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Warnung vor Verzögerungen bei Ämterwechsel

Vizebürgermeisterin Dörrenberg: Wahl-Zusammenlegung kann zu Verzögerungen führen

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Tutzings Vizebürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg © CSU Tutzing

Zu der von der „Tutzinger Liste“ geforderten Zusammenführung der Bürgermeister- und der Gemeinderatswahl hat für die Gemeinde Vizebürgermeisterin Elisabeth Dörrenberg (CSU) Stellung genommen. "Die Gemeinde Tutzing steht in den kommenden Jahren vor riesigen Herausforderungen", erklärt sie. Eine Zusammenlegung der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl im Jahr 2026 und ein damit verbundener möglicher Wechsel im Amt des 1. Bürgermeisters oder der 1. Bürgermeisterin gefährde eine kontinuierliche Durchführung der Sanierungsarbeiten in der Hauptstraße und in der Mittelschule.: "Wahlkampf um das Bürgermeisteramt und Einarbeitungszeit im Falle eines Ämterwechsels könnten zu zeitlichen Verzögerungen bei den beiden Großprojekten führen."

Der Gesetzgeber habe sich in Bayern für eine sechsjährige Amtszeit eines Bürgermeisters entschieden, um eine möglichst stetige Amtsführung der gewählten Amtsträger zu gewährleisten, so Dörrenberg. Eine Zusammenführung der Wahlen liege ausschließlich im Ermessen des/der jeweiligen Amtsträger. Dies werde auch weiterhin so sein. Im Gegensatz zu Staats- oder Bundesministern seien Bürgermeister nicht durch Übergangs- und Pensionszahlungen abgesichert, sie müssten bei Amtsantritt sehr weitreichende berufliche und private Veränderungen hinnehmen. "Daher ist es nur fair und richtig eine solche Entscheidung allein dem Amtsinhaber zu überlassen", betont die Tutzinger Vizebürgermeisterin. Aus diesem habe der Gesetzgeber das so festgelegt.

Auch auf die ins Gespräch gebrachten Kosten mehrerer Wahlen nimmt Elisabeth Dörrenberg in ihrer Stellungnahme Bezug. Die Kosten für Wahlen - gleich welcher Amtsträger - dürften in einer Demokratie keine Rolle spielen: "Daher sind auch Bürgerbegehren und Bürgerentscheide unabhängig von anfallenden Kosten möglich." Unterschiedliche Kosten für getrennte oder auseinanderfallende Wahlen könnten nur mit sehr hohem Verwaltungsaufwand beziffert werden.

Die Vizebürgermeisterin weist auch darauf hin, dass getrennte Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen in Bayern kein Einzelfall seien. Dies werde in den betroffenen Gemeinden ohne Widerspruch hingenommen. https://www.statistik.bayern.de/wahlen/kommunalwahlen/index.html

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Über die Wege an die Tutzinger Rathausspitze gibt es zurzeit Diskussionen © L.G.
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Kommentare

Für mich immer wieder erstaunlich, aber auch traurig, dass sich zu diesem Thema nur wenige Bürger*innen zu Wort melden. Es gibt Fakten und es gibt Annahmen - es gilt zu differenzieren.
(Bearbeitet)
Warum die Zweite Bürgermeisterin das Argument der “eventuellen Verzögerung der Großprojekte” anführt, erschließt sich uns nicht. Denn auch die Zweite Bürgermeisterin ist darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Fertigstellung der Sanierung der Ortsdurchfahrt für die Sommerferien 2024 avisiert ist (Verkehrsplaner Benjamin Neudert) - also lange vor den Wahlen in 2026. Und auch die Sanierung und Finanzierung der Schule muss vor 2026 erledigt sein. Wir zitieren die Erste Bürgermeisterin: „Das Projekt kann man nicht stoppen. Wir müssen 2025 wieder aus der Kaserne raus.“

Auch ist es bedauerlich, dass die Zweite Bürgermeisterin nur auf eines der drei genannten Gründe der Tutzinger Liste e.V eingeht. Denn neben den Kosten hatte der Bürgerverein appelliert: “Und noch wichtiger: Tutzing steht, wie jetzt viele Kommunen, unter extremen Handlungsdruck aufgrund des demografischen Wandels (Siedlungsdruck im Münchner Speckgürtel und Flüchtlingsströme) und der Handlungserfordernisse zum Klimaschutz, der Energiewende und den erforderlichen Klimafolgeanpassungsmaßnahmen. Darum wäre die Ablenkung des Amtsbürgermeisters durch unnötig viele Wahlkampagnen kontraproduktiv. Auch die sinkende Wahlbeteiligung spricht gegen eine dauerhafte Trennung der Wahlen.”

Auch äußern sich weder Erste noch Zweite Bürgermeisterin zur vom Bürgerverein kritisierten in Kauf genommenen Diskontinuität zwischen Amtsbürgermeister und Gemeinderat, die ein uneinheitlicher Wahlrhytmus alle ca. drei Jahre mit sich bringt. Gerade die Zusammenarbeit von Amtsbürgermeister und Gemeinderat, ist doch aber für die strategische Ortsentwicklung von Wichtigkeit.

Dem Verweis der Zweiten Bürgermeisterin auf die “Risikonahme” von Amtsbürgermeistern (zB betreffend ihrer Pensionsansprüche) sind die allgemein bekannten Risikonahmen von abhängigen Arbeitnehmern und selbständigen Unternehmern entgegenzuhalten.

Und schließlich: Gesetze und Rahmenbedingungen sind unstrittig notwendig! Aber es bedarf der Wachsamkeit und Bereitschaft, obsolete oder fehlerhafte Gesetze anzupassen bzw. zu ändern.


Kommentiert für die
TUTZINGER LISTE e.V.

PS: Ergänzung zu den Kosten von getrennten Wahlen:

Im Merkur wurde die Zweite Bürgermeisterin zitiert, dass die getrennten Wahlkosten nicht beziffert werden können, da deren Ermittlung ein zu hoher Verwaltungsufwand wäre. Wir halten dem entgegen, dass die Kämmerin, würde man sie denn bitten, nur wenige Minuten brauchen würde, um in der Jahresrechnung 2018 eine Zeile “Wahlkosten Bürgermeisterwahlen” abzulesen und in einer anderen Zeile den evtl. dazugehörigen Wahlzuschuss. Die Mehrkosten vernünftig zu schätzen, die durch separate Bürgermeisterwahlen anfallen, ist also überhaupt nicht aufwändig, da sie ja bereits in 2018 anfielen. Wir schätzen, es könnte sich um einen Bruttobetrag von ca. 30.000 - 50.000€ pro Wahl handeln.





Kann mir das mal jemand bitte erklären, ich verstehe es noch nicht:
-> Die Ende des Jahres anstehende Wahl um das Bürgermeisteramt gefährdet die "kontinuierliche Durchführung der Sanierungsarbeiten in der Hauptstraße und in der Mittelschule" offensichtlich nicht. OK, das akzeptiere ich.
-> Aber eine erneute Bürgermeisterwahl in 2026 würde die "kontinuierliche Durchführung der Sanierungsarbeiten in der Hauptstraße und in der Mittelschule" dann doch gefährden?

Davon abgesehen hat Frau Dörrenberg sicher recht, dass demokratische Wahlen nicht aus Kostengründen beschränkt werden dürfen.
Aber eine Wieder-Harmonisierung der beiden kommunalen Wahltermine in Tutzing würde ja auch das Wahlrecht der Bürger/innen in keiner Weise beschränken.
Unabhängig von den Kosten stünde der Politik doch auch ein wenig Rücksichtsnahme auf die Ehrenamtlichen Wahlkämpfer und auf die ebenso Ehrenamtlichen Wahlhelfer gut zu Gesicht, schließlich brauchen wir sie immer wieder:
-> im Sommer/Herbst 2023 bei der Landtagswahl.
-> im Nov. 2023 für unsere gesonderte Bürgermeisterwahl.
-> 2024 bei der Europawahl.
-> 2025 bei der Bundestagswahl.
-> 2026 wieder bei unserer turnusmäßigen Gemeinderatswahl.
Viele verschiedene Wahltermine und danach geht's wieder von vorn los. Evtl. Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide kämen noch mal obendrauf.
Kurz: sehr viel Ehrenamtliche Arbeit für unsere wertvolle Demokratie.
Diese Damen & Herren sollte man wertschätzen, aber bitte keinesfalls über Gebühr in Anspruch nehmen.
(Bearbeitet)
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