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Tutzings Feuerwehrhaus wird nicht verlegt

Standort in der Oskar-Schüler-Straße bleibt bestehen - Anbau fürs Umkleiden

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Das Tutzinger Feuerwehrhaus präsentierte sich am Mittwoch in winterlicher Stimmung. Sein Standort an der Oskar-Schüler-Straße soll nicht aufgegeben werden. © L.G.

Die Lage des aus dem Jahr 1937 stammenden Tutzinger Feuerwehrhauses in zentraler Lage hat in jüngerer Zeit neue Überlegungen gedeihen lassen: Wäre ein anderer Standort nicht sinnvoll? Doch solche Erwägungen sind vom Tisch.

Am Dienstag hat sich der Bauausschuss des Gemeinderats mit einem geplanten Anbau beschäftigt. Dabei sagte eine Vertreterin des für die Gemeinde tätigen Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München: „Man ist übereingekommen, dass der Standort bleibt.“ Der vor allem für die Umkleideräume vorgesehene Anbau wurde in der Sitzung befürwortet, die Aufstellung eines Bebauungsplans hierfür wurde beschlossen.

Diskussionen über den Standort des Feuerwehrhauses an der Oskar-Schüler-Straße hatte es in Zusammenhang mit einem neuen Feuerwehrbedarfsplan für Tutzing gegeben. Dabei hatte zum Beispiel auch ein neuer Standort in Unterzeismering zur Debatte gestanden. Feuerwehrkommandant Markus Kuisl hatte sich aber von vornherein für die Beibehaltung des derzeitigen Standorts ausgesprochen. Dass an ihm nicht gerüttelt werden soll, begründete die Vertreterin des Planungsverbands mit den Hilfsfristen. In einer Veröffentlichung der bayerischen Staatsregierung zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes heißt es dazu:

Jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle muss in höchstens zehn Minuten erreicht werden können

„Um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst erfüllen zu können, müssen die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können. Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus der Gesprächs- und Dispositionszeit der alarmauslösenden Stelle sowie der Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr. Die Gemeinden legen bei der Feuerwehrbedarfsplanung grundsätzlich eine Ausrücke- und Anfahrtszeit der gemeindlichen Feuerwehr von höchstens achteinhalb Minuten ab dem Abschluss ihrer Alarmierung zugrunde.“

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"Die Gemeinden legen bei der Feuerwehrbedarfsplanung grundsätzlich eine Ausrücke- und Anfahrtszeit der gemeindlichen Feuerwehr von höchstens achteinhalb Minuten ab dem Abschluss ihrer Alarmierung zugrunde.“ Die bayerische Staatsregierung zur Hilfsfrist der Feuerwehr
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Auch mit dem geplanten Anbau wird die Baudichte auf dem Grundstück des Feuerwehrhauses (links) noch vergleichbar gering sein. Rechts die Kreissparkasse. © L.G.

Umkleideräume müssen wegen Abgasrisiken von den Fahrzeughallen getrennt sein

Auch mit dem neuen Gebäude wird die Baudichte auf dem Grundstück des Feuerwehrhauses im Vergleich mit der Umgebungsbebauung immer noch relativ gering sein, sagte die Planerin im Bauausschuss. Die gesamte Grundfläche des Feuerwehrhauses, eines rückwärtigen Erweiterungsbaus und es geplanten Anbaus gab die Planerin mit 1100 Quadratmetern an. Der Anbau, dessen Grundfläche 100 Quadratmeter betragen soll, wird wegen gesundheitlicher Risiken der Einsatzkräfte erforderlich. Feuerwehrleute dürfen beim Umkleiden nicht den Dieselabgasen der Fahrzeuge ausgesetzut sein. Deshalb dürfen ihre Spinde nicht in den Fahrzeughallen untergebracht sein. In dem Anbau sollen etwa 80 Spinde, in seinem Keller außerdem eine Schlauchwaschanlage Platz finden. Der aus Sicherheitsgründen für die Feuerwehrleute schon im August 2019 von der Gemeinde eingereichte Bauantrag hatte wegen baurechtlicher Bedenken des Landratsamts Starnberg bisher nicht zu einer Realisierung des Vorhabens geführt.

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