Wir besuchen bei strahlend blauem Himmel die sehr freundliche Kastellanin des Gasteiger-Anwesens: Frau Helga Schraidt, deren Ehemann aus der Familie Gasteiger stammte. Wie erkundigen uns, wie die Öffnung des Anwesens für die Allgemeinheit unter der Leitung der Bayerischen Schlösserverwaltung praktisch umgesetzt wird. Wir erhalten detaillierte Einblicke in die gut funktionierende Zusammenarbeit mit der Bayerischen Schlösserverwaltung von ihr und bekommen sogar eine private Führung. Wir sehen uns bestätigt: Die Erhaltung von schützenswerten Seeuferbereichen ist auch bei einer Öffnung für die Allgemeinheit unproblematisch. Das Hauptargument der Politik ist damit entkräftet. Mittels eines einfachen Weidezauns werden natürliche Gefahrenzonen von den Besuchern respektiert – es gäbe keine nennenswerten Überschreitungen, wird uns mitgeteilt: „Das ist kein Problem“. Schwimmen kann man an einem angrenzenden öffentlichen Badeplatz, vergleichbar mit der Liegenschaft in Garatshausen, wo sich sogar ein Freibad in unmittelbarer Nähe befindet.
Im Parterre des Gasteiger-Hauses ist ein kleines Museum untergebracht, das das künstlerische Schaffen von Mathias und Anna Gasteiger würdigt und einen authentischen Einblick in ihre damalige Lebenswelt mittels originalgetreuer und zeitgemäßer Einrichtung gibt. Das Jugendstilzimmer wird als Trauungssaal genutzt. Das Obergeschoss des Gasteiger-Hauses ist von der Kastellanin angemietet, die sich um die Öffnung und Schließung des Anwesens kümmert und die Führungen macht. Das Parkanwesen ist wunderschön mit Wasserläufen gestaltet. Noch steht die Anlage nicht in ihrer Blüte, lässt aber Prachtvolles erwarten. Ein Besuch dieses zauberhaften Anwesens ist wirklich zu empfehlen.
Wir sind uns einig, dass das Gasteiger-Haus Vorbildfunktion für das Albers-Anwesen haben kann. Die Umsetzung in Garatshausen könnte folgendermaßen aussehen: In der Chauffeurwohnung könnte ein Verwalter wohnen, dem die Öffnung und Schließung des Parks obliegt und der durch das restaurierte Albers-Haus führt, das im Stil der Dreißigerjahre ausgestattet wird. Der große Raum mit den Balkonen im Obergeschoss könnte für private Veranstaltungen z.B. für Vereinssitzungen oder Familienfeiern (mit externem Catering) angemietet werden. Vorstellbar wäre auch, dort Trauungen zusammen mit dem besonderen Ambiente des Bootshauses anzubieten. Im kleinen Zimmer im Obergeschoß könnte ein Sekretariat untergebracht werden. Im Dachgeschoss würde sich eine Bibliothek und ein Archiv zur Besichtigung anbieten. Im Parterre könnte ein Museumsshop und ein kleines Tagescafé betrieben werden, dessen überwiegende Sitzplätze an warmen Tagen sich auf die Südseite und auf der halbkreisförmig gemauerten Terrasse im Osten mit Berg- und Seeblick befinden. Am Bootshaus könnten einige wenige Ruder-, Paddel- und Tretboote angemietet sowie das einzigartige Bootshaus bestaunt werden. In den beiden Nebengebäuden (Anbau und Holzschuppen) könnten kleine Veranstaltungen von bis zu 25 Personen wie z.B. Kammerkonzerte, Lesungen oder Kunstausstellungen stattfinden. Und die Gärtner der Schlösserverwaltung zeigen am Gasteiger-Anwesen vorbildlich, wie eine Parkanlage mit alten Baumbeständen durch eine schonende Restaurierung zur Augenweide wird. An Sommertagen würde sich solch eine Atmosphäre anbieten für Open-Air-Veranstaltung aus der Musik- und Filmwelt am Westufer des Starnberger Sees.
Und: Ja, wir wissen, dass das alles finanziert werden muss. Der Freistaat wollte noch vor wenigen Monaten 5,3 Mio. Euro für ein lediglich 1.400 qm kleines Badegelände ausgeben. Für diese Summe könnte die gesamte Sanierung des Anwesens verwirklicht werden kann. Die laufende Instandhaltung müsste dann zusätzlich über Erträge (Eintrittsgelder für Veranstaltungen, Führungen, Pacht Tagescafé, Museumsshop, Pacht Bootshaus und Bootsverleih) sowie Spendengelder mitfinanziert werden. Und ja, wir wissen auch, dass wir Bürger ausreichend Zugang zum See haben und der Freistaat vernünftig haushalten muss. Wenn es also wirtschaftliche Gründe für die Versperrung des Anwesens gäbe, wäre dies hinzunehmen. Dies ist aber offenkundig nicht der Fall. Denn dieses wertvolle Kleinod im zweistelligen Millionenbereich wird für eine völlig unangemessene staatliche Nutzung vergeudet, anstatt es zur Finanzierung einer gemeinnützigen Aufgabe des Freistaats wirtschaftlich sinnvoll zu verwerten. Die Blockierung dieses beachtlichen Vermögenswertes durch eine Institution, die allein nach unserer Zählung mindestens 22 Liegenschaften alleine außerhalb Münchens besitzt zur Nutzung für eine geringe Anzahl von Studierenden - welche ihr Studium maßgeblich ebenfalls vom Freistaat finanziert bekommen - ist schlichtweg Verschwendung. Falls dieses wertvolle Anwesen tatsächlich einer staatlichen Institution zu übergeben ist, dann doch bitte einer, die es wahrlich benötigt – z.B. als Schullandheim oder Erholungsheim für bedürftige Kinder und Jugendliche. So jedenfalls die Meinung der überwiegenden Mehrheit der Steuerzahler.
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