Die Starkregen- und Hagelereignisse der vergangenen Wochen belegen nach Überzeugung der Tutzinger Grünen, dass Anlieger der Tutzinger Seeuferbereiche auf die Solidarität der Gartenbesitzer höherliegender Gebiete angewiesen seien. Die Gemeinderatsfraktion der Grünen fordert die Gemeinde deshalb auf, dafür Vorgaben zu machen. Die Ortsvorsitzende und Gemeinderatsmitglied Flora Weichmann betont: „Um die Gebiete rund um die Hauptstraße zu schützen, benötigen wir nicht versiegelte Garten- und Freiflächen, die zumindest einen Teil der Wassermassen zurückhalten können."
Im Mai dieses Jahres haben die Grünen im Gemeinderat eine „Freiflächengestaltungssatzung“ für Tutzing beantragt (siehe pdf unten). Sie verwiesen darauf, dass einige Städte und Gemeinden in Bayern schon entsprechende Satzungen erlassen haben, so beispielsweise Erlangen, Würzburg, Babenhausen, Mindelheim, Senden, Puchheim oder Poing. Die Anfang Februar dieses Jahres in Kraft getretene, reformierte Bayerische Bauordnung gebe Kommunen die Möglichkeit, reine Schottergärten zu verbieten.
Den Gemeinden werde es nun ermöglicht, die Bepflanzung unbebauter Flächen bei bebauten Grundstücken zu regeln und damit die Anlage von Schottergärten und Kunstrasen zu verhindern. Um konkrete Informationen hierzu zu vermitteln, haben die Grünen in dieser Woche eine Veranstaltung unter dem Titel „Naturgärten - für den Artenschutz und gegen den Klimawandel!“ abgehalten. Die in Tutzing lebende Diplom-Biologin Patricia aus dem Siepen, die auch Ortsvorsitzende im Bund Naturschutz ist, erläuterte bei der Veranstaltung in einem Vortrag, was heimische Pflanzen sind, was eigentlich nicht in unsere Gärten gehört und wie die Symbiose zwischen heimischen Pflanzen und Insekten ist. Anwesend war bei der Veranstaltung auch die Bundestagskandidatin Martina Neubauer.
Für naturnahe Gärten gibt es Zertifikate
Mit dem auch in Tutzing erfolgreichen Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und den daraus erfolgten Gesetzesänderungen seien insbesondere die Landwirte in die Pflicht genommen worden, erklärten die Grünen. Aber auch die Tutzinger Privathaushalte könnten ihren Beitrag zur Wahrung der Artenvielfalt leisten. Entsprechend angelegte Gärten könnten die Folgen der Klimakrise eindämmen. Für die naturnahe Gestaltung des Gartens könne man auf Wunsch ein Zertifikat erhalten könne.
"Jeder Quadratmeter nachhaltiger Naturgarten zählt"
„Arten- und Naturschutz beginnen vor der eigenen Haustür im eigenen Garten oder auf kommunalen Grünflächen und sind nicht allein Aufgabe der Landwirtschaft", betonen die Grünen. Jeder Quadratmeter nachhaltiger Naturgarten zähle. Denn er helfe dem Artenschutz, der bereits im Volksbegehren „Rettet die Bienen“ von vielen Menschen in Tutzing gefordert worden sei: "Pflaster und Schottergärten treten in diesem Kontext immer öfter negativ in den Fokus.“ Sie dienten weder als CO2-Speicher noch als günstiger Lebensraum für Insekten und förderten zudem durch eine starke Hitzespeicherkapazität ein ungünstiges Mikroklima.
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Baumaßnahmen in Tutzing führen oft zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand und Grünflächen. Mit einer Freiflächengestaltungssatzung soll die Notwendigkeit einer konsequenten Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke bei allen Planungsmaßnahmen sichergestellt werden.
Ebenso soll eine Verbesserung des Mikroklimas sowie der größtmögliche ökologische Ausgleich vor
Ort erfolgen. Das erfolgreiche Bürgerbegehrung zur Artenvielfalt „Rettet die Bienen“ hat gezeigt,
dass ein großer Teil der Bevölkerung mehr als bisher für den Artenschutz tun will. Landwirte haben
schon Blühwiesen bzw. Blühstreifen angelegt und damit etwas für Insekten und Vögel getan. Der
gemeindliche Bauhof achtet bei der Pflege von Grünflächen ebenfalls auf Insektenfreundlichkeit.
Artenschutz geht uns aber alle an und kann nicht auf die Landwirtschaft abgewälzt werden. Leider ist
es weit verbreitet, dass bei Neu- und Umbauten und bei Eigentümerwechsel private Gärten als reine
Schottergärten angelegt werden, so dass Insekten, Vögeln und Amphibien der natürliche Lebensraum
entzogen wird.
Insbesondere Schottergärten haben zahlreiche Nachteile für unsere Umwelt und das Klima
Steinflächen bieten weder Nahrungs- noch Versteckangebote für Tiere und Pflanzen an.
Durch die Verwendung von Hochdruckreinigern oder den Einsatz von chemischen Mitteln zur
Reinigung der Steine werden der Boden, Lebewesen und das Grundwasser belastet.
Sie können kein CO2 speichern.
Außerdem findet ein extremes Aufheizen der Steinflächen im Sommer statt: Die Steine speichern
die Wärme und strahlen sie wieder ab, sodass die Temperaturen innerhalb der Gemeinde steigen.
Durch die Flächenversiegelung und somit einer Verringerung der Fläche, die zur Versickerung von
Niederschlägen geeignet ist, gibt es negative Auswirkungen auf das Mikroklima.
Durch häufige Anpflanzung von standortfremden Pflanzen, sogenannten Neophyten, wird die
heimische Flora und Fauna verdrängt, da sich diese Pflanzenarten häufig auch außerhalb des Gartens verbreiten.
Einige Städte und Gemeinden in Bayern haben schon entsprechende Satzungen erlassen, wie z. B.
Erlangen, Würzburg, Babenhausen, Mindelheim, Senden, Puchheim, Poing, um nur einige zu nennen.
Am 1.2.2021 trat die Reform der Bayerischen Bauordnung in Kraft, diese gibt Kommunen in Bayern
die Möglichkeit reine Schottergärten zu verbieten. Im Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 wurden einige Sätze ergänzt, so dass es Gemeinden künftig ermöglicht wird, die Bepflanzung der unbebauten Flächen bei
bebauten Grundstücken zu regeln und damit die Anlage von Schottergärten und Kunstrasen zu verhindern.
Immer nur von anderen fordern das zu tun was man sich selbst ausdenkt wird keinen feststellbaren Unterschied bringen. Man kann schon wieder Bevormundung erahnen.
Wenn Sie in Tutzing anfangen, zukünftig in den Gärten die Steine zu zählen und die Platten nachzumessen, werden Sie damit nicht das Klima retten!
Wir könnten aber in Tutzing unsere betroffenen Mitbürger bei Unwettern besser schützen.
Allerdings helfen dabei den betroffenen Tutzingern (übrigens auch den Traubingern*) evtl. Alibi-Forderungen kein bischen weiter.
Auch bei diesem Tutzinger Problem steckt der Teufel eben doch in den vielen Details.
Natürlich ist es leichter einer kleinen Minderheit (die ihren Garten möglicherweise unkorrekt gestalten) pauschal die Verantwortung zuzuschieben, aber die Probleme in Tutzing & Traubing löst dies dennoch nicht.
* Ja, in Traubing saufen die Keller bestimmter Häuser ebenfalls bei Starkregen immer wieder ab. Auch dort spielen viele kleine und größere Details unheilvoll zusammen.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/extremregen-wie-der-klimawandel-mit-den-ueberschwemmungen-zusammenhaengt-a-98c195ad-c489-42da-9b44-58a6ef96223b
Ich habe für meine Standpunkt mehrere Beispiele benannt, die man jederzeit selbst in Augenschein nehmen kann.
Bei uns in der Siedlung haben wir keinen Schottergarten, wohl aber auf unserer Spielwiese ein Kiesfeld von gewisser Größe um eine Rutsche herum. (Auf Empfehlung von Fachleuten zur Sicherheit der Kinder.) Zuvor hatte ich auch meine Bedenken, aber nach ein paar Jahren kann ich berichten, dass das Wasser im Kiesfeld genauso versickert, wie auf der Wiese außenrum. (Warum auch nicht? Kies und Schotter sind wasserdurchlässig; es kommt auf den Untergrund an.) Trotz Gefälle wurde unser Kies auch bei stärksten Unwettern nicht in die Wiese oder in die Kanalisation gespült.
Wir wohnen hier in Hanglage. Gefälle und Treppen überall, aber keine Probleme mit Regenwasser! Warum?
Vielleicht weil unsere Wege in regelmäßigen Abständen über die gesamte Breite Abflussrinnen haben. Hausverwaltung und Hausmeister - ausdrücklichen Dank an dieser Stelle! - achten darauf, dass nach Unwettern zeitnah Laub, abgefallene Zweige usw. rasch entfernt werden, bevor all dies die Abflüsse verstopfen kann. Diese Ablaufrinnen werden vom Hausmeister bei Bedarf zusätzlich geöffnet und gereinigt. Im Ergebnis haben wir auch mit sehr viel Regenwasser keine Probleme; und unsere Nachbarn weiter unten belasten wir ebenfalls nicht.
Solche regelmäßgen Vorsorgemaßnahmen müssen gar nicht viel Geld kosten. Wenn man möchte, kann man es sogar in Eigenleistung erledigen (als sinnvolle Freiluftbeschäftigung) oder man beauftragt einen Dienstleiter.
Bzgl. der Abwasserkanäle kenne ich als Laie jetzt nicht die Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen der Gemeinde und dem Abwasserverband. Wer ist für welche Unterhaltungs-, Reinigungs-, und ggf. auch Sanierungsaufgaben zuständig? Aber wenn man offenen Auges durch Tutzing geht, drängt sich der Eindruck auf, dass da so manches im Argen liegt; auch in öffentlichen Bereichen.
Die Hauptstraße wird inzwischen nach und nach erneuert, inkl. der Kanalisation darunter; das sollte zukünftig auch helfen.
Können vielleicht auch die Fachleute vom zuständigen Wasserwirtschaftsamt Hinweise und Empfehlungen geben? Sie sollen doch Kommunen und Bürger u. a. zu den Themen Entwässerung und Abwasserentsorgung beraten?
Gegen die Versiegelung & Flächenfraß würde in einer besonders begehrten Wohnregion wie Tutzing, auch das Stilmittel erheblich höher zu bauen eine gewisse Linderung versprechen. (Und nebenbei auch eine Verbilligung beim Wohnen versprechen, da die Kosten für teuren Baugrund auf mehr Wohnungen verteilt werden könnten.) Aber das ist in Tutzing eben auch ein absolutes Mega-Tabu; viel explosiver noch als ein paar wenige "Schottergärten". Ob Sie oder die Ortsverbände anderer Parteien sich da heranwagen?
Bei Hochwasserkatastrophen sind die physikalischen Zusammenhänge gar nicht so schwer zu verstehen. Wasser gehorcht der Schwerkraft, und wo es nicht versickern kann, folgt es der abgedichteten Oberfläche. Wenn viel versiegelt wurde, fließt viel Wasser ab und das mit hoher Geschwindigkeit. Es ist in Tutzing also die Frage zu klären, wieviel Oberfläche am Berg von wem und für was versiegelt wurde, wer dadurch unten an welchen Orten nasse Füße bekommt und wie sich das ändern lässt. Sie schreiben nun dies: Wenn zum Beispiel die mit den nassen Füßen „zusätzliche Regeln und Maßnahmen fordern“, dann sei „am Ende […] der Hochwasserschutz […] eine Gemeinschaftsaufgabe, die uns alle betrifft und an der sich auch alle angemessen beteiligen sollten.“ Das klingt zwar irgendwie ausgewogen, ist es aber leider nicht. Denn die Steingärtenbesitzer haben eine Wahl, während die mit den nassen Füßen und Kellern nicht über ihr Schicksal bestimmen können. Ebenso wenig wie die Anrainern im Ahrtal und im Dorf Schuld, die nun erstmal vor dem Nichts stehen. Nun weiß ich nicht, für wen genau Sie sich hier zum Sprecher machen. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, dass die Tutzinger Mitbürger mit dem besseren Seeblick eine feudale Lesart wie die Ihre mittragen würden. Mein Tipp wäre, dass es dort oben viel Verständnis und Solidarität geben dürfte, wenn die Gemeinde das nahelegen oder anordnen würde.
Ich möchte Ihre Forderung, hochwasserbedingte Lasten gehörten gleichmäßig verteilt, aus einer weiteren Perspektive betrachten. Wenn nun sowohl die Steingartenbesitzern wie die Bürger aus den günstigeren Wohnlagen für die Klimawandelfolgen zahlen, ist die spannende Frage doch eigentlich die, nach welchem Schlüssel man die Lasten verteilt. Und nach welcher Maßgabe das geschieht. Man könnte auch formulieren: Was gilt dann als gerecht? Und genau zu der Frage geben die Parteien gerade sehr unterschiedliche Losungen aus. Man hofft inständig, dass die Wähler sich die Grafiken sehr sorgfältig anschauen, aus denen hervorgeht, wer nach der Wahl mehr und wer weniger im Portemonnaie haben wird. Mit Blick auf die Verursacherfrage gehört jedenfalls zum gesicherten Wissen, dass Wohlhabende, das sind in der Regel die mit Steingarten und SUV, erheblich stärker zum Klimawandel beitragen als Ärmere, die in Mietwohnungen leben und, freiwillig oder nicht, mit dem MVV fahren. Um kurz aus dem im vorletzten Satz verlinkten Artikel der ZEIT zu zitieren: „Das reichste Prozent der Weltbevölkerung verursacht einer Studie zufolge mehr als doppelt so viele klimaschädliche Kohlendioxid-Emissionen wie die ärmere Hälfte der Menschheit.“ Gleichzeitig können sich die Wohlhabenden durch ihr Geld erheblich besser vor den unliebsamen Folgen des Klimawandels schützen, ihre Gesundheit ebenso wie ihre Lebensqualität. Preisfrage: Welche Lastenverteilung erscheint nun angemessen, wenn man gleichzeitig weiß, dass die eine Hälfte der Deutschen 99 Prozent des Gesamtvermögens besitzt und die andere Hälfte nur 1 Prozent?
Aber nicht gerade jetzt in Zeiten des Stimmenfangs zur Bundestagswahl, und erst recht nicht während andernorts in Bayern und in Deutschland die Menschen gerade in den Trümmern nach ihren vermissten Angehörigen suchen und die Reste ihrer Existenzen zu retten versuchen. Denn leider konnte sich der erste Lokalpolitiker aus der 2. oder 3. Reihe den Versuch nicht verkneifen mit dieser menschlichen Tragödie politisches Kapital zu ziehen! (Damit meine ich ausdrücklich nicht Sie, Herr Pfitzner.)
Wenn man dann – mit wieder nüchterner Betrachtung – alle Aspekte und Faktoren durchdenkt und durchdiskutiert, wird man erkennen welche Forderungen sind nur wirkungsloser Aktivismus, und welche Maßnahmen bringen tatsächlich nachhaltige Verbesserungen für uns alle.
Beispielsweise:
Wenn in der verlinkten Begründung des Antrages steht „Leider ist es weit verbreitet, dass bei Neu- und Umbauten und bei Eigentümerwechsel private Gärten als reine Schottergärten angelegt werden...“, dann bitte auch Zahlen/Daten/Fakten bzgl. Tutzing liefern.
Generell wehre ich mich gegen den pauschalen Tenor, dass den höher gelegenen Bewohnern jetzt die große Verantwortung für die Überschwemmungen weiter unten zugeschoben wird.
Eine Spaltung Tutzings in die Bösen und Rücksichtslosen da oben, und die unschuldigen Opfer da unten, sollte man bitte gleich im Keim wieder beenden. Ebenso die dumpfe Spaltung in gute Radfahrer & Fußgänger hier gegen böse Autofahrer dort.
Es kann auch nicht sein, dass die einen zusätzliche Regeln und Maßnahmen fordern, und die anderen dann diese Forderungen umzusetzen und alleinig zu bezahlen haben. Denn am Ende ist der Hochwasserschutz für einen Ort wie Tutzing eine Gemeinschaftsaufgabe, die uns alle betrifft und an der sich auch alle angemessen beteiligen sollten.
Konkret, je mehr in den "höhergelegenen Gebieten" von Tutzing zubetoniert und versiegelt wird, desto mehr Wasser muss sich bei Starkregen den Weg nach unten suchen und landet dann irgendwo unkontrolliert auf der Hauptstrasse.
In diesem Sinne ist der Antrag zur Freiflächengestaltung sehr sinnvoll, aber natürlich auch sehr wichtig zur Erhaltung der Biodiversität und Artenvielfalt.
Kritiker werden sagen, dass die Grünordnung der Bebauungspläne schon ausreicht. Allerdings bezieht sich die meist nur auf einen sehr kleinen Randbereich eines Grundstückes. Was darüberhinaus fehlt ist eine Baumschutzverordnung und/oder eine aktive Unterstützung von Privathaushalten, die ihre Bäume erhalten und pflegen (wie es z.B. in der Gemeinde Starnberg der Fall ist).
Übrigends gehört Kirschlorbeer auch zu den Neophyten. Die meisten Leute wissen das wohl nicht und meinen, damit eine tolle und wertige Hecke zu haben. Vielleicht müsste man die Privathaushalte auch einfach einmal aufklären, was alles "schlecht" für die Natur ist: Schottergärten, Kirschlorbeer, Mähroboter, Beleuchtungsanlagen, usw.
"Die Satzung soll die Bepflanzung und weitgehende Entsiegelung der nicht überbauten Flächen des Grundstücks sicherstellen.
In der Satzung soll die Dach- und Fassadenbegrünung geregelt werden. Bauliche Anlagen und Wege sind auf ein Minimum zu beschränken.
Kies- und Schottergärten sind unzulässig. "
-> Bei uns mündet die Monatshauser Straße in die Lindemannstraße. Hier ist es immer ganz natürlicher Schotter, der von oben kommend über die Straße gespült wird; sog. Schottergärten gibt es hier gar nicht.
-> An der kleinen Sackgasse (Zufahrt) zum Beringer Weg 30 kommt der Schotter vom oberhalb weiterführenden Forstweg, und hat über die Jahre einige Gullys schon komplett bzw. teilweise zugeschüttet.
-> An der Kustermannstraße fängt das Unheil auch bereits oberhalb der Wohnbebauung an. Darüber liegt der geschotterte Parkplatz am Waldfriedhof, und noch weiter oben am Berg münden mehrere geschotterte Forstwege auf die abschüssige Kustermannstraße. (Zur Zeit gibt es auch eine Baustelle hoch an der Kustermannstraße, die wohl aus Platzmangel Kies und Bausand offen an der abschüssigen Straße zwischenlagert; das wird aber nicht ewig so bleiben.)
-> Die sehr alte Unterführung an der Heinrich-Vogl-Straße stand schon vor 50 Jahren immer wieder unter Wasser. Ahnlich wie die frühere Unterführung an der damaligen Weilheimer Straße (heute Lindemannstraße). Hier wurde aber schon früher die Kanalisation entsprechend verbessert.
Im Übrigen werden die Gullys nicht nur mit Kies & Schotter zugeschüttet und verstopft, sondern ebenso mit Blattwerk, Zweigen und manchmal sogar Ästen, mit Schlamm und Erde, sowie mit allerlei anderem natürlichen oder menschengemachten Unrat.