De Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Änderungen der Bayerischen Bauordnung werden „massive Auswirkungen auf den Gebietscharakter“ der Gemeinde Tutzing mit sich bringen, wie man im Bauamt des Rathauses erwartet. Die neuen baurechtlichen Regelungen beschneiden in vieler Hinsicht die Mitwirkungsmöglichkeiten der Kommunen.
Gemeinden können aber mit dem Erlass eigener Satzungen regelnd eingreifen, soweit es ihnen notwendig erscheint. Diese Möglichkeit will die Gemeinde Tutzing nun nutzen und mehrere Satzungen ausarbeiten. Die Gründung eines Arbeitskreises für sie steht am Dienstag beim Bau- und Ortsplanungsausschuss des Gemeinderats auf der Tagesordnung. Für das gesamte Gemeindegebiet geändert werden soll in diesem Rahmen die Tutzinger Ortsbausatzung. Die einzige Festsetzung soll dabei die Mindestgrundstücksgrößen für Baugrundstücke betreffen.
In Artikel 3 der Tutzinger Ortsbausatzung steht: „Die Mindestgröße von Baugrundstücken für die Errichtung von freistehenden Einzelhäusern beträgt 600 qm. Die Mindestgröße der Baugrundstücke für die Errichtung von Doppelhäusern beträgt 900 qm (je Doppelhaushälfte mindestens 450 qm)."
Diese Regelungen haben immer wieder für Diskussionen gesorgt, weil sie für Bauten in Tutzing größere Grundstücke voraussetzen als in vielen anderen Kommunen. Befürworter einer solchen Vorgehensweise argumentieren gern mit einem „Gartenstadt-Charakter“ von Tutzing, den es zu erhalten gelte.
In vielen Kommunen ist die Tendenz aber gegenläufig. Wegen des knappen verfügbaren Baulands, der hohen Grundstückspreise gerade in Regionen wie Tutzing und wegen des großen Bedarfs an Wohnraum wird mehr und mehr eine dichtere Bebauung als früher ermöglicht. Gegenüber Grundstücksgrößen von 800 bis 1000 Quadratmetern, die einst als üblich galten, wird vielerorts auf 400 bis 600 Quadratmetern oder noch kleineren Flächen gebaut. Es gibt allerdings beträchtliche Unterschiede zwischen den in der Regel dichter bebauten Städten und dem Land, wo nach wie vor mehr Raum gesehen wird.
Die ländlich geprägten Ortskerne von Traubing, Monatshausen und Diemendorf sollen erhalten bleiben
Auch eine Stellplatzssatzung für das gesamte Gemeindegebiet will die Gemeinde Tutzing erlassen, denn durch die Bayerische Bauordnung werden die bisherige Stellplatzpflicht und auch das Spielplatzrecht maßgeblich geändert oder ersatzlos gestrichen. Geplant ist weiter eine Einfriedungssatzung für das gesamte Gemeindegebiet. Dabei soll es möglichst wenige Festsetzungen geben, und es soll geprüft werden, ob die Einfriedungssatzung in die Stellplatzsatzung integriert werden kann. Schließlich sollen so genannte Erhaltungssatzungen oder gegebenenfalls Bebauungspläne zum Erhalt der ländlich geprägten Kernbereiche von Traubing, Monatshausen und Diemendorf beitragen.
Die Gemeinde Tutzing versucht damit noch gewisse Einflussmöglichkeiten auf das künftige Baugeschehen wahrzunehmen. Mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung wird nämlich die Verfahrensfreiheit von Vorhaben ausgeweitet. Auch bauliche Änderungen im Bestand – beispielsweise verfahrensfreier Dachgeschossausbau – werden erleichtert. Und die baurechtlichen Anträge müssen nicht mehr bei den Gemeinden, sondern unmittelbar bei den Bauaufsichtsbehörden eingereicht werden. Die Gemeinden werden nur noch im Nachgang beteiligt.
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Kommentare
Keine Nutzung als Wohnung, sondern mehr als geselliger Freizeitraum Gartenhäuschen, Pavillon, kleiner Ballsaal, usw.
Die Austragshäusl konnten sich übrigens auch längst nicht alle Familien leisten.
In vielen Lebensphasen - vor & nach der Familienzeit oder in "nomadischen" Ausbildungs- & Karrierephasen - sind immer größere und luxuriösere Häuser & Wohnungen gar nicht sooo toll, als man auf den ersten Blick meint.
Im letzten Lebensdrittel können die einst so belebten Familienhäuser sogar zur Belastung werden.
Auf den Land gab's früher die Austragshäusl.
Das Haupthaus wurde frei für die nächste Generation der Familie und die zukünftigen Großeltern hatten weiterhin ihr eigenes Heim, aber eben kleiner und pflegeleichter.
Nachtrag - kleiner Exkurs:
Auch bei diesem Thema treffen sich die Interessen der jungen Erwachsenen und der Seniorengeneration.
Jugendbeirat & Seniorenbeirat Hand-in-Hand ?