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Tutzing ist Modellgemeinde beim "Online-Voting"

14- bis 17-Jährige können bei der Bürgermeister- und Landratswahl digital mitmachen - aber nur als "Wahlsimulation"

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© Deutscher Jugendring

Tutzing ist eine der ausgewählten Gemeinden bei einem Modellprojekt "Digitale U18-Wahl": 14- bis 17-Jährige können online an der Wahl des Bürgermeisters und des Landrats teilnehmen - nicht aber an der Wahl des Gemeinderats.

In Bayern gibt es zwei unterschiedliche Formate der U18-Wahl: An der klassischen analogen U18-Wahl dürfen alle unter 18 Jahren teilnehmen. Dazu sind von morgen, Montag an bis zum 27. Februar in ganz Bayern U18-Wahllokale geöffnet, die von örtlichen Jugendringen, Jugendverbänden, Kommunen und Schulen organisiert werden. Es gibt kein Mindestalter, auch jüngere Kinder können teilnehmen. Eine vorherige Registrierung oder ein Ausweis sind dabei nicht erforderlich – man kann einfach mitmachen.

Bei der zweiten Version, der digitalen U18-Wahl oder neudeutsch "Online-Voting", sind nur 14- bis 17-Jährige teilnahmeberechtigt, und die Abstimmung ist online. Diese Jugendlichen erhalten eine persönliche Wahlbenachrichtigung per Post, mit der sie online abstimmen können. Die digitale Version ist ein Pilotprojekt des bayerischen Digitalministeriums und des Bayerischen Jugendrings. An der "digitalen U18-Wahl"´beteiligen sich Tutzing, Dasing, Augsburg, Donauwörth, Lappersdorf, Zeitlarn, der Landkreis Regensburg, Lauf a.d. Pegnitz, Mellrichstadt und Pegnitz. In Tutzing und den anderen Pilotkommunen wird keine analoge U18-Wahl vor Ort angeboten, um eine doppelte Teilnahme zu vermeiden.

Die U18-Wahl ist keine amtliche, gesetzlich anerkannte Wahl im Sinn des Wahlrechts. Die abgegeben Stimmen haben keine rechtliche oder verbindliche Wirkung auf die Zusammensetzung der echten kommunalen Gremien. Es handelt sich um eine Wahlsimulation für alle, die noch nicht wahlberechtigt sind (unter 18 Jahren). Organisiert wird sie vom Bayerischen Jugendring, teilweise auch von örtlichen Jugendringen und Schulen, um Jugendliche für Demokratie und politische Teilhabe zu sensibilisieren.

"Richtig" wählen können 16- und 17-jährige Jugendliche in einigen Bundesländern schon heute bei bestimmten Wahlen. Das ist nicht einheitlich geregelt. In mehreren Bundesländern dürfen 16- und 17-jährige Jugendliche beispielsweise bei Landtagwahlen und bei Kommunalwahlen wählen, aber nicht in Bayern. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament können alle in Deutschland lebenden Personen ab 16 Jahren seit 2024 ihre Stimme abgeben. Für Bundestagswahlen gilt in ganz Deutschland weiterhin das Wahlalter ab 18 Jahren.

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