Kommunikation
17.1.2024
Von vorOrt.news

Mobilfunkmast wird genehmigt

Monatshausen: Landratsamt „ersetzt“ Tutzings Ablehnung - Ein Monat für Entscheidung über Klage

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Von Monatshausen ist schon mancher Mast zu sehen. Nun soll ein 60 Meter hoher Mobilfunkmast dazukommen. © L.G.

Das Landratsamt Starnberg erteilt die Baugenehmigung für die umstrittene Mobilfunkanlage beim Tutzinger Ortsteil Monatshausen. Das hat die Kreisbehörde der Gemeinde Tutzing mündlich angekündigt, wie Bauamtleiter Christian Wolfert gestern im Gemeinderat mitgeteilt hat. Damit „ersetzt“ das Landratsamt die von der Gemeinde Tutzing kurz vor Weihnachten bekräftigte Ablehnung des gemeindlichen Einvernehmens zu dieser Anlage. Wie das Landratsamt zu einem etwas weiter von Monatshausen entfernten Alternativ-Standort steht, den die Gemeinde vorgeschlagen hatte, und weshalb er offenkundig nicht für die Anlage in Betracht gezogen wird, darüber gab es in der Sitzung gestern keine Angaben.

Die Gemeinde habe nun einen Monat für die Entscheidung darüber Zeit, ob sie Klage gegen diesen Beschluss des Landratsamts erheben will oder nicht, sagte Wolfert. Zur Diskussion stehen soll dies in der nächsten Gemeinderatssitzung am 6. Februar. Bernd Pfitzner (Grüne) verwies auf eine Klage der Gemeinde Andechs gegen eine südlich ihres Ortsteils Machtlfing geplante Mobilfunkanlage. Andechser Klage gegen Mobilfunk wie ein Signal Er erkundigte sich, ob die Gemeinde Tutzing darüber mit Andechs in Gesprächen sei und wie die Einschätzung der Erfolgsaussichten sei. „Interessanterweise ist unser Rechtsanwalt auch der der Gemeinde Andechs“, erwiderte Wolfert: „Er sagt, die beiden Fälle sind unterschiedlich gelagert, beide hätten nichts miteinander zu tun.“

Rechtsanwalt sieht Erfolgschancen bei einer Klage

Trotzdem sehe der Rechtsanwalt aber im Fall von Monatshausen Erfolgschancen bei einer Klage, sagte Wolfert - schon wegen einer „Unverhältnismäßigkeit“: Ein so hoher Mast, wie ihn der Vodafone-Konzern bei Monatshausen plane, erscheine dem Juristen zur Abdeckung einer relativ kleinen Fläche „merkwürdig“. Die Vodafone-Firma Vantage Towers hatte ihr Drängen auf den Monatshauser Mast mit dem Zwang begründet, die so genannten „weißen Flecken“ schließen zu müssen. So werden Funklöcher genannt. Die Mobilfunkbetreiber wie Vodafone haben sich verpflichtet, sie schnell zu schließen, aber diese Verpflichtung erfüllen sie nicht fristgerecht. Sie suchen deshalb Standorte für neue Mobilfunkmasten, weil ihnen Sanktionen drohen. In Monatshausen sind aber viele Zweifel an der Existenz solcher „weißer Flecken“ laut geworden, denn den Mobilfunkempfang in und um Monatshausen bezeichnen viele Einheimische sogar als recht gut. Wenn es sich um einen 20 Meter hohen Mast handeln würde, wäre es etwas anderes, sagte Wolfert. Aber in diesem Fall ist ein 60 Meter hoher Mast geplant. An diesem Punkt will der Rechtsanwalt nach Wolferts Worten einhaken. Zudem werden in Monatshausen nach Angaben in der dortigen Bevölkerung auch schon Privatklagen gegen die Vodafone-Planung erwogen, so wegen der Zufahrten.

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Fragen nach den Kosten eines Rechtsstreits

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Den vom Vodafone-Konzern beantragten Standort (links) genehmigt das Landratsamt. Weshalb die Kreisbehörde den von der Gemeinde Tutzing vorgeschlagenen Alternativ-Standort (rechts) nicht in Betracht zieht, ist nicht bekannt. Beide Standorte befinden sich zwischen Monatshausen und der Ilkahöhe (zum Vergrößern bitte anklicken).

33 Bürger aus Monatshausen hatten die Gemeinde Tutzing kürzlich in einem offenen Brief aufgefordert, „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ gegen eine Ersetzung des ablehnenden Beschlusses der Gemeinde durch das Landratsamt Starnberg vorzugehen. Der Brief war in zwei Kuverts an Bürgermeistern Marlene Greinwald mit Hinweis an alle Gemeinderatsmitglieder und an den künftigen Bürgermeister Ludwig Horn sowie in Kopie an den Starnberger Landrat Heinrich Frey geschickt worden. Unter anderem wurde die Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung erwähnt, um „den drohenden unverhältnismäßigen Bau zu verhindern“. Damit sei wahrscheinlich die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemeint, sagte Wolfert. Nach Paragraf 80 der Verwaltungsgerichtsordnung kann die aufschiebende Wirkung eines bereits eingelegten Rechtsbehelfs unter anderem dann herbeigeführt werden, wenn ein Verwaltungsakt rechtswidrig war. Dazu gab sich Wolfert aber zurückhaltend.

Caroline Krug (ÖDP) sagte, sie haben den Brief aus Monatshausen als Gemeinderätin nicht erhalten. Sie erkundigte sich auch nach den Kosten einer Klage. Claus Piesch (Freie Wähler) fragte nach, ob die Rechtsschutzversicherung der Gemeinde die Kosten einer Klage abdecken würde. Zum Teil werde es wohl abgedeckt werden, meinte Wolfert, man werde wohl zudem auch die Vertiefung eines Gutachtens benötigen, auch für den Alternativ-Standort. Die Frage müsse aber an den Rechtsanwalt gestellt werden.

Kann Vodafone von der Verpflichtung zur Abdeckung "weißer Flecken" abweichen?

Piesch brachte eine andere Variante ins Gespräch: Die Gemeinde Tutzing könne den Mobilfunk-Betreiber „unterstützen im Abweichen von der Verpflichtung, die weißen Flecken abzudecken“. Damit würde sich die Gemeinde Tutzing quasi auf die Seite des Vodafone-Konzerns stellen, dessen Antrag zum Bau der Anlage sie bisher ablehnt. Weiter vertieft wurde die Möglichkeit einer solchen taktischen Wende gestern in der Sitzung nicht. Piesch regte an, sie mit dem Rechtsanwalt zu besprechen.

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Kommentare

Nochmals danke Herr Goslich.

Weisse Flecken bei den Funknetzen sollte man nicht leichtfertig herbeireden; wenn sie aber existieren, sollte man sie sehr ernst nehmen.
Funknetze und Handys sind längst das wichtige 1. Glied jeder Rettungskette!
Auch im Wald und auf den mitunter menschenleeren Wiesen gilt Murphys Law. Jederzeit kann genau dort jemand in Not geraten und dringend Hilfe benötigen; egal ob Bauer und Waldarbeiter bei der Arbeit, oder Wanderer, Jogger und Pilzsammler, oder gar spielende, das Abenteuer suchende Kinder.
(Bearbeitet)
Kann ich leider nicht beantworten. Die Pläne sind so.
Ich danke den VorOrtNews für die umfangreiche und detaillierte Information bis hin zu vergleichenden Kartenmaterial.
Dabei fällt mir allerdings auf, dass die beiden Kartenhälften auch um die beiden in Blau markierten Flächen nicht komplett identisch sind:
Beispielsweise sind rechts 2 Bereiche in Nachbarschaft zum Vodafone Wunschgelände abweichend rosa markiert, die auf der linken Hälfte als grün/bewaldet dargestellt werden. Bewandtnis? Bedeutung?
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