Tutzings neuer Bürgermeister Ludwig Horn bekommt es kurz nach seinem Amtsantritt schon mit einem Rechtsstreit der Gemeinde gegen den Freistaat Bayern zu tun: Sie erhebt Klage gegen den Baugenehmigungsbescheid des Landratsamts Starnberg für die vom Vodafone-Konzern geplante umstrittene Mobilfunkanlage bei Monatshausen. Das hat der Gemeinderat am Dienstag nach Horns Vereidigung zum Bürgermeister bei einer Gegenstimme beschlossen.
Horn hat mit der zuständigen Vodafone-Firma Vantage Towers Kontakt aufgenommen, wie er berichtete, um die Möglichkeiten eines Umschwenkens auf einen von der Gemeinde vorgeschlagenen, etwas weiter von Monatshausen entfernten Alternativstandort auszuloten. Dabei habe er aber nichts erreichen können.
Obwohl Einsprüche von Gemeinden gegen Mobilfunkanlagen wegen der gesetzlichen Vorschriften als nicht besonders aussichtsreich gelten, sagte der für die Gemeinde in dieser Angelegenheit tätige Münchner Rechtsanwalt Frank Sommer: „Ich meine schon, dass die Gemeinde hier Chancen hat.“ Bernd Pfitzner (Grüne) bezeichnete es als „erschreckend“, dass der Vodafone-Konzern Gespräche über den von der Gemeinde vorgeschlagenen Alternativstandort ablehne.
Für Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (Tutzinger Liste) sind die Zweifel an dem von Vodafone gewünschten Standort nicht entkräftet worden. Bei dem Rechtsstreit wird es aber nach Sommers Angaben nicht um den Standort der Mobilfunkanlage gehen, sondern darum, ob sie an der vom Vodafone-Konzern vorgesehenen Stelle zu Recht genehmigt worden ist.
Der Jurist ließ nochmals deutliche Zweifel an den vom Vodafone-Konzern erwähnten „weißen Flecken“, also an einer Mobilfunk-Unterversorgung in diesem Bereich, erkennen. In den Versorgungskarten der Betreiber sei kein solcher weißer Fleck an der betreffenden Stelle zu finden, Und selbst wenn es solche weiße Flecken geben sollte, wäre nach seiner Meinung vielleicht ein Mast mit 20 Metern Höhe, nicht aber ein solcher mit 60 Metern Höhe, wie beantragt, akzeptabel. Der Bauwerber werde die Karten erst in einem Gerichtsverfahren wirklich auf den Tisch legen, meinte Claus Piesch (Freie Wähler).
Rechtsschutzversicherung übernimmt Teil der Kosten, aber auch die Gemeinde wird zahlen müssen
Für die Bezahlung des Rechtsstreits hat die Rechtsschutzversicherung schon eine Zusage erteilt, sagte Sommer. Damit seien die wesentlichen Verfahrenskosten abgedeckt. Die Kosten für ein technisches Gutachten in Höhe von etwa 13 000 Euro wird aber die Gemeinde übernehmen müssen. Mit der technischen Begleitung des Rechtsstreits wird der Diplomingenieur Hans Ulrich beauftragt.
Dr. Ernst Lindl (CSU), selbst Jurist, bekannte, er habe geschwankt, ob die Klage der richtige Weg ist, er sprach sich dann aber für sie aus. Sie dürfe nicht am Geld scheitern, meinte auch Dr. Thomas von Mitschke-Collande (CSU). Gegen die Klageerhebung stimmte als einziger Dr. Joachim Weber-Guskar, der sich von dieser Vorgehensweise nach wie vor nicht überzeugt zeigte und vor dem auf die Gemeinde zukommenden Aufwand sowie den Kosten warnte. Es sei zu erwarten, dass die Mobilfunkanlage auch bei einem Rechtssieg der Gemeinde in leicht abgeänderter Form doch errichtet werde.
Stefan Feldhütter (Freie Wähler) bezeichnete die finanziellen Auswirkungen dagegen als überschaubar, zumal der Großteil durch die Versicherung abgedeckt sei. Für Pfitzner geht es darum, ob die Gemeinde ihre Planungshoheit behält. Die Klage signalisiere auch anderen Mobilfunkbetreibern, dass sich die Gemeinde Tutzing nicht mit jedem Mobilfunk-Standort abfinde.
Falls Vodafone sofort baut, empfiehlt der Rechtsanwalt: "Dann rufen Sie sofort bei mir an"
Trotz der Klage könnte der Vodafone-Konzern sofort mit dem Bau der Anlage beginnen, sagte Georg Schuster (FDP). Das bestätigte Rechtsanwalt Sommer. Früher habe eine Klage alles blockiert – das sei inzwischen geändert worden. Für den Fall eines schnellen Baubeginns empfahl er den Gemeindevertretern: „Dann rufen Sie sofort bei mir an - dann werden wir einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen.“
Der Vodafone-Konzern hatte seinem ersten Antrag noch einen zweiten folgen lassen. Den ersten hat das Landratsamt bereits genehmigt, der Bescheid ist am 29. Januar bei der Gemeinde Tutzing eingegangen, wie Bauamtleiter Christian Wolfert berichtete. Gegen diesen Bescheid klagt die Gemeinde nun. Der zweite Antrag sieht eine um 32 Zentimeter höhere Anlage vor. Auch diesen Antrag genehmigt das Landratsamt nach eigenen Angaben. Für eine Beratung darüber war die Zeit aber zu kurz. Das Landratsamt hat eine von der Gemeinde beantragte Fristverlängerung bis 8. März genehmigt.
Kommentar hinzufügen
Kommentare
Auch fragt man sich, wer oder was auf dem Gerichtsweg eigentlich vor welchem Schaden geschützt werden soll. Das ist eine Frage, die zwingend geklärt sein sollte: Geht es darum, die Natur vor baulichen Eingriffen zu schützen oder scheut die Politik die Kontroverse mit den Bürgern, und zwar mehr als es in der Sache geboten ist? Ansonsten ist man ja eigentlich gar nicht zimperlich, wenn es darum geht, Natur zu zerstören und durch Bauten zu ersetzen.
Faktisch wird in Tutzing Boden versiegelt, was das Zeug hält. Und zwar trotz all der ziemlich vielen und guten Gründe, die gegen ein solches Tun sprechen. Übrigens auch gegen alle Planungsziele der bayerischen Staatsregierung. Und ohne dass in Tutzing irgendjemand an der Naturzerstörung Anstoß nehmen würde und in solchen Fällen Anwälte in Stellung gebracht werden.
Wie passt das alles zusammen? Das würde man doch zu gerne wissen.