
Die Gemeinde Tutzing reagiert auf die plötzlich bekannt gewordenen Verkaufspläne für das Tutzinger Bahnhofsgebäude: Sie will ihr Vorkaufsrecht nutzen. Am kommenden Dienstag, dem 5. Oktober steht der Erlass einer „Vorkaufsrechtssatzung“ für diesen Bereich auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung im Traubinger Buttlerhof (Beginn 19 Uhr). Außerdem ist eine so genannte Erhaltungssatzung für den Bahnhof, den Bahnhofsvorplatz und die „alte Post“ geplant. Die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung: Wunderschöner Heiligabend
Die zuständige Bahn-Gesellschaft „DB Station & Service AG“ hatte das „ehemalige Empfangsgebäude“ kürzlich „gegen Höchstgebot“ zum Kauf ausgeschrieben Tutzinger Bahnhof gegen Höchstgebot Dabei war für Angebote eine sehr kurze Frist gesetzt worden, nämlich bis Montag, 4. Oktober - einen Tag vor der Gemeinderatssitzung. Nach dem Paragrafen 24 des Baugesetzbuchs hat eine Gemeinde aber in bestimmten Fällen beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht.
Bürgermeisterin Marlene Greinwald hatte die Ausschreibung der Bahn „durch Zufall“ entdeckt, wie sie in einer Sitzung des Hauptausschusses sagte. Sie hatte schon lange Interesse an einem Kauf des Bahnhofsgebäudes durch die Gemeinde gezeigt, doch über Jahre hatte bei der Bahn in dieser Hinsicht „Schweigen im Walde“ geherrscht, wie sie es in der Sitzung formulierte.

Umso überraschender kam nun die Verkaufsausschreibung, die auf einmal auf einem „Online-Marktplatz für Immobilien der Deutschen Bahn“ stand. Nachdem jahrelang überhaupt nichts voranging, hat die Bahn die Gemeinde Tutzing damit unter Zugzwang gesetzt - und die Reaktion wird nun in der Gemeinderatssitzung am Dienstag folgen.
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