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Wahlen der Feuerwehr-Kommandanten

In Tutzing und in Traubing diesmal im Zeichen der Corona-Pandemie

Sowohl in Tutzing als auch in Traubing sind in diesem Jahr die Feuerwehr-Kommandanten zu wählen. Ihre Wahlperiode dauert sechs Jahre. Wegen der Corona-Pandemie können derzeit eigentlich nur die Wahlen der Feuerwehr-Kommandanten stattfinden, nicht die der Vorstandsmitglieder im Feuerwehr-Verein. Dessen Vorsitzender Boris Wolff hofft aber mit einem speziellen Konzept auch die Wahl der Vereinsvorstände ermöglichen zu können - kontaktlos, mit allen erforderlichen Sicherheits- und Abstandsregeln. Die Entscheidung darüber, ob dies genehmigt wird, ist noch nicht gefallen. Sie liegt beim Landratsamt Starnberg. Vorgesehen ist eine reine Wahlveranstaltung am 19. Februar, also nicht eine Jahresversammlung mit Reden, Diskussion und Neuwahl wie sonst üblich.

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Der langjährige Tutzinger Feuerwehr-Kommandant Markus Kuisl, der seit 24 Jahren in dieser Position ist, hat schon vor einiger Zeit angekündigt, dass er nicht noch einmal kandidieren will. Als seinen Wunschnachfolger hat er Christoph Knobloch vorgestellt, der derzeit Jugendwart der Tutzinger Feuerwehr ist. Markus Kuisl kandidiert 2021 nicht wieder

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In Traubing scheint alles auf eine Bestätigung des Kommandanten Dr. Franz Matheis hinzudeuten, der auch dritter Bürgermeister von Tutzing ist. Mit den Wahlen der Feuerwehr-Kommandanten befasst sich am kommenden Dienstag, dem 2. Februar 2021 auch der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss des Gemeinderats (Buttlerhof Traubing, Beginn 16.30 Uhr). Experten nehmen Bauprobleme unter die Lupe

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Die Jahresversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Tutzing im Februar 2020 konnte noch stattfinden. Von links Boris Wolff, der Vorsitzende des Feuerwehrvereins, Jugendwart Christoph Knobloch, Kommandant Markus Kuisl und Dr. Franz Matheis, der Kommandant der Traubinger Feuerwehr © L.G.

In manchen anderen Gemeinden sind die fälligen Kommandanten-Wahlen bei den Feuerwehren seit März vorigen Jahres wegen der Corona-Krise teils ausgesetzt worden. In einigen Kommunen wurde auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen „Notkommandanten“ zu berufen, soweit eine zeitnahe Wahl nicht gesichert war.

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