Von vorOrt.news

22-Jähriger zückt plötzlich eine Waffe

Bedrohung gestern Abend in der Lindemannstraße – Es handelte sich um eine Softair-Pistole

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Wie in einem Krimi ging es gestern Abend in der Lindemannstraße in Tutzing zu. Eine 19-Jährige beleidigte zwei Männer im Alter von 29 und 27 Jahren, die mit ihrem Pkw unterwegs waren, inbdem sie ihnen provozierend den Mittelfinger zeigte. Die beiden Tutzinger wollten die junge Frau ansprechen – und sahen sich plötzlich einer Bedrohung gegenüber: Ein 22-jähriger Mann aus Weilheim zog eine Waffe, die er teilweise unter seiner Jacke verborgen hielt.

Die Polizei wurde alarmiert. Die Beamten trafen die 19-Jährige und den 22-Jährigen sowie einen 19-jährigen Freund vor Ort an und stellten die Waffe sicher. Wie sich herausstellte, handelte es sich um eine so genannte Softair-Waffe. Solche Waffen sind Nachahmungen echter Schusswaffen, mit denen Plastikkugeln per Federkraft, mit Luftdruck oder Gasdruck abgeschossen werden können.

Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule werden als Spielzeug eingestuft

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Softair-Pistolen wie diese auf einem Bild der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf sehen täuschend echt aus © Bundespolizeiinspektion Düsseldorf

Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule werden als Spielzeug eingestuft. In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Personen mit vollendetem 14. Lebensjahr Airsoftwaffen mit einer maximalen Bewegungsenergie von weniger als 0,5 Joule erwerben. Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse unter 0,5 Joule werden als Spielzeug eingestuft. Dies gilt nicht, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so verändert werden können, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule beträgt. Luftgewehre mit einer Geschossenergie zwischen 0,6 und 7,5 Joule gelten als erlaubnisfrei für volljährige Personen, müssen aber mit einem Fünfeck gekennzeichnet sein und dürfen nicht in der Öffentlichkeit getragen werden, es sei denn, es liegt ein Waffenschein vor. Liegt die Geschossenergie über 7,5 Joule, ist die Waffe erlaubnispflichtig und eine Waffenbesitzkarte ist erforderlich.

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Auch für die Polizei ist es oft schwierig, zwischen echten und Softair-Waffen zu unterscheiden

Im Tutzinger Vorfall hat die Polizei Ermittlungen aufgenommen. Sie weist darauf hin, dass immer wieder Einsätze mit täuschend echt aussehenden Softair-Waffen stattfinden. Oft seien sich die betroffenen Personen nicht der möglichen Auswirkungen und der strafrechtlichen Konsequenzen bewusst. Auch für die Einsatzkräfte vor Ort sei es häufig schwierig, zwischen einer echten Waffe und einer Softair-Waffe zu unterscheiden. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsvoll mit solchen Gegenständen umzugehen und die potenziellen Gefahren zu erkennen.

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