Der Landkreis Starnberg muss sparen, und zwar sofort. Grund ist eine Hochrechnung, wonach die Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe im laufenden Haushaltsjahr 2026 um bis zu 4,5 Millionen Euro höher ausfallen könnten als geplant. „Diese zu erwartende Finanzlücke erfordert zwingendes Handeln. Ich habe daher eine sofortige Haushaltssperre erlassen“, erklärt Landrat Stefan Frey. Er will die Kosten im Jugendhilfebereich nun anhand der einzelnen Fälle noch einmal genau prüfen.
Die Haushaltssperre wurde als dringliche Anordnung erlassen. Kreistagsfraktionen, Bürgermeister der Landkreisgemeinden und die Leitungen der Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises wurden bereits informiert. vorOrt.news hat beim Landratsamt nachgefragt, ob sich schon absehen lässt, welche Folgen die Sperre für Tutzing hat, etwa für das Gymnasium, dessen Trägerschaft der Landkreis im Jahr 2020 von der Gemeinde Tutzing übernommen hat. Die Antwort von Pressesprecher Stefan Diebl fällt vorerst zurückhaltend aus: „Nein, denn genau dazu dient die Haushaltssperre, um zunächst Einsparungsmöglichkeiten zu identifizieren." Ende vergangenen Jahres hatte der Landkreis Starnberg mit der Nachricht für Aufmerksamkeit gesorgt, dass er beim Tutzinger Gymnasium neben einer Sanierung auch eine ganz andere Variante prüft, nämlich einen Neubau des Gymnasiums an einem anderen Standort. Zu den Folgen der Haushaltssperre erklärt Kreissprecher Diebl nun, Entscheidungen seien noch nicht getroffen worden.
Steigende Kosten in der Jugendhilfe treiben die Ausgaben
Dass die Ausgaben in der Jugendhilfe steigen, ist kein neues Phänomen – die aktuelle Hochrechnung bestätigt den Trend nach Darstellung des Landratsamts nun aber „in dramatischer Weise“. Besonders betroffen sind sozialpädagogische Familienhilfen, Schulbegleitungen und die Kosten für vollstationäre Einrichtungen. Es handelt sich dabei überwiegend um Aufgaben, die der Landkreis im Auftrag des Bundes erfüllt und aus eigenen Mitteln finanzieren muss. „Unser Haushalt ist ja insgesamt schon auf Kante genäht. Da können wir zusätzlich auftretende Finanzlöcher nicht kompensieren“, sagt Frey. Er kritisiert einen strukturellen Trend: „Seit Jahren steigen die Aufgaben der Landkreise vor allem durch Bundesaufgaben im Bereich sozialer Hilfeleistungen, ohne dass die staatliche Finanzierung entsprechend steigt. Das kann so nicht weitergehen.“
Tutzing muss viel Geld an den Landkreis zahlen und der Landkreis viel Geld an den Bezirk
Zur Einordnung nennt der Landkreis eine weitere Zahl: Rund 30 Prozent seines betrieblichen Haushalts – etwa 61 Millionen Euro – muss Starnberg bereits als Umlage an den Bezirk abführen, der seinerseits fast ausschließlich Bundesaufgaben vollzieht. Zusätzliche, vom Bund veranlasste Aufgaben kommen für den Landkreis also noch obendrauf. Ebenso müssen die Gemeinden größere Teile ihrer Haushalte an den Landkreis abgeben. Die zuletzt von 54,8 Prozent auf 55,8 Prozent der gemeindlichen Steuerkraft erhöhte Kreisumlage kostet die Gemeinde Tutzing fast 11,3 Millionen Euro - der mit Abstand größte Ausgabenblock der Gemeinde. Für die nächsten Jahre wird eine weitere Steigerung der Kreisumlage auf 60 Prozent vorausgesagt. Von den Gemeinden zum Landkreis und weiter an den Bezirk: Dieses dreistufige System mit Bezirken gibt es vor allem in Bayern. In anderen Bundesländern endet die Kette meist auf Kreisebene. Wie so das Geld von unten nach oben verteilt wird, das wird als Umlagepyramide oder Umlagekaskade bezeichnet.
Nur Pflichtleistungen sind von der Sperre ausgenommen
Mit der Haushaltssperre des Lankreises Starnberg dürfen aktuell nur noch Pflichtleistungen ausgezahlt werden, etwa Wohngeld oder Sozialhilfe. Auch vertraglich gebundene Leistungen laufen weiter. Dazu zählen die Personenbeförderung im ÖPNV sowie die Unterstützung der Kliniken des Landkreises im stationären Betrieb. Alles andere steht auf dem Prüfstand - vor allem Ausgaben im Personalbereich, laufende Stellenbesetzungsverfahren und sogenannte freiwillige Leistungen, die in den vergangenen Jahren ohnehin schon auf ein Minimum reduziert worden seien. Landrat Frey hat zudem alle Bereiche des Landratsamts aufgefordert, weitere Einsparmöglichkeiten vorzuschlagen.
In den kommenden Wochen will sich Frey persönlich mit dem Jugendamt zusammensetzen, um die dort veranschlagten Leistungen noch einmal zu überprüfen – konkret geht es um Handlungs- und Ermessensspielräume, mit denen sich Leistungen im Umfang anpassen oder reduzieren lassen. Bei Ansprüchen, die bundesrechtlich verbrieft sind, ist das nach Angaben des Landkreises mühsame Arbeit im Einzelfall. „Gerade in den Bereichen, wo die finanziellen Belastungen am größten sind, muss nochmals genau nachgeprüft werden“, so Frey.
Über die endgültige Ausgestaltung der Sperre entscheiden die zuständigen Kreisgremien in ihren Sitzungen nach der Sommerpause. Ob und in welchem Umfang sie fortgeführt oder angepasst wird, ist bis dahin offen – ebenso, was konkret auf Tutzinger Einrichtungen zukommt.
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Kommentare
Die Bundesländer müssen sich dann ihrerseits mit dem Bund auseinandersetzen. Direkt oder im Bundesrat.
Ich erwarte nicht, dass mit der 1. Klage oder dem 1. Urteil gleich alle strittigen Fragen geklärt sind. Aber die jetzige Misere kam auch nicht über Nacht. Da wird man dicke Bretter bearbeiten müssen. Je früher man anfängt, desto ...
Außerdem findet die Kammeralistik heutzutage ja nicht mehr mit der großem Kladde statt, sondern mit moderner Buchhaltungssoftware, der man - hoffentlich ! - alle wichtigen & notwendigen Fragen stellen kann, die man genau für diese Kostennachweise jeweils benötigt.
Zusammengefasst:
-> Die Verhandlungspartner sind bekannt.
-> Die benötigten Kennzahlen (Fallzahlen & Kosten, etc.) zur sachlichen Argumentation sollten verfügbar sein.
-> Falls man sich nicht gütlich einigen kann - was sicherlich vorzuziehen ist - gibt es einen geregelten Rechtsweg.
Klagen sind dennoch schwierig, weil genau nachgewiesen werden muss, welche Kosten unmittelbar auf welche neue Vorgabe zurückgehen. Höhere Fallzahlen, Tarife, Inflation oder teurere Heimplätze reichen dafür nicht automatisch. Bei der Jugendhilfe kommt hinzu: Die Ansprüche sind meist Bundesrecht, vollzogen werden sie aber kommunal. Der Bund kann Kommunen nicht direkt verpflichten, kann jedoch Leistungen gesetzlich begründen.
Das erklärt das Dilemma, entschuldigt es aber nicht. Wenn Bund und Land neue Ansprüche schaffen, dürfen sie die Rechnung nicht dauerhaft bei Landkreisen und Gemeinden abladen.
In Bayern ist das Konnexitätsprinzip - "Wer die Musik bestellt, muss die Kapelle auch bezahlen." - zuvorderst in Art 83 Abs. 3 der Bay. Verfassung festgeschrieben. Höherwertig geht's in Bayern nicht.
Nachzulesen hier: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-83
Als Laie frägt man sich nun, warum die betroffenen Landkreise & Kommunen nicht öfters die Kostendeckung der von oben aufgelasteten Aufgaben einklagen?
Was hätte man noch zu verlieren, wenn das Wasser bereits bis zur Oberkante der Unterlippe steht?
Aber vielleicht kann uns Bürgern die spezielle Sachlage ein Profi bitte erklären?
In der Pandemie haben die Kinder die größten Opfer gebracht. Geschlossene Schulen, verordnete Einsamkeit, eine gestrichene Kindheit. Ausgeglichen wurde davon fast nichts, der Anteil psychisch belasteter Kinder liegt bis heute über dem Niveau von 2019. Was damals versäumt wurde, steht nun als Posten im Kreishaushalt. Familienhilfe, Schulbegleitung und Heimunterbringung sind keine explodierenden Kosten, sondern fällige Kredite.
Bei der Schulbegleitung kommt ein bayerisches Paradox hinzu. Die Fälle haben sich seit 2018 fast verdreifacht, weil der Freistaat seine Schulen so knapp ausstattet, dass die Jugendhilfe einspringen muss, und zwar mit der teuersten aller Lösungen, einer Begleitperson pro Kind. Gespart wird in München, gezahlt in Starnberg.
Landrat Frey zeigt zu Recht auf den Bund, der Leistungen bestellt, ohne sie zu bezahlen. Nur darf die Antwort nicht sein, ausgerechnet bei der Vorbeugung zu kürzen. Jeder gestrichene Präventionseuro kehrt als stationärer Fall zurück, zum Vielfachen des Preises.
Vor allem aber kann sich dieses Land kein einziges verlorenes Kind mehr leisten. Deutschland besitzt kein Öl, kein Gas und kein Lithium. Sein einziger Rohstoff sind die Köpfe seiner Kinder, und davon gibt es so wenige wie nie zuvor. Die Älteren haben den Wandel verschlafen, den Karren aus dem Dreck ziehen müssen ihn die Jungen. Dann sollten wir wenigstens dafür sorgen, dass jedes einzelne Kind dazu auch imstande ist.
Wer bei den Kindern kürzt, saniert keinen Haushalt. Er verschiebt die Rechnung nur in die Zukunft. Und dort wird sie deutlich teurer ausfallen als heute.