Heute Abend gleichzeitig Bürgerversammlung und Aufstellungsversammlung der CSU für die Bürgermeisterkandidatur: Diese Parallelität hat am Dienstag im Tutzinger Gemeinderat eine kritische Diskussion entfacht. Dr. Thomas von Mitschke-Collande (CSU) sagte, er unterstelle Bürgermeisterin Marlene Greinwald keine Absicht und gehe davon aus, dass sie die Terminüberschneidung nicht "auf dem Radar" gehabt habe. Mindestens zehn Gemeinderäte – nicht nur von der CSU – seien von der Terminierung überrascht worden. An die Presse hat die Gemeinde die Einladung zur Bürgerversammlung am Montag geschickt. Der Tutzinger CSU-Vorsitzende Ludwig Horn, den der Parteivorstand einstimmig für die Bürgermeisterkandidatur vorgeschlagen hat, hat darauf so reagiert. „Schade, ich war immer gerne anwesend. Man bekommt mit, was die Bürger umtreibt und interessiert. Ist aber natürlich in erster Line ein Termin der Bürgermeisterin.“ Wegen der Ladungsfristen und der wahlrechtlichen Bestimmungen könne er die CSU Aufstellungsversammlung nicht verschieben.
Auf Nachfrage von vorOrt.news beim Bayerischen Gemeindetag sagte dessen Pressesprecher Wilfried Schober, es sei „ungeschickt, einen Teil der Bevölkerung schon mal auszugrenzen“. Eine so kurzfristige Einladung der Öffentlichkeit zu einer Bürgerversammlung bezeichnete Schober als „sehr ungewöhnlich“. Da spreche viel dafür, dass es ein sehr dringendes Thema gebe.
Bürgermeisterin Marlene Greinwald hat sich nach Angaben des Starnberger Merkur in der Gemeinderatssitzung für ein Versehen entschuldigt. Man habe vergessen, die Gemeinderäte wie üblich auch schriftlich zu der Bürgerversammlung einzuladen. Die Versammlung sei aber nicht kurzfristig angesetzt worden. Sie habe bereits bei einer Klausurtagung im Januar mitgeteilt, dass die Bürgerversammlung im Juni stattfinden soll, sagte Greinwald dem Bericht zufolge. Klausurtagungen des Gemeinderats sind nicht öffentlich. Auch in einer Ausschussitzung im März habe sie darauf nochmals hingewiesen, sagte Greinwald laut Starnberger Merkur.
Gemeindetags-Sprecher Schober legt den Schwerpunkt aber ausdrücklich nicht auf die Kommunalpolitiker, sondern auf die Bürgerschaft. Der Sinn von Bürgerversammlungen liege vor allem darin, dass die Bürgerschaft Wünsche und Anregungen vorbringen könne: „In den meisten Fällen ist es aber eine Show für den Bürgermeister.“ Dessen Ausführungen sollten eigentlich relativ kurz sein, damit möglichst viel Zeit für die Diskussion mit der Bürgerschaft bleibe, denn schließlich handele sich „nicht um eine Wahlkampfveranstaltung“. Meist spreche der betreffende Bürgermeister jedoch eine Stunde oder länger „über seine Wohltaten“ und nutze die Gelegenheit, sich zu präsentieren und zu zeigen, was für ein „toller Hecht“ er sei. Das dauere oft so lange, dass im späteren Verlauf der Versammlung oft nur noch wenige Menschen Fragen stellten.
Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist für Einladungen zu Bürgerversammlungen gibt es in Bayern nicht. Aus dem Artikel 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern lässt sich allenfalls mittelbar ein Hinweis ableiten. Dort steht: „Die Bürgerversammlung kann eine Ergänzung der Tagesordnung beschließen, wenn es spätestens eine Woche vor der Bürgerversammlung bei der Gemeinde schriftlich beantragt wird.“ Gemeindetags-Sprecher Schober verwies auf die Geschäftsordnung der Gemeinde, in der so etwas geregelt werden könne. In der Geschäftsordnung des Tutzinger Gemeinderats steht aber nichts zu einer Einladungsfrist zu Bürgerversammlungen (Paragraf 14). https://www.tutzing.de/wp-content/uploads/2020-07-09_Lesefassung_GeSchO-Tutzing-2020-2026.pdf
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