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Urteil im Missbrauch-Verfahren

Landgericht München II verurteilt Tutzinger zu vier Jahren und vier Monaten Haft

Vier Jahre und vier Monate Haftstrafe: Dieses Urteil hat das Landgericht München II heute im Verfahren gegen einen Tutzinger gefällt. Dem vom Dienst suspendierten Polizeibeamten wurde sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zur Last gelegt.

Das Gericht blieb damit unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Die Verteidigung hatte auf vier Jahre und drei Monate Haftstrafe plädiert. Ein Strafrahmen in dieser Höhe - bis zu fünf Jahre und drei Monate - war unter anderem Ergebnis eines so genannten Rechtsgesprächs zwischen den Prozessbeteiligten schon am ersten Verhandlungstag zu Beginn dieser Woche gewesen.

Eine wichtige Rolle spielte dabei ein umfassendes Geständnis des Angeklagten. Die Untersuchungshaft dauerte ein Jahr und drei Monate. Die Zeit der Untersuchungshaft wird üblicherweise auf eine Freiheitsstrafe angerechnet.

Vor Gericht hat der Angeklagte gestanden, in den Jahren 2000 bis 2019 mehrere Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Die Vorsitzende Richterin sagte bei der Urteilsverkündung, er habe seine Ehrenämter missbraucht. Er selbst sprach von Neugierde. Drei junge Männer, die als Nebenkläger auftraten, lehnten eine vom Angeklagten angebotene Entschuldigung ebenso wie mit ihr verbundene Zahlungen ab. Sie wollten ihm nicht auf diesem Wege verzeihen.

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Das Urteil ist gefallen © pixabay
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ID: 3066
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