Von Lorenz Goslich

Der Sport ist eine öffentliche Aufgabe – oder?

Das „ISEK“-Konzept lenkt den Blick auf grundlegende gesellschaftliche Fragen

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Bei der „Bürgerwerkstatt“ zum Stadtentwicklungskonzept ISEK heute Abend im Tutzinger Rathaus dürfte auch der Sport eine Rolle spielen. Die Gemeinde, die Sportvereine und die Schulen sitzen bei diesem Thema quasi in einem Boot - bei durchaus unterschiedlichen Interessen. Deutlich wird das besonders bei den Sportstätten. Die meisten von ihnen gehören der Gemeinde, Hauptnutzer sind aber die Schulen und die Sportvereine. Vieles in diesem Miteinander läuft gut, nicht selten aber prallen auch unterschiedliche Positionen aufeinander.

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Allerlei Begehrlichkeiten ranken sich zurzeit um den so genannten Hartplatz (rechts), auf dessen Nachbargelände (links) eine Anlage des Unternehmens Verla-Pharm mit 70 Wohnungen entstehen soll © L.G.

Erkennbar wird dies an aktuellen Problemfeldern. Der so genannte Bolzplatz neben dem Südbad beispielsweise steht immer wieder in der Diskussion. Er wird von Sportlern als Trainingsplatz, doch auch für weitere Zwecke genutzt. Im Juni vorigen Jahres ist Generalinspekteur Carsten Breuer, der ranghöchste Soldat der Bundeswehr, bei einem Besuch in Tutzing dort mit einem Hubschrauber gelandet, und kürzlich haben Reifenspuren davon gezeugt, dass er von manchen Autofahrern für Spaßtouren missbraucht wird. Der Zustand des Platzes mit vielen Unebenheiten und Löchern steht aber regelmäßig in der Kritik - und die Zuständigkeit für die Pflege ist umstritten.

Diskussionen sind auch über den so genannten Hartplatz oberhalb des Würmseestadions entbrannt. Er dient für etliche Sportarten als Trainingsgelände, wird aber auch immer wieder als denkbares Gelände für andere Nutzungen genannt. Über ein neues Feuerwehrhaus dort wird schon seit Jahren diskutiert, als potenzielles Lager des gemeindlichen Bauhofs soll er ins Gespräch gebracht worden sein, als Standort für einen Mobilfunkmasten waren der Bereich des Hartplatzes und sein Umfeld am Dienstag Thema im Gemeinderat. Wie auch immer die Entscheidung ausfallen wird: Für den Sport dürfte dieser Platz auf Dauer nicht mehr zur Verfügung stehen.

All diese und viele andere Beispiele drängen die Frage nach der Zuständigkeit für den Sport geradezu auf. Ein Blick in die Bayerische Verfassung führt zum Artikel 140, Absatz 3: „Das kulturelle Leben und der Sport sind von Staat und Gemeinden zu fördern.“ Was darunter zu verstehen ist, darüber gehen die Ansichten auseinander. Den Sport bezeichnet beispielsweise der Landessportbund Nordrhein-Westfalen als eine öffentliche Aufgabe. Andere sehen in Sportvereinen aber so etwas wie Interessensgemeinschaften Gleichgesinnter, die ihren persönlichen Hobbys frönen wollen und dafür auch noch Unterstützung von der öffentlichen Hand einfordern.

Ob solche grundlegenden gesellschaftlichen Fragen, die man auch zu etlichen anderen Themen von der Bildung bis zur Kultur stellen könnte, in die Gestaltung eines Ortsentwicklungskonzepts wie „ISEK“ einfließen, das wird sich vielleicht bei den beiden Bürgerterminen zu diesem Thema in Tutzing heute Abend und am 21. März zeigen.

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Als Rennstrecke scheinen manche Autofahrer den "Bolzplatz" neben dem Südbad entdeckt zu haben © L.G.
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Über den Autor
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Lorenz Goslich

Wirtschafts- und Lokaljournalist, Diplom-Kaufmann, Dr. oec. publ. Schreibt für diverse Medien und liebt seinen Heimatort Tutzing.

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