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Glossar

Hier sammeln wir nähere Erläuterungen zu Begriffen und Zusammenhängen, die in Beiträgen von vorOrt.news vorkommen und die wir für erklärungsbedürftig halten.

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© Sammlung Gernot Abend

Gewichtete Stimmenergebnisse

Da den Wählern in den einzelnen kreisfreien Gemeinden und Landkreisen eine unterschiedlich große Anzahl an Stimmen zur Verfügung steht, wird für die Zusammenfassung der Einzelergebnisse ein sog. gewichtetes Ergebnis errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmenzahlen der einzelnen Parteien für jeden Stadt- und Landkreis bzw. für jede Gemeinde aufgeteilt.

Dadurch wird erreicht, dass die absoluten Zahlen von Gemeinden verschiedener Größenklassen, in denen der Wähler eine unterschiedlich große Zahl an Stimmen zu vergeben hat, miteinander vergleichbar werden und dass bei der Summierung der Gemeindeergebnisse, z. B. für die Regierungsbezirke oder für das Landesergebnis, ebenfalls die unterschiedliche Stimmenzahl der Wähler ausgeschaltet ist.

Bekanntlich hat der Wähler bei den Gemeinde- und Kreiswahlen so viele Stimmen zu vergeben, wie Gemeinderatsmitglieder oder Kreisräte zu wählen sind. Die Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder und Kreisräte richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. des Kreises. Durch das verschieden große Stimmenbündel - es werden z. B. in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 1 000 Einwohnern acht Gemeinderatsmitglieder, in der Landeshauptstadt München dagegen 80 Gemeinderatsmitglieder gewählt - verlieren die tatsächlichen Stimmenzahlen den Vergleichswert.

Bezieht man aber für jede Gemeinde bzw. für jeden Kreis (Kreistagswahl) das jeweilige Stimmenverhältnis der Wahlvorschläge auf die abgegebenen gültigen Stimmzettel, so erhält man gewichtete Stimmenzahlen, die einen echten Vergleich mit anderen Ergebnissen, z. B. mit denen einer Landtags- oder Bundestagswahl, zulassen und die dann auch zu sinnvollen Gesamtergebnissen bestimmter Gebietseinheiten zusammengeführt werden können.

Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jeder Wähler mit gültiger Stimmabgabe nur eine Stimme zu vergeben gehabt. In den einzelnen Gebietseinheiten wird dabei der erreichte Prozentanteil bei den Stimmen auf die gültigen Stimmzettel übertragen.

Quelle: https://www.wahlen.bayern.de/kw2000/erlaeuterungen.html

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Quelle Titelbild: Sammlung Gernot Abend
ID: 1603
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