
Vor jeder ordentlichen öffentlichen Sitzung des Tutzinger Gemeinderats soll künftig eine 15-minütige Fragestunde für die Einwohner abgehalten werden. Das beantragen 13 Mitglieder des Gemeinderats. Am kommenden Donnerstag, dem 27. Juli steht dieser Antrag auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung (Beginn 19 Uhr).
Der parteiübergreifende Antrag geht auf eine Initiative der Ausschussgemeinschaft von Tutzinger Liste, ÖDP und SPD zurück. Deren Mitglieder hatten nach eigenen Angaben beratschlagt, wie sie schnellstmöglich eine einfache Form der Bürgerbeteiligung in Tutzing etablieren könnten. Die Vertreter der ÖDP schlugen dazu eine Einwohnerfragestunde vor. Die Tutzinger Liste übernahm die sachliche und rechtliche Recherche und formulierte den Antrag.
„Obwohl eine 15-minütige Einwohnerfragestunde keine großer Akt sein sollte, ist es in Bayern doch etwas kniffliger“, erklärt die „Tutzinger Liste“ dazu in einer Mitteilung. Denn der Freistaat sehe im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Einwohnerfragestunde in der Bayerischen Gemeindeordnung vor. Das rechtliche Problem sei im Antrag so gelöst worden, dass die 15-minütige Fragestunde für Einwohner jeweils vor Beginn der Sitzungen stattfinden soll, also nicht Teil der Tagesordnung der Gemeinderatssitzungen ist. Nach den Beispielen von Nordrhein-Westfalen (ab 14 Jahre) und Baden-Württemberg (auch Kinder) definiere der Antrag dabei Einwohner bereits ab dem zwölften Lebensjahr.
Eine Unterschriftensammlung für den Antrag sei auf große Bereitschaft unter den Ratsmitgliedern gestoßen, berichten die Initiatoren weiter. Der Antrag sollte es nach ihren Angaben noch vor der Sommerpause auf die Tagesordnung des Gemeinderats schaffen. Aus Termingründen habe man nicht alle Ratsmitglieder befragen können. Inzwischen hätten aber auch weitere Ratsmitglieder ihre Unterstützung der 15-minütigen Einwohnerfragestunde avisiert.
Die Mitglieder der Ausschussgemeinschaft sind Stefanie Knittl (SPD), Caroline Krug (ÖDP) und Dr. Wolfgang Behrens-Ramberg (Tutzinger Liste).
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Kommentare
In den anderen Gemeinden gibt es diese Frage(viertel)stunden, die sich jedoch auf keine Punkte der aktuellen Tagesordnung beziehen. Die Punkte werden erst in der Sitzung erläutert und oft sind externe Referentinnen und Referenten etc. anwesend, die dann erst die weiterführenden Informationen liefern.
Ich sehe keine Begründung dafür, das Mindestalter auf 12 Jahre festzulegen! Seien wir froh, wenn sich unsere Kinder einmal zu ihren Anliegen zu Wort melden. Diese Änderung werde ich ergänzend beantragen.
Ich weiß nicht, wie es die anderen Mitglieder des Gemeinderates handhaben, aber wenn mir jemand Anliegen mitteilen bzw. mitgeben möchte, bin ich erreichbar – persönlich, telefonisch oder per E-Mail (siehe Internetseite Gemeinde).
Ergänzung:
Die aktuelle Geschäftsordnung ist auf die Besetzung der Posten 1. und 2 Bürgermeisterin und 3. Bürgermeister formuliert. Ich finde es äußerst unpassend, dass der Antrag bewusst einen 1. Bürgermeister erwähnt. Das gehört sich nicht.