Der „Dreikönigsmarsch“ heißt nun „Dreikönigstour“. Am heutigen Samstag findet die rund 50-Kilometer-Wanderung rund um den Starnberger See wieder statt, mit Start am „Tutzinger Hof“ in Tutzing, wo später auch das Ziel ist. Mehr als 500 Teilnehmer hatte Organisator Manfred Kager aus Augsburg diesmal erwartet. Da es kurz zuvor zu einem Streit um den Namen gekommen war, hat Kager die Wanderung in "Dreikönigstour" umbenannt. Bereits zum zehnten Mal findet nämlich zur Jahresmitte der „Bavaria-Königsmarsch“ statt, der – in der Nacht – ebenfalls um den Starnberger See führt. Dessen Organisator Michael Raab hat sich bei Kager und bei vorOrt.news gemeldet und mitgeteilt, die Marke „Königsmarsch“ sei geschützt.
Kager wundert sich darüber, er hält auch die vorgebrachten Argumente nicht für stichhaltig. So beziehe sich der Markenschutz von Raab auf die Bezeichnung „Königsmarsch“ und nicht auf „Dreikönigsmarsch“. Der Dreikönigsmarsch, mit dem er 2018 in kleinem Rahmen begonnen hat, nehme mit seinem Namen Bezug auf den gleichnamigen Feiertag und nicht wie die Veranstaltung von Raab auf König Ludwig II. Zudem gebe es den Begriff "Dreikönigsmarsch" auch als Bezeichnung für verschiedene Musikstücke, und einige Dreikönigsmärsche fänden um den 6. Januar bundesweit statt.
Raab zeigt sich aber verärgert darüber, dass zwar bisher die beiden Veranstaltungen parallel gelaufen seien, das Thema aber eskaliert sei, als Herr Kager im vorigen Sommer für sich dasselbe Datum gewählt habe, an dem der Bavaria Königsmarsch immer stattfinde, nämlich am ersten Wochenende nach den Pfingstferien.
Kager hat inzwischen Konsequenzen gezogen, um weitere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Er hat den „Dreikönigsmarsch“ in „Dreikönigstour“ umbenannt. Das gilt bereits für die aktuelle Wanderung am heutigen Samstag.

Die Urkunden mit dem bisherigen Namen sind zwar schon fertig, doch sie sollen manuell geändert, die alte Bezeichnung mit einem schwarzen Edding-Stift ausgestrichen und durch die neue ersetzt werden.
Raab hat für den Namen "Königsmarsch" beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eine so genannte Wortmarke eintragen lassen. Tag der Eintragung im DPMA-Register ist der 24. September 2022, Anmeldetag der 11. November 2022. "Der Schutzgegenstand einer Wortmarke umfasst lediglich die gewählte Zeichenfolge, beinhaltet deren Darstellung in sämtlichen üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinbuchstaben", erläutert das Amt.
Gegenüber vorOrt.news hat Raab schon vorab signalisiert, dass es für ihn in Ordnung sei, wenn der Name geändert werde, dann könne die Veranstaltung stattfinden. Kager will, wie er bekräftigt, von sich aus keine rechtlichen Schritte unternehmen. Damit könnte der Streit bereits im Keim erstickt sein.
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Ein Veranstalter, der sich derart albern verhält, noch dazu gegenüber einem nicht kommerziellen Veranstalter, bekommt von mir ganz sicher kein Geld. Soll er doch alleine wandern.