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Widerspruch gegen Fördermittel-Kürzung

Kirche hat Geld bereits zurückgezahlt - Keine negativen Folgen für die Betreuung erwartet

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"Niemand hat sich bereichert": Alfons Mühleck

Die Aufregung hat sich immer noch nicht ganz gelegt. Hohe staatliche Fördermittel für das Kinderhaus St. Josef in Tutzing musste dessen Träger, die katholische Kirche, inzwischen zurückzahlen, weil die Abrechnung nicht korrekt war. Die Entscheidung wollen die Tutzinger Verantwortlichen nach wie vor nicht so recht akzeptieren, es läuft auch noch ein Widerspruchsverfahren. Doch Bedenken wegen negativer Folgen für die Betreuung der Kinder sind unnötig, wie der kürzlich aus seinem Amt geschiedene langjährige Kirchenpfleger Alfons Mühleck bekräftigt. „Die Eltern wissen, dass die Tutzinger Kinder gut aufgehoben sind“, sagt er.

Mühleck sieht sogar eine gewisse Chance, dass die Rückzahlungspflicht noch geändert werden könnte. Er bestreitet zwar überhaupt nicht, dass die von den Eltern für den Kinderhort gebuchten Betreuungsstunden nicht immer mit den tatsächlich geleisteten Betreuungszeiten übereingestimmt hatten. Das war der Grund für die Rückzahlungsforderung durch das Landratsamt Starnberg. Die Kreisbehörde hatte dies als Verstoß gegen die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) gewertet. Doch Mühleck wehrt sich energisch gegen den vom Landratsamt erhobenen Vorwurf, es habe sich um „Luftnummern“ gehandelt.

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Die Betreuung im Kinderhaus St. Josef läuft weiter wie immer, versichern die Verantwortlichen
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"Die haben ja nicht Däumchen gedreht"

Niemand habe sich bereichert, betont Mühleck. Das Geld sei ausschließlich ins Personal geflossen. „Die haben ja nicht Däumchen gedreht“, sagt er. Auf Unterrichtsausfälle und unvorhergesehene Ereignisse habe das Kinderhaus so flexibel reagieren können – so hatte die Pfarrgemeinde ihre Vorgehensweise begründet. Sie habe so die Betreuung der Kinder sichern können, beispielsweise bei „hitzefrei“ in der Schule, bei Erkrankung von Lehrern und sogar in den Schulferien. Verwundert haben sich die Verantwortlichen bei der Kirche auch über jahrelange Kontrollen durch das Landratsamt ohne jede Beanstandung – bis dann plötzlich alles anders war und die hohe Rückzahlung gefordert wurde.

Bürgermeisterin spricht von Skandal - aber Gemeinde muss das Geld zurückfordern

Pikant an der Angelegenheit ist noch ein anderer Aspekt: Bürgermeisterin Marlene Greinwald hält die Rückforderung der Fördergelder für einen Skandal, wie sie schon vor Monaten im Gemeinderat gesagt hat – aber die Gemeinde Tutzing musste der Kirche den Rückzahlungsbescheid schicken. Die Rathauschefin sieht die Gemeinde erkennbar verärgert als „Erfüllungsgehilfen“ der zuständigen Staatsbehörden.

Die Rückzahlungsforderung lautet über mehr als 74 000 Euro, wie Mühleck kürzlich beim Neujahrsempfang der katholischen Pfarrgemeinde mitgeteilt hat. Zunächst war von 100 000 Euro die Rede gewesen. Über den Grund für die Änderung ist bisher nichts bekannt geworden.

Quelle Titelbild: L.G.
ID: 1509
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