Kommunale Verordnungen zum Schutz von Igeln vor Mährobotern erweisen sich als schwierig. Die Gemeinde Tutzing schreitet deshalb jetzt selbst zur Tat: Heute hat sie einen eindringlichen Appell an alle Bürgerinnen und Bürger gestartet, die bedrohten Wildtiere zu schützen.
Die Pressemitteilung der Gemeinde:
„Igel rollen sich bei Gefahr zusammen und verharren im Gras, statt wegzulaufen“: Auf diese Erklärung der Deutschen Wildtier Stiftung verweist die Gemeinde. Das eigentlich schützende Verhalten werde den Igeln im Kontakt mit den rotierenden Klingen von Mährobotern zum Verhängnis, die schwere bis tödliche Verletzungen verursachen könnten. Die Gemeinde plädiert für einen Einsatz von Mährobotern ausschließlich tagsüber. Und der Garten sollte vor jedem Mähdurchgang gründlich kontrolliert werden.
„Wer ganz auf den Roboter verzichten und stattdessen zu Sense oder Spindelmäher greifen kann, tut den Wildtieren am meisten Gutes“, heißt es in der heute veröffentlichten Mitteilung. „Nachts und in der Dämmerung sollten die Geräte nie fahren, da vor allem Igel und andere Tiere zu dieser Zeit aktiv sind“, hat auch der TÜV Süd in einer Information über Mähroboter gemahnt: „Besonders kleine Igel rollen sich bei Gefahr zusammen und werden vom Roboter unter Umständen nicht als ausreichend großes Hindernis wahrgenommen.“
Der heute von der Gemeinde Tutzing veröffentlichte Appell wird wohl nur der Anfang sein. Im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss ist kürzlich eine breit angelegte Informationskampagne zu diesem Thema angekündigt worden. Mähroboter töten Igel Über Homepage, Social Media und Presse soll darüber aufgeklärt werden, welche Gefahr von Mährobotern für Igel und andere Kleintiere ausgeht und wie sich das Risiko schon durch bewussteres Nutzungsverhalten deutlich senken lässt. Gleichzeitig hofft die Gemeinde auf baldige neue Erkenntnisse zur Rechtslage.
Die Diskussion im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss ging auf einen Antrag der ÖDP zurück. Ihre Gemeinderätin Caroline Krug hatte im Gemeinderat gefordert, den nächtlichen Betrieb von Mährobotern in Tutzing zu untersagen, um Igel und andere Kleintiere zu schützen. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung ist die Sache juristisch jedoch kniffliger als gedacht.
Ein Betriebsverbot ließe sich zwar theoretisch über eine Allgemeinverfügung auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes erlassen. Zuständig dafür sind aber grundsätzlich die Naturschutzbehörden. Für Tutzing ist das die Untere Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Starnberg, nicht die Gemeinde selbst. Sie kann deshalb derzeit keine eigene Verordnung mit einem Nachtfahrverbot erlassen – das ist Sache der Unteren Naturschutzbehörde. Die Gemeinde hat bei ihr angefragt – aber in der Ausschusssitzung wurde berichtet, dass eine abschließende Antwort noch ausstehe. Nach den Angaben der Verwaltung haben auch mehrere andere Gemeinden im Landkreis ähnliche Anträge gestellt. Die Rechtslage werde grundsätzlich geprüft – und das scheint sich hinzuziehen.
Bundesweit fehlt bislang eine einheitliche Regel. Deshalb behelfen sich immer mehr Kommunen selbst. Pioniere waren 2024 Köln und die brandenburgische Gemeinde Nuthetal. Mittlerweile gilt ein Nachtfahrverbot unter anderem in Augsburg, Bayreuth, Chemnitz, Dortmund, Erfurt, Leipzig, Mainz und Teilen Münchens – meist von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang. Auch Freiburg hat ein solches Verbot für die Monate März bis November per Allgemeinverfügung angekündigt.
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