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Schüsse auf Tauben

Polizei ermittelt - Verdacht wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz

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Am vergangenen Sonntag wurde der Polizei Starnberg mitgeteilt, ein Mann aus Tutzing schieße immer wieder auf Tauben und habe eine Taube getroffen. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet, wie die Polizei mitteilt. Nach dem Tierschutzgesetz darf niemand einem Tier „ohne vernünftigen Grund“ Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Versuchter Diebstahl, im Anschluss Fahrt unter Drogeneinfluss

Gegen einen 39-jährigen Deutschen hat die Polizei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet - wegen Hausfriedensbruchs, versuchten Diebstahls mit Waffen, Bedrohung und Fahrens unter Drogeneinfluss. Der Mann hat die Aufmerksamkeit selbst auf sich gelenkt. Am frühen Nachmittag des vergangenen Sonntags hat er, wie die Starnberger Polizei berichtet, aus einer unversperrten Garage auf einem Gundstück in der Kustermannstraße in Tutzing einen Fahrradhelm entwendet und dann die Garage verlassen. Der Aufforderung des Grundstückseigentümers, den Fahrradhelm abzulegen, sei er nachgekommen. Daraufhin habe er den Eigentümer aber verbal bedroht. Anschließend sei der Mann in seinen Pkw gestiegen und davongefahren. An einer Tankstelle in Pähl wurde er angetroffen. Aufgrund drogentypischer Ausfallerscheinungen sei eine Blutentnahme in einem Krankenhaus vorgenommen worden, teilt die Polizei mit. Zudem sei festgestellt werden, dass der Mann ein Messer mit sich führte.

ID: 8790
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