
Die Zukunft des Tutzinger Bahnhofsviertels ist nach wie vor ungewiss. Die Bahn sichtet offenbar die im Verlauf eines Bieterverfahrens eingegangenen Kaufangebote, doch über deren Höhe gibt es bisher keine Informationen. Die Gemeinde Tutzing verstärkt gleichzeitig ihre Bemühungen um eine Erhaltung des Bahhnofsviertels.
Als Reaktion auf das recht kurzfristig von der Deutschen Bahn eingeleitetete Bieterverfahren hatte der Bau- und Ortsplanungsausschuss des Tutzinger Gemeinderats im Oktober zwei Satzungen erlassen, eine Vorkaufsrechtssatzung und eine Erhaltungssatzung für das „Bahnhofsviertel Tutzing“ einschließlich Empfangsgebäude, Bahnhofsvorplatz, altem Postamt und Pavillon.
Von juristischer Seite waren daraufhin in Hinblick auf die Erhaltungssatzung gewisse rechtliche Bedenken geäußert worden. Sie scheinen jedoch nicht mehr zu bestehen.Der Gemeinderat hat diese Satzung jedenfalls in seiner jüngsten Sitzung ohne inhaltliche Änderungen bestätigt.
Unterdessen laufen offenbar Prüfungen in Hinblick auf einen Denkmalschutz für die Gebäude im Bahnhofsviertel oder zumindest einen Teil von ihnen. Vertreter des Landesamts für Denkmalpflege haben sich in diesem Bereich schon umgesehen.
Sollte der Denkmalschutz beschlossen werden, dann wäre das möglicherweise ein Signal für Kaufinteressenten, dass der Tutzinger Bahnhof doch nicht für beliebige Planungen zur Verfügung steht. Für die Gemeinde könnte das in ihren Bemühungen, beim Kauf des Bahnhofsgebäudes zum Zug zu kommen, ein Pluspunkt sein.
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