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Bußgelder für Bootsfahrer

Polizei greift bei unzulässigen See-Ausflügen durch - Zwei Fälle am Wochenende bei Tutzing

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Eine Seefahrt, die ist lustig - aber am Wochenende hörte der Spaß in einigen Fällen auf © L.G.

Das Bootfahren auf dem Starnberger See bedarf einer Genehmigung des Landratsamts. Wer über eine solche Genehmigung verfügt, bekommt ein Kennzeichen, das am Boot anzubringen ist. Damit sind nicht zugelassene Boote für die Polizei relativ einfach zu erkennen. Aber immer wieder sind Bootsführer ohne Erlaubnis auf dem See unterwegs, berichtet die Polizei.

Zwei unzulässige See-Ausflüge gab es am Wochenende bei Tutzing. Ein 50jähriger Tutzinger war nach Angaben der Polizei am Samstag um 15.30 Uhr mit seinem Katamaran mit Außenbordmotor, dafür ohne Segel in Höhe des Südbads unterwegs. Eine Zulassung für den Elektromotor nachweisen konnte er nicht. Am Sonntagmittag hatte ein 53jähriger Mann aus Berg zwar eine Zulassung für sein Motorboot - doch er steuerte das Boot gegen 12.30 Uhr durch den Fischschonbezirk im Karpfenwinkel.

Durchgegriffen hat die Polizei auch am Ostufer des Starnberger Sees. Ein 58 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Weilheim nutzte nach ihrem Bericht am Sonntagnachmittag gegen 14.30 Uhr auf Höhe Ammerland den Außenbordmotor seines Schärenkreuzers, obwohl er nicht die entsprechenden Kennzeichen hatte. Und ein 17 Jahre alter Segler aus München fuhr am Samstagnachmittag um 14 Uhr vor Buchscharn unzulässig mit dem Außenbordmotor, obwohl er laut Polizei problemlos hätte segeln können.

Alle diese Bootsführer müssen mit Bußgeldern rechnen, deren Höhe das Landratsamt festsetzt.

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