pensionen und auch den beiden Akademien zusammen rund 52 000 Gäste-Übernachtungen.

Es fehlen also noch rund 18 000 Übernachtungen. Viele Erwartungen liegen auf den Ferienwohnungen in Tutzing. Kenner vermuten, dass bei ihnen übers Jahr gesehen eine ausreichende Zahl von Übernachtungen zusammenkommt. Doch darüber gab es bisher keine genauen Angaben. Die Gemeinde hofft deshalb auf konkrete Informationen von den Privatvermietern. Sie bittet sie, ihre Daten zu melden.

Die durchschnittliche Übernachtungsdauer der Gäste, berechnet aus Übernachtungen geteilt durch die Zahl der Ankünfte, sollte in der Regel mindestens drei Nächte betragen.

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Der Name "Hallenbad" steht immer noch plakativ am Eingang. Aber eine Wiedereröffnung gilt als wenig wahrscheinlich.

Angemessene Angebote, saubere Wege, geeignete Einrichtungen

Zu den weiteren Voraussetzungen für das Prädikat "Erholungsort" gehören nach der Verordnung ein der Erholung und touristischen Bedeutung entsprechender Ortscharakter., eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage sowie „regelgerechte Verhältnisse“ der Ortshygiene bei Wasser, Boden und Luft. Darüber hinaus müssen geeignete Einrichtungen für die Erholung und angemessene entsprechende Angebote vorhanden sein.

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"Regelgerechte Verhältnisse": Saubere Wege sind gefragt - hier oberhalb des Martelsgrabens in der Nähe des Waldfriedhofs © Fotos: L.G.

Die Vorsitzende des Tourismus-Fördervereins, Kristina Danschacher, hält zum Beispiel saubere Wege für wichtig. Bei den ersten Besprechungen zum Thema Erholungsort im vorigen Jahr wurde im Gemeinderat auch die Frage aufgeworfen, ob in Tutzing wieder ein Hallenschwimmbad geschaffen werden könne. Dies gilt allerdings als wenig wahrscheinlich. Das in den 1960er Jahren errichtete Hallenbad an der Greinwaldstraße war 2011 geschlossen und als nicht sanierungsfähig bezeichnet worden.

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